Missbrauch: Stiefvater freigesprochen
Landgericht Ellwangen glaubt 20-Jähriger nicht – Staatsanwalt forderte sechseinhalb Jahre Gefängnis
(sj) - Vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter ist ein 54-jähriger Mann aus Kirchberg an der Jagst freigesprochen worden. Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Ellwangen hatte erhebliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen der jetzt 20-jährigen Frau und entschied nach zweitägiger Verhandlung im Zweifel für den Angeklagten.
„Es geht nicht um die Glaubwürdigkeit einer Person, es geht um die Glaubhaftigkeit einer Aussage“, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg in der einstündigen Urteilsbegründung über die dreistündige, nichtöffentliche Vernehmung der jungen Frau. Auch die Aussagen der anderen Zeugen zerpflückte Ilg ausführlich. Der Angeklagte, dem vorgeworfen worden war, seine damals zwischen acht und zwölf Jahre alte Stieftochter in 21 Fällen sexuell missbraucht zu haben, hatte die Vorwürfe abgestritten.
Es habe für eine Verurteilung einfach nicht gereicht, sagte Ilg. Von der Unschuld des Angeklagten sei das Gericht auch nicht überzeugt. Als die heute 20-Jährige am 14. Juli 2014 gegenüber ihrem leiblichen Vater von dem Missbrauch durch den Stiefvater berichtete, habe sie für sich keine Perspektiven mehr gesehen, die Mutter, die sorgeberechtigt war, habe ihr kein Geld mehr geben wollen. Man unterstelle ihr nicht, so Ilg, dass es ihr darum gegangen sei, den Stiefvater ins Gefängnis zu bringen. Anzeige erstattet habe der leibliche Vater, zu dem die Tochter gezogen war. Bei ihrer Aussage habe das Gericht aber nicht den Eindruck gehabt, sie habe den Missbrauch erlebt, die Schilderung sei sehr abstrakt gewesen. Auch in den Tagebüchern der Familienmitglieder stehe darüber nichts. Laut Ilg hat die junge Frau „bewusst und gewollt gelogen“.
Staatsanwalt Ulrich Karst hatte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gefordert. Auch er fragte, ob das Opfer die Wahrheit gesagt habe. „Bewusst angelogen hat sie uns nicht“, sagte er. Die Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach aus Heilbronn, schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Ihre Mandantin habe allerdings wenig Details geschildert und keinen Belastungseifer an den Tag gelegt. Auf Freispruch plädierte auch der Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Knecht aus Ludwigsburg.