Eltern zahlen mehr für Kindergarten
Gemeinderat Abtsgmünd beschließt Erhöhungen der Beiträge um acht Prozent
- In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Gemeinderat Abtsgmünd mit den Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde befasst. Im Kindergartenjahr 2017/2018 werden die Elternbeiträge um acht Prozent erhöht und im Folgejahr 2018/2019 um weitere drei Prozent. So sind zukünftig für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind statt 103 Euro nun ab September 111 Euro zu bezahlen.
Bei zwei Kindern unter 18 Jahren wären es dann pro Kind neu 84 Euro anstatt wie bisher 78 Euro. Für die Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von 25 Prozent festgelegt. Für die Betreuung von unter Dreijährigen wird wegen der Nichtbesetzung eines Kindergartenplatzes in der Regelgruppe ein Zuschlag von 100 Prozent verlangt. Die neue Satzung wurde einstimmig beschlossen.
Gemeinderätin Marlies Büker (SPD) betonte, dass dies keine populäre Entscheidung sei und sah einen zukünftigen Handlungsbedarf. Sie erinnerte daran, dass sie schon mehrfach die Einführung einkommensabhängiger Gebühren gefordert habe. Auf die Antwort der Verwaltung, dass dies einen erhöhten Verwaltungsaufwand erfordere, verwies sie auf das funktionierende Modell von Schwäbisch Gmünd. Dort könne man sich erkundigen, schlug sie vor. Bürgermeister Armin Kiemel sagte zu, dass man sich mit diesem Thema im Rahmen der kommenden Haushaltsplanungen befassen könne. Sonja Rettenmaier vom Bereich Familie und Bildung erläuterte dem Gremium das Zustandekommen des jährlichen Zuschussbedarfes in den Kindertageseinrichtungen. Dieser sei vor allem in den vergangenen zwei Jahren deutlich angestiegen. Der Kostendeckungsgrad betrage bei den Kindertageseinrichtungen ohne Hort durchschnittlich 16,7 Prozent ohne kalkulatorische Kosten, im Hort für Schulkinder werde eine Kostendeckung von 30 Prozent erreicht. Bei den Kindertageseinrichtungen rechnet die Verwaltung für 2017 mit Einnahmen von 781 500 Euro und Ausgaben von 1 999 500 Euro, so dass rund 1 218 000 Euro an Zuschussbedarf vorliegt.
Ein Blitzer für die B 19
In einer Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung der Nachbargemeinde Hüttlingen sah das Gremium keinen Handlungsbedarf mit weiteren Anregungen. Bei einer Zählung des Verkehrsaufkommens durch das Landratsamt Ende des Vorjahres war für Abtsgmünd festgestellt worden, dass das tägliche Verkehrsaufkommen mit durchschnittlich 8200 Fahrzeugen auf der B 19 keinen eigenen Lärmaktionsplan erforderlich macht. Marlies Büker (SPD) bezweifelte, dass das tägliche Verkehrsaufkommen zwischen Abtsgmünd und Hüttlingen abnimmt und erinnerte zumindest daran, dass die Lärmbelästigung, bedingt durch die Motorradfahrer auf der B 19, nicht zu überhören sei. Bürgermeister Kiemel sah hier nur die Möglichkeit, dies mit einem stationären Blitzer in den Griff zu bekommen. Es werde laut Landratsamt jedoch kein Superblitzer wie in Westhausen sein, sagte er.