Einblicke ins Arbeitsrecht beim Ethik-Café
Wohlwollendes Arbeitszeugnis ist Pflicht, leichte Fahrlässigkeit noch kein Kündigungsgrund
(an) - Zum zweiten Mal im laufenden Semester haben die Hochschulseelsorger Pfarrer Bernhard Richter und Pastoralreferent Tobias Obele in der Reihe des Ethik-Cafés an der Hochschule Aalen zu einem Vortrag mit Rechtsanwalt Walter Beyer eingeladen.
Rund 20 Zuhörer lauschten in der Cafeteria der Hochschule äußerst aufmerksam den Ausführungen des Referenten Beyer, der nicht nur auf Grundlagen des Arbeitsrechts und deren ethische Fragen einging, sondern viele beeindruckende Beispiele aus seiner früheren Berufspraxis als Richter am Arbeitsgericht zum Besten gab.
Diese wurden mit konkreten Einblicken aus der Praxis veranschaulicht: Ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ist Pflicht, leichte Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers ist noch kein Kündigungsgrund, eine vielfache Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverträge ist Umgehung des Kündigungsschutzes, dauerhafte Videoüberwachung des Arbeitnehmers ist nur bedingt zulässig, willkürliche Kündigungen haben vor Gericht gar keine Chance.