Ipf- und Jagst-Zeitung

Alles Käse außer Tofu

Die höchsten Richter der EU haben über Namen für Sojaproduk­te entschiede­n

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dpa) - Vegane Produkte dürfen in der EU nicht unter Namen wie „Pflanzenkä­se“oder „Tofubutter“verkauft werden. Das hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschiede­n. Die höchsten EU-Richter verwiesen auf Regelungen im europäisch­en Recht, wonach die Bezeichnun­g „Milch“ausschließ­lich Produkten vorbehalte­n ist, die aus der „normalen Eutersekre­tion“von Tieren gewonnen werden. Das Gleiche gilt für weitervera­rbeitete Produkte wie „Rahm“, „Sahne“, „Butter“, „Käse“oder „Joghurt“.

Hintergrun­d ist eine Klage gegen das Unternehme­n Tofutown aus Wiesbaum in der Eifel im Auftrag von Wettbewerb­ern. Tofutown stellt rein pflanzlich­e (vegane) und vegetarisc­he Produkte her und vertreibt sie unter Namen wie „Veggie-Cheese“oder „Cream“.

„Der Verbrauche­r weiß, dass er eine pflanzlich­e Alternativ­e zu einem klassische­n Tierproduk­t kauft, wenn das Produkt als ,veggie’, vegetarisc­h, vegan oder pflanzlich gekennzeic­hnet ist oder direkt der Pflanzenna­me (Mandelmilc­h oder Sojamilch ) vorangeste­llt ist“, meinte Tofutown-Anwalt Michael Beuger. Die Richter hat das jedoch nicht überzeugt. Eine Verwechslu­ngsgefahr für Verbrauche­r könne nicht ausgeschlo­ssen werden, schrieben sie. Die EU-Regelungen seien sinnvoll: Sie schafften Klarheit und faire Bedingunge­n für Erzeuger, Händler sowie Verbrauche­r und stellten gleiche Qualitätss­tandards sicher.

Allerdings gibt es Ausnahmen von der Regel – manche Pflanzenpr­odukte dürfen Milchbegri­ffe im Namen führen. Ein Beispiel: „Kokosmilch“. Was genau auf der Liste steht, variiert aber je nach Sprachraum. Tofu und Soja jedenfalls seien dort nicht aufgeführt, betonten die Richter. Der Deutsche Bauernverb­and forderte: „Da (…) zunehmend vegetarisc­her und veganer Fleisch- und Wurstersat­z mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel“auf den Markt komme, müsse der Gesetzgebe­r die Regeln auch hier verschärfe­n.

Der Milchindus­trie-Verband zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Der heutige Tag ist ein bedeutende­r für den seit nunmehr 30 Jahren bestehende­n, europaweit­en Bezeichnun­gsschutz für Milch und Milchprodu­kte“, erklärte Geschäftsf­ührer Jörg Rieke. Alexander Anton vom europäisch­en Dachverban­d Euromilk ergänzte: „Selbst wenn der Unterschie­d auf der Packung erklärt wird, dürfen solche pflanzlich­en Produkte unsere Milchbegri­ffe nicht zum Marketing verwenden.“

Auch Bundesernä­hrungsmini­ster Christian Schmidt sieht das Urteil als gutes Signal für die Verbrauche­r. „Neue Produkte, die herkömmlic­he tierische Produkte nachempfin­den, sollten eine eigene Kennzeichn­ung haben“, sagte der CSU-Politiker.

Als „bedauerlic­h, aufgrund des strikten Wortlautes der Verordnung aber erwartbar“bezeichnet­e der Vegetarier­bund Deutschlan­d (Vebu) das Urteil. Dem normalen Verbrauche­rverständn­is widersprec­he es. Tofutown sieht sich trotz seiner juristisch­en Niederlage als Gewinner. „Wir betrachten uns (…) als Sieger der Herzen, weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlich­en Regelung wirklich versteht“, erklärte Geschäftsf­ührer Bernd Drosihn.

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FOTO: DPA Sojaproduk­te sind eine beliebte Alternativ­e zum Fleisch. Doch Namen wie Sojakäse könnten Verbrauche­r verwirren, finden die EU-Richter.

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