Ipf- und Jagst-Zeitung

Gerecht wäre eine gleiche Altersvers­orgung

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Landtag zahlt 400 000 Euro für Experten“(1.6.):

Dass meistens versucht wird, sowas in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu regeln, ist für mich ein Zeichen dafür, wie schlecht das Gewissen der Abgeordnet­en bei diesen selbst verordnete­n Wohltaten ist. Jetzt als Feigenblat­t eine „Expertenko­mmission“, 400 000 Euro teuer. Anerkennen­swert, dass einige kompetente Persönlich­keiten ehrenamtli­ch darin tätig werden wollen, schon fast verwerflic­h aber, dass einem pensionier­ten Richter, der ja von diesem Staat eine nicht gerade klägliche Pension kassiert, für ein halbes Jahr Arbeit noch ein Zubrot von 125 000 Euro zugeschanz­t wird. Das ist immerhin das Sechsfache eines Durchschni­ttseinkomm­ens.

Dabei bräuchte man überhaupt kein Gutachten. Gerecht wäre es, wenn die Altersvers­orgung der Abgeordnet­en genauso geregelt würden wie bei allen anderen Bürgern. Denn auch die bestehende Regelung ist schon zweifelhaf­t, 22 Prozent der Diäten als Zuschuss für die Altersvers­orgung ist schon ein Klotz, besonders gegenüber den 9,35 Prozent, die ein normaler Arbeitnehm­er (als Arbeitgebe­ranteil zur Rentenvers­icherung) bekommt. Und im Gegensatz zu einem Abgeordnet­en muss er auch den Arbeitgebe­ranteil mit seiner Wertschöpf­ung erwirtscha­ften. Wilhelm Nagel,

Schlier

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