Sicherheit bei Veranstaltungen ist Thema
Informationsveranstaltung im Rathaus Neresheim weckt großes Interesse
- Die Stadt Neresheim hat in den großen Sitzungssaal des Rathauses eingeladen, um über Sicherheit bei Veranstaltungen zu informieren. Dieser Einladung waren rund 90 Bürgerinnen und Bürger von Neresheim gefolgt.
Viele waren auf einen Hinweis im Mitteilungsblatt gekommen. Dort war zu lesen, dass neben den Bestimmungen des Jugendschutzes die Veranstalter weitere Auflagen bei öffentlichen Veranstaltungen zu beachten hätten. Des Weiteren stand in dieser Mitteilung des Ordnungsamtes, dass ab einer Besucherzahl von 200 Gästen in geschlossenen Räumen eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr nach Vorschrift der Versammlungsverordnung vorgeschrieben sei. Ebenso sei ab einer Besucherzahl von 250 Gästen auch ein Sanitätswachdienst erforderlich. Die Anzahl des Wachdienstes sei je nach Art und Gefährdungspotenzial der Veranstaltung unterschiedlich. Erforderlich machten diese Wende, so hieß es bei der Veranstaltung, die Ereignisse wie bei der Love Parade in Duisburg.
Nicht erst seit damals sei die Sicherheit bei öffentlichen Veranstaltungen wichtig, erklärte Christine Weber, stellvertretende Hauptamtsleiterin und Leiterin des Amts für öffentliche Ordnung in Neresheim. Ausschlaggebend sei, dass sich die Veranstalter hier in einem Rechtsraum bewegten, in dem sie abgesichert seien. Denn bei Schadensfällen entstünden sehr schnell hohe Kosten. Generell sei für öffentliche Veranstaltungen immer eine Genehmigung erforderlich. Jeder müsse sich an Versammlungsstättenverordnung, Jugendschutzgesetz und Polizeigesetz halten, äußerte Christine Weber.
Generell würden Veranstaltungen in vier verschiedene Kategorien eingeordnet. Gartenfeste und kleinere Feiern würden keine Brandsicherheitswache und Sanitätswachdienst erfordern.
Experten gehen näher auf Vorschriften ein
Bei Faschings-, Disco- und Rockveranstaltungen sei dies allerdings notwendig. Bei Konzerten, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen (Hallenturniere) und Vereinsjubiläen sei eine Einzelfallüberprüfung durch das Ordnungsamt erforderlich. Großveranstaltungen wie das Flugplatzblasen, Open Air, Neresheimer Fachausstellung, Ausbildungsmesse oder Lichternacht erfordern ein Sicherheitsgespräch und Sicherheitskonzept, erklärte Christine Weber. Alfons Hug, Kreisbaumeister im Landratsamt Ostalbkreis, Helmut Ruppert, Kommandant der Gesamtwehr Neresheim, und Info Franke, Bereitschaftsleiter des DRK, Ortsverein Neresheim, gingen auf die oben genannten Vorschriften etwas näher ein und sagten, wie die einzelnen Sicherheitskräfte angefordert werden können.