Gebrauchsanweisung für die Verfolgung
Der als „Hexenjäger“in die Geschichte eingegangene Heinrich
Kramer oder Henricus Institoris ist um 1430 im elsässischen Schlettstadt geboren und um 1505 in Brünn oder Olmütz gestorben. Der päpstliche Inquisitor hat mit seinem Werk „Malleus Maleficarum“, zu deutsch „Hexenhammer“, quasi das Handbuch der Hexenverfolgung geschrieben. Schon als junger Mensch ist er in den für die Inquisition berüchtigten Dominikanerorden eingetreten und wurde zum Inquisitor der Ordensprovinz Alemania. Der Text der „Hexenbulle“für Papst Innozenz VIII. soll Kramer entworfen haben. 1484 kam er nach Ravensburg und brachte zwei Frauen auf den Scheiterhaufen. In Innsbruck scheiterte er mit seinen Prozessen. Der Bischof verwies ihn der Stadt. In jener Zeit begann Kramer am „Hexenhammer“zu schreiben, in dem er fünf Kennzeichen einer Hexe benannte: Sie hat einen Pakt mit dem Teufel geschlossen und mit ihm Geschlechtsverkehr vollzogen. Sie kann durch die Luft fliegen, um zum Hexensabbat zu gelangen. Sie übt Schadenzauber aus. Wolfgang Behringer schreibt: „Zu den Besonderheiten des ,Hexenhammers’ gehört es, dass weder Druckort, noch Durckdatum oder Verfasser völlig eindeutig zu bestimmen sind.“Damals war es noch nicht üblich, den Druckort oder das Jahr aufzunehmen. Inzwischen aber wurde ein Drucker aus Speyer ermittelt. Die erste Ausgabe dürfte 1487 erschienen sein. (bami)