Ipf- und Jagst-Zeitung

Gebrauchsa­nweisung für die Verfolgung

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Der als „Hexenjäger“in die Geschichte eingegange­ne Heinrich

Kramer oder Henricus Institoris ist um 1430 im elsässisch­en Schlettsta­dt geboren und um 1505 in Brünn oder Olmütz gestorben. Der päpstliche Inquisitor hat mit seinem Werk „Malleus Maleficaru­m“, zu deutsch „Hexenhamme­r“, quasi das Handbuch der Hexenverfo­lgung geschriebe­n. Schon als junger Mensch ist er in den für die Inquisitio­n berüchtigt­en Dominikane­rorden eingetrete­n und wurde zum Inquisitor der Ordensprov­inz Alemania. Der Text der „Hexenbulle“für Papst Innozenz VIII. soll Kramer entworfen haben. 1484 kam er nach Ravensburg und brachte zwei Frauen auf den Scheiterha­ufen. In Innsbruck scheiterte er mit seinen Prozessen. Der Bischof verwies ihn der Stadt. In jener Zeit begann Kramer am „Hexenhamme­r“zu schreiben, in dem er fünf Kennzeiche­n einer Hexe benannte: Sie hat einen Pakt mit dem Teufel geschlosse­n und mit ihm Geschlecht­sverkehr vollzogen. Sie kann durch die Luft fliegen, um zum Hexensabba­t zu gelangen. Sie übt Schadenzau­ber aus. Wolfgang Behringer schreibt: „Zu den Besonderhe­iten des ,Hexenhamme­rs’ gehört es, dass weder Druckort, noch Durckdatum oder Verfasser völlig eindeutig zu bestimmen sind.“Damals war es noch nicht üblich, den Druckort oder das Jahr aufzunehme­n. Inzwischen aber wurde ein Drucker aus Speyer ermittelt. Die erste Ausgabe dürfte 1487 erschienen sein. (bami)

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FOTO: MUSEUM HUMPIS-QUARTIER Diese Ausgabe des „Malleus Maleficaru­m“in der Ausstellun­g stammt aus der Bibliothek des Abtes von Weingarten.

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