Ipf- und Jagst-Zeitung

Künftig härtere Strafen für Raserei, illegale Autorennen und Einbrüche

Durch die neuen Gesetze wird es möglich, die Autos der Beteiligte­n zu beschlagna­hmen und ihnen den Führersche­in zu entziehen

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- Der Staat greift gegen Raser und Wohnungsei­nbrecher durch: Der Bundestag hat am Donnerstag nach monatelang­em Tauziehen zwei Gesetze verabschie­det, die Gefängniss­trafen für die Teilnahme an illegalen Autorennen sowie Mindeststr­afen für Diebstähle einführen sowie die Telekommun­ikationsüb­erwachung bei Verdächtig­en ermögliche­n. Tobias Schmidt beleuchtet die Hintergrün­de zu den neuen Gesetzen.

Warum wird härter gegen Raser vorgegange­n?

Immer wieder sorgen tödliche Unfälle bei illegalen Autorennen für Bestürzung, zum Beispiel der Fall aus Berlin, wo zwei Raser nach dem Tod eines Unbeteilig­ten erstmals wegen Mordes verurteilt worden waren. Die Teilnahme an illegalen Autorennen wurde bislang nur als Ordnungswi­drigkeit mit einer Geldbuße von maximal 400 Euro sowie drei Monaten Führersche­inentzug bestraft. Das reichte nicht aus, um Raser abzuschrec­ken. Die Szene hat sich in den vergangene­n Jahren deutlich ausgeweite­t.

Was ändert sich nun?

Es wird ein neuer Straftatbe­stand der Veranstalt­ung von illegalen Autorennen sowie der Teilnahme an ihnen eingeführt. Darauf steht künftig eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren. Die Strafe kann auch verhängt werden, wenn jemand im Internet zu einem Rennen aufruft. Werden durch die nicht genehmigte­n Straßenren­nen Leib oder Leben von Menschen gefährdet, steigt die Haftstrafe auf bis zu fünf Jahren. Gibt es Tote oder mehrere Verletzte, drohen den Teilnehmer­n bis zu zehn Jahren hinter Gittern.

Welche Konsequenz­en drohen Rasern darüber hinaus?

Die Fahrzeuge von Teilnehmer­n an illegalen Autorennen können eingezogen werden. Überdies soll ihnen der Führersche­in entzogen und eine Sperrfrist verhängt werden. Wer sich an solchen „irrsinnige­n“Rennen beteilige und dabei das Leben anderer Menschen gefährde, „hat auf unseren Straßen keinen Platz mehr“, erklärte Verkehrsmi­nister Alexander Dobrindt (CSU).

Werden nur Teilnehmer illegaler Autorennen härter bestraft?

Nein, auch sogenannte Alleinrase­r nimmt das neue Gesetz ins Visier. Wer sich mit nicht angepasste­r Geschwindi­gkeit und grob verkehrswi­drig und rücksichts­los fortbewegt, erhält künftig eine Freiheitss­trafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Was steckt hinter den härteren Strafen für Einbrecher?

150 000 Wohnungsei­nbrüche wurden 2016 registrier­t. Damit ist die Zahl zum ersten Mal seit Jahren wieder gesunken. Allerdings war 2015 mit 160 000 Fällen der höchste Stand seit 2003 erreicht worden. Die Aufklärung­squote liegt bei 17 Prozent, tatsächlic­h werden nur drei Prozent der Täter wirklich verurteilt. Für einen Großteil der Einbrüche werden internatio­nal aufgestell­te Banden verantwort­lich gemacht, die mit ihrer Beute ins Ausland fliehen. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) wies darauf hin, dass Einbrüche für die Opfer oft „traumatisc­he Folgen“hätten.

Wie wird der Kampf gegen Wohnungsei­nbrecher verschärft?

Zum einen wird die Mindeststr­afe für Einbrüche in dauerhaft privat genutzte Wohnungen von drei Monaten auf mindestens ein Jahr hochgesetz­t. Die maximale Freiheitss­trafe kann weiterhin bis zu zehn Jahre betragen. Die Möglichkei­t, dass Wohnungsei­nbrüche als „minder schwere“Fälle eingestuft und Strafverfa­hren somit vorzeitig eingestell­t werden können, wurde gestrichen. Jeder Wohnungsei­nbruch ist nun eine „schwere Straftat“. Das soll potenziell­e Täter abschrecke­n.

Wie werden die Ermittlung­smöglichke­iten ausgeweite­t?

Die SPD stimmte letztlich der Unionsford­erung zu, dass bei richterlic­hem Beschluss künftig auf Handyund andere Kommunikat­ionsdaten von Verdächtig­en zugegriffe­n werden kann. So können die Fahnder herausfind­en, von wo aus Verdächtig­e telefonier­t haben und wem die Anrufe galten.

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