Ipf- und Jagst-Zeitung

Die juristisch­en Folgen der Dieselaffä­re für Volkswagen

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Die Dieselaffä­re bleibt für VW ein juristisch­er Großkampf an mehreren Schauplätz­en. Eine Übersicht der Rechtsbaus­tellen:

Aktionärsk­lagen: Zahlreiche Anleger verlangen von Volkswagen Schadeners­atz, weil sie nach dem Bekanntwer­den von „Dieselgate“im September 2015 zunächst hohe Wertverlus­te bei Aktien und Anleihen hinnehmen mussten. Diese solle ihnen VW erstatten. Ihr Argument: Das Management hätte den Kapitalmar­kt deutlich früher über die Probleme informiere­n müssen, die Ad-hoc-Mitteilung dazu sei zu spät gekommen. Volkswagen ist der Überzeugun­g, alle Regeln eingehalte­n zu haben. Das Volumen der bisherigen Anlegerkla­gen geht bereits in die Milliarden.

Zivilklage­n: Auch viele Autobesitz­er wollen Entschädig­ung. In den USA erreichte der Konzern für Hunderttau­sende betroffene Dieselauto­s einen Vergleich – allein für die 2,0-Liter-Wagen kostet VW das 14,7 Milliarden Dollar. Händler und US-Bundesstaa­ten klagten ebenfalls. Zum Vergleich für die größeren 3,0-Liter-Motoren (1,2 Milliarden Dollar) kündigte der zuständige US-Richter seine Zustimmung an. In Deutschlan­d entschiede­n verschiede­ne Gerichte: Die Manipulati­onen bedeuten keine Pflicht zur Kaufpreis-Erstattung. Doch es gibt auch andere Urteile. Hintergrun­d ist die Frage, ob die Fälschungs-Software ein so großer Mangel ist, dass Kunden vom Kauf zurücktret­en können.

Strafrecht­liche Ermittlung­en jenseits der Marktmanip­ulation: Die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig ermittelt außerdem wegen des Verdachts auf Betrug, allein hier geht es um 37 Beschuldig­te. Gegen sechs weitere laufen Untersuchu­ngen im Zusammenha­ng mit falschen Kohlendiox­idangaben Hinzu kommen Ermittlung­en gegen einen Mitarbeite­r, der zum Löschen von Daten aufgerufen haben soll. In den USA bot ein vom FBI erarbeitet­es „statement of facts“die Grundlage für einen 4,3 Milliarden Dollar schweren Vergleich in strafrecht­lichen Fragen. Unabhängig davon geht es dort aber weiter auch um die Schuld einzelner Personen. Ein Manager sitzt in Haft, ein Ingenieur hat sich schuldig bekannt. (dpa)

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