Gerecht wäre eine gleiche Altersversorgung
Zum Artikel „Landtag zahlt 400 000 Euro für Experten“(1.6.):
Dass meistens versucht wird, sowas in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu regeln, ist für mich ein Zeichen dafür, wie schlecht das Gewissen der Abgeordneten bei diesen selbst verordneten Wohltaten ist. Jetzt als Feigenblatt eine „Expertenkommission“, 400 000 Euro teuer. Anerkennenswert, dass einige kompetente Persönlichkeiten ehrenamtlich darin tätig werden wollen, schon fast verwerflich aber, dass einem pensionierten Richter, der ja von diesem Staat eine nicht gerade klägliche Pension kassiert, für ein halbes Jahr Arbeit noch ein Zubrot von 125 000 Euro zugeschanzt wird. Das ist immerhin das Sechsfache eines Durchschnittseinkommens.
Dabei bräuchte man überhaupt kein Gutachten. Gerecht wäre es, wenn die Altersversorgung der Abgeordneten genauso geregelt würden wie bei allen anderen Bürgern. Denn auch die bestehende Regelung ist schon zweifelhaft, 22 Prozent der Diäten als Zuschuss für die Altersversorgung ist schon ein Klotz, besonders gegenüber den 9,35 Prozent, die ein normaler Arbeitnehmer (als Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung) bekommt. Und im Gegensatz zu einem Abgeordneten muss er auch den Arbeitgeberanteil mit seiner Wertschöpfung erwirtschaften. Wilhelm Nagel,
Schlier
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