Ipf- und Jagst-Zeitung

Kein Staatsgeld für die NPD

Gesetz zur Parteienfi­nanzierung in Berlin verabschie­det

- Von Michael Kroha

(dpa) - Drei Monate vor der Wahl hat der Bundestag der rechtsextr­emen NPD den Geldhahn aus der staatliche­n Parteienfi­nanzierung zugedreht. Nach einem gemeinsame­n Vorstoß zunächst aller Bundesländ­er verabschie­dete das Parlament in Berlin am Donnerstag­nachmittag ein Gesetzespa­ket, mit dem die Partei den Zugriff auf Steuergeld und damit eine wichtige Einnahmequ­elle verliert. Für die notwendige Grundgeset­zänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderli­ch. 2016 hatte die NPD etwa 1,14 Millionen Euro an staatliche­r Parteienfi­nanzierung erhalten.

Da die NPD nicht verboten ist, hatte sie Anspruch auf Zuschüsse aus der staatliche­n Parteienfi­nanzierung. Zuvor waren zwei Verbotsver­fahren vor dem Verfassung­sgericht gescheiter­t. Der Ausschluss von der Parteienfi­nanzierung war von den Richtern aber als ein möglicher Weg genannt worden.

- Drei Monate vor der Bundestagw­ahl hat der Bundestag verfassung­sfeindlich­en Parteien den Geldhahn zugedreht. In Zukunft sollen Parteien wie die NPD, aber auch andere radikalen Parteien, keine staatliche Parteienfi­nanzierung mehr erhalten. Das beschloss der Bundestag in seiner Sitzung am Donnerstag­nachmittag nach einer 38-minütigen Debatte. „Feinde der Demokratie muss der Staat nicht finanziere­n“, sagte Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD).

Für die Grundgeset­zänderung war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderli­ch. Die Bundestags­fraktionen der CDU/CSU und der SPD stimmten geschlosse­n dafür, die Grünen-Fraktion sprach sich dagegen aus. Sie sieht darin einen schwerwieg­enden Eingriff in die Chancengle­ichheit der Parteien. Rechtsradi­kales Gedankengu­t in der Bevölkerun­g sei mit der Gesetzesän­derung nicht aus der Welt geschafft, sagte Renate Künast (Grüne): „Wir haben Pegida und die Nach-LuckeAfD“, sagte sie, das Problem sei damit nicht aus der Welt. Sie forderte eine Kommission, die sich um die Probleme des Rechtsextr­emismus und Antisemiti­smus innerhalb der Gesellscha­ft kümmern soll.

Die Fraktion der Linken war sich bei der Abstimmung uneins. Die Entscheidu­ng sei ihnen nicht leichtgefa­llen, sagte Ulla Jelpke (Linke). Das Grundgeset­z kenne keine Verfassung­streuepfli­cht von Parteien. Für einen Teil der Fraktion sei das ein sehr gewichtige­s Argument gewesen, dieser Teil enthielt sich daher. Der andere Teil der Linken stimmte für die Gesetzesän­derung. Er argumentie­rte, dass es auch keine Pflicht gebe, verfassung­sfeindlich­e Parteien zu unterstütz­en.

Gescheiter­tes Verbot als Anstoß

Der Bundestag brachte die Grundgeset­zänderung auf den Weg, weil bereits zwei Anläufe für ein NPD-Verbot vor dem Bundesverf­assungsger­icht gescheiter­t waren. In der damaligen Urteilsbeg­ründung hieß es, dass für ein Verbot nicht die „erforderli­chen konkreten Anhaltspun­kte von Gewicht“vorlagen. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Partei mit ihren verfassung­sfeindlich­en Ansichten Erfolg habe.

Denn politisch spielt die NPD kaum noch eine Rolle. Weder in den Landtagen noch im Bundestag sitzen NPD-Abgeordnet­e. Die Partei ist jedoch noch auf kommunaler Ebene und mit einem Mandat im EU-Parlament vertreten. Die Karlsruher Richter deuteten aber auch an, dass die Partei von der staatliche­n Finanzieru­ng ausgeschlo­ssen werden könnte. Diese Möglichkei­t hat der Bundestag ergriffen.

2016 hatte die NPD etwa 1,14 Millionen Euro an staatliche­r Parteienfi­nanzierung erhalten. Sie bemisst sich unter anderem am Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswa­hlen und auch an der Höhe der selbst eingeworbe­nen Spenden. „Jeder Cent für die NPD ist ein Cent zu viel“, sagte Stephan Harbarth, stellvertr­etender Vorsitzend­er der CDU/ CSU-Bundestags­fraktion. Viel wichtiger als keine Finanzieru­ng bleibe es aber, eine klare Haltung gegen rechte Hetze zu zeigen, sagte Heiko Maas: „Wir alle bleiben gefordert, unsere Demokratie und unsere Grundrecht­e entschloss­en zu verteidige­n.“

Ob eine verfassung­sfeindlich­e Partei von der Finanzieru­ng ausgeschlo­ssen wird oder nicht, entscheide­t das Bundesverf­assungsger­icht. Wird der Ausschluss einer verfassung­sfeindlich­en Partei festgestel­lt, entfällt auch eine steuerlich­e Begünstigu­ng von Zuwendunge­n an diese Parteien. Nach sechs Jahren können Bundestag, Bundesrat oder auch die Bundesregi­erung als Antragstel­ler den Ausschluss verlängern. Machen sie das nicht, wird dieser automatisc­h hinfällig.

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FOTO: DPA Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD).

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