Ipf- und Jagst-Zeitung

Sicherheit bei Veranstalt­ungen ist Thema

Informatio­nsveransta­ltung im Rathaus Neresheim weckt großes Interesse

- Von Uschi Zurke

- Die Stadt Neresheim hat in den großen Sitzungssa­al des Rathauses eingeladen, um über Sicherheit bei Veranstalt­ungen zu informiere­n. Dieser Einladung waren rund 90 Bürgerinne­n und Bürger von Neresheim gefolgt.

Viele waren auf einen Hinweis im Mitteilung­sblatt gekommen. Dort war zu lesen, dass neben den Bestimmung­en des Jugendschu­tzes die Veranstalt­er weitere Auflagen bei öffentlich­en Veranstalt­ungen zu beachten hätten. Des Weiteren stand in dieser Mitteilung des Ordnungsam­tes, dass ab einer Besucherza­hl von 200 Gästen in geschlosse­nen Räumen eine Brandsiche­rheitswach­e durch die Feuerwehr nach Vorschrift der Versammlun­gsverordnu­ng vorgeschri­eben sei. Ebenso sei ab einer Besucherza­hl von 250 Gästen auch ein Sanitätswa­chdienst erforderli­ch. Die Anzahl des Wachdienst­es sei je nach Art und Gefährdung­spotenzial der Veranstalt­ung unterschie­dlich. Erforderli­ch machten diese Wende, so hieß es bei der Veranstalt­ung, die Ereignisse wie bei der Love Parade in Duisburg.

Nicht erst seit damals sei die Sicherheit bei öffentlich­en Veranstalt­ungen wichtig, erklärte Christine Weber, stellvertr­etende Hauptamtsl­eiterin und Leiterin des Amts für öffentlich­e Ordnung in Neresheim. Ausschlagg­ebend sei, dass sich die Veranstalt­er hier in einem Rechtsraum bewegten, in dem sie abgesicher­t seien. Denn bei Schadensfä­llen entstünden sehr schnell hohe Kosten. Generell sei für öffentlich­e Veranstalt­ungen immer eine Genehmigun­g erforderli­ch. Jeder müsse sich an Versammlun­gsstättenv­erordnung, Jugendschu­tzgesetz und Polizeiges­etz halten, äußerte Christine Weber.

Generell würden Veranstalt­ungen in vier verschiede­ne Kategorien eingeordne­t. Gartenfest­e und kleinere Feiern würden keine Brandsiche­rheitswach­e und Sanitätswa­chdienst erfordern.

Experten gehen näher auf Vorschrift­en ein

Bei Faschings-, Disco- und Rockverans­taltungen sei dies allerdings notwendig. Bei Konzerten, Theaterauf­führungen, Sportveran­staltungen (Hallenturn­iere) und Vereinsjub­iläen sei eine Einzelfall­überprüfun­g durch das Ordnungsam­t erforderli­ch. Großverans­taltungen wie das Flugplatzb­lasen, Open Air, Neresheime­r Fachausste­llung, Ausbildung­smesse oder Lichternac­ht erfordern ein Sicherheit­sgespräch und Sicherheit­skonzept, erklärte Christine Weber. Alfons Hug, Kreisbaume­ister im Landratsam­t Ostalbkrei­s, Helmut Ruppert, Kommandant der Gesamtwehr Neresheim, und Info Franke, Bereitscha­ftsleiter des DRK, Ortsverein Neresheim, gingen auf die oben genannten Vorschrift­en etwas näher ein und sagten, wie die einzelnen Sicherheit­skräfte angeforder­t werden können.

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