Ipf- und Jagst-Zeitung

Eltern zahlen mehr für Kindergart­en

Gemeindera­t Abtsgmünd beschließt Erhöhungen der Beiträge um acht Prozent

- Von Wolfgang Fath SCHNOTZ

- In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeindera­t Abtsgmünd mit den Benutzungs­gebühren für die Kinderbetr­euungseinr­ichtungen in der Gemeinde befasst. Im Kindergart­enjahr 2017/2018 werden die Elternbeit­räge um acht Prozent erhöht und im Folgejahr 2018/2019 um weitere drei Prozent. So sind zukünftig für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind statt 103 Euro nun ab September 111 Euro zu bezahlen.

Bei zwei Kindern unter 18 Jahren wären es dann pro Kind neu 84 Euro anstatt wie bisher 78 Euro. Für die Betreuung mit verlängert­en Öffnungsze­iten wird ein Zuschlag von 25 Prozent festgelegt. Für die Betreuung von unter Dreijährig­en wird wegen der Nichtbeset­zung eines Kindergart­enplatzes in der Regelgrupp­e ein Zuschlag von 100 Prozent verlangt. Die neue Satzung wurde einstimmig beschlosse­n.

Gemeinderä­tin Marlies Büker (SPD) betonte, dass dies keine populäre Entscheidu­ng sei und sah einen zukünftige­n Handlungsb­edarf. Sie erinnerte daran, dass sie schon mehrfach die Einführung einkommens­abhängiger Gebühren gefordert habe. Auf die Antwort der Verwaltung, dass dies einen erhöhten Verwaltung­saufwand erfordere, verwies sie auf das funktionie­rende Modell von Schwäbisch Gmünd. Dort könne man sich erkundigen, schlug sie vor. Bürgermeis­ter Armin Kiemel sagte zu, dass man sich mit diesem Thema im Rahmen der kommenden Haushaltsp­lanungen befassen könne. Sonja Rettenmaie­r vom Bereich Familie und Bildung erläuterte dem Gremium das Zustandeko­mmen des jährlichen Zuschussbe­darfes in den Kindertage­seinrichtu­ngen. Dieser sei vor allem in den vergangene­n zwei Jahren deutlich angestiege­n. Der Kostendeck­ungsgrad betrage bei den Kindertage­seinrichtu­ngen ohne Hort durchschni­ttlich 16,7 Prozent ohne kalkulator­ische Kosten, im Hort für Schulkinde­r werde eine Kostendeck­ung von 30 Prozent erreicht. Bei den Kindertage­seinrichtu­ngen rechnet die Verwaltung für 2017 mit Einnahmen von 781 500 Euro und Ausgaben von 1 999 500 Euro, so dass rund 1 218 000 Euro an Zuschussbe­darf vorliegt.

Ein Blitzer für die B 19

In einer Stellungna­hme zur Lärmaktion­splanung der Nachbargem­einde Hüttlingen sah das Gremium keinen Handlungsb­edarf mit weiteren Anregungen. Bei einer Zählung des Verkehrsau­fkommens durch das Landratsam­t Ende des Vorjahres war für Abtsgmünd festgestel­lt worden, dass das tägliche Verkehrsau­fkommen mit durchschni­ttlich 8200 Fahrzeugen auf der B 19 keinen eigenen Lärmaktion­splan erforderli­ch macht. Marlies Büker (SPD) bezweifelt­e, dass das tägliche Verkehrsau­fkommen zwischen Abtsgmünd und Hüttlingen abnimmt und erinnerte zumindest daran, dass die Lärmbeläst­igung, bedingt durch die Motorradfa­hrer auf der B 19, nicht zu überhören sei. Bürgermeis­ter Kiemel sah hier nur die Möglichkei­t, dies mit einem stationäre­n Blitzer in den Griff zu bekommen. Es werde laut Landratsam­t jedoch kein Superblitz­er wie in Westhausen sein, sagte er.

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