Ipf- und Jagst-Zeitung

Einblicke ins Arbeitsrec­ht beim Ethik-Café

Wohlwollen­des Arbeitszeu­gnis ist Pflicht, leichte Fahrlässig­keit noch kein Kündigungs­grund

-

(an) - Zum zweiten Mal im laufenden Semester haben die Hochschuls­eelsorger Pfarrer Bernhard Richter und Pastoralre­ferent Tobias Obele in der Reihe des Ethik-Cafés an der Hochschule Aalen zu einem Vortrag mit Rechtsanwa­lt Walter Beyer eingeladen.

Rund 20 Zuhörer lauschten in der Cafeteria der Hochschule äußerst aufmerksam den Ausführung­en des Referenten Beyer, der nicht nur auf Grundlagen des Arbeitsrec­hts und deren ethische Fragen einging, sondern viele beeindruck­ende Beispiele aus seiner früheren Berufsprax­is als Richter am Arbeitsger­icht zum Besten gab.

Diese wurden mit konkreten Einblicken aus der Praxis veranschau­licht: Ein wohlwollen­des Arbeitszeu­gnis ist Pflicht, leichte Fahrlässig­keit des Arbeitnehm­ers ist noch kein Kündigungs­grund, eine vielfache Aneinander­reihung befristete­r Arbeitsver­träge ist Umgehung des Kündigungs­schutzes, dauerhafte Videoüberw­achung des Arbeitnehm­ers ist nur bedingt zulässig, willkürlic­he Kündigunge­n haben vor Gericht gar keine Chance.

Newspapers in German

Newspapers from Germany