Hilfe für Helfer
Für Ehrenamtliche gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich während ihres Dienstes abzusichern – Ohne Unfall- und Haftpflichtpolice sollten sie aber nicht tätig werden
(dpa) - Sie rücken zum Löschen aus, jäten Beete, bringen Kinder zum Training, kümmern sich um Alte und Kranke, agieren als Heimbeirat oder sind politisch aktiv: Mehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Doch was passiert, wenn Freiwilligen im Dienst für die Gesellschaft etwas passiert? Wenn sie einen Unfall haben oder Schaden verursachen?
Für ehrenamtlich Tätige gibt es eigene Versicherungen, die existenzielle Risiken wie Unfall und Haftpflicht abdecken. Schutz besteht sowohl auf gesetzlicher als auch auf freiwilliger Basis, wie Holger Niese erläutert. Er ist beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zuständig für Versicherungsfragen. Der DOSB gehört neben der Feuerwehr zu den größten Organisationen mit Ehrenamtlichen.
Den gesetzlichen Unfallschutz gewährleisten in der Regel Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Beide springen zum Beispiel ein für diejenigen, die anderen Menschen in Notsituationen helfen. Dazu zählen Mitglieder der Bergwacht ebenso wie Mitglieder von Rotem Kreuz, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten. Auch in der Alten-, Wohlfahrts-und Gesundheitspflege sowie in der Kirche Engagierte und ehrenamtliche Kommunalpolitiker sind erfasst. Die Versicherung läuft über die jeweiligen Organisationen. Sie gilt automatisch mit Übernahme des unentgeltlichen Ehrenamts, sodass sich Einzelne nicht gesondert anmelden müssen. Darauf weist das Bundessozialministerium in einer Informationsbroschüre hin.
Kein Schutz für fahrende Eltern
Übungsleiter in Sportvereinen genießen laut Niese gesetzlichen Schutz durch die BG, sollten sie sich zum Beispiel verletzen. Eltern, die Kinder zu Training und Wettkampf chauffieren, fallen jedoch durchs Raster, erklärt Christine Ramsauer von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dies sei vergleichbar „mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge“. Wer bei Festen anpackt oder am Clubheim mitbaut, sollte vorab Versicherungsdetails abklären. Für rund eine Million Feuerwehrleute im Land existieren Regelungen ähnlich „einem Flickenteppich, weil das Ländersache ist“, sagt Carsten-Michael Pix, Referent beim Deutschen Feuerwehrverband. Brandlöscher in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien durch die Unfallkassen geschützt, während etwa in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt spezielle Feuerwehrunfallkassen diese Aufgabe übernähmen. Beide leisten auch bei Unfällen auf dem Weg zum Einsatz. Geht beim Crash ein fremdes Auto kaputt oder treten Wehrleute im Einsatz eine Tür ein, greife der kommunale Schadenausgleich. „Die Kommune, also die Allgemeinheit haftet“, sagt Pix.
Ehrenamtspolice für Freiwillige
Engagierte Bürger ohne Anspruch auf gesetzliche Hilfe können sich freiwillig über die sogenannte Ehrenamtsversicherung absichern. Diese ist in der Regel bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angesiedelt. Sie greift unter anderem für Funktionsträger – Vorstände, Kassenwarte, Schiedsrichter oder Mitglieder von Partei- und Gewerkschaftsgremien. Die Sicherung sei auf zwei Wegen möglich, erläutert die VBG: Entweder schließe die jeweilige Organisation den entsprechenden Vertrag oder „die Ehrenamtsträger versichern sich selbst“. Der Beitrag kostet derzeit 3,20 Euro pro Person und Jahr.
Auf eigene Faust Policen abzuschließen, sollte sorgfältig geprüft werden. Manchmal umfasse eine sowieso bestehende Privathaftpflicht ehrenamtliche Arbeit, meint Bianca Boss. Hinweise finden sich im Kleingedruckten. Boss und DOSB-Mann Niese empfehlen jedoch, sich zunächst über Möglichkeiten durch Vereine und Organisationen zu informieren. Denn „Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes sind weitreichender als die des privaten.“Ratsam sei auf jeden Fall, privat die Berufsunfähigkeit abzudecken.
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