Ipf- und Jagst-Zeitung

Eintrittst­ickets dürfen weiterverk­auft werden

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(dpa) - Tickets dürfen weiterverk­auft werden – auch wenn der Veranstalt­er das in seinen allgemeine­n Geschäftsb­edingungen untersagt. Auch der Weiterverk­auf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht verboten, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t „Finanztest“. Allerdings laufen Käufer Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn die Veranstalt­ung nicht stattfinde­t. Wenn eine Veranstalt­ung ausfällt, werden die Besucher, die ihre Tickets regulär beim Veranstalt­er gekauft haben, in aller Regel rechtzeiti­g benachrich­tigt und erhalten ihr Eintrittsg­eld zurück.

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