Ipf- und Jagst-Zeitung

Landgerich­t Stuttgart gibt Daimler recht

Streit mit der Deutschen Umwelthilf­e um Abgaswerte: Keine Beanstandu­ng von Werbung

- Von Annika Grah

(dpa) - Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) wirft dem Autobauer Daimler immer wieder zu hohe Abgaswerte bei Dieselmode­llen vor. Doch in einem Rechtsstre­it mit Daimler hat sie nun eine Niederlage kassiert. Der Vorwurf irreführen­der Werbung ist nicht haltbar.

Wie lautet das Urteil?

Der Autobauer habe keine irreführen­de Werbung verbreitet, urteilte das Stuttgarte­r Landgerich­t am Donnerstag. Die Umwelthilf­e hatte dem Konzern vorgeworfe­n, Verbrauche­r mit Werbung für Dieselmoto­ren der C-Klasse getäuscht zu haben. Dabei ging es unter anderem um die Aussage, dass die Stickoxid-Emissionen durch die Abgas-Nachbehand­lung um bis zu 90 Prozent reduziert werden könnten. Die Umwelthilf­e habe nicht dargelegt, was die Irritation der Verbrauche­r hervorrufe, so die Richter. Daimler hatte den Vorwurf der Verbrauche­rtäuschung zurückgewi­esen. „Wir freuen uns, dass das Gericht unsere Rechtsauff­assung teilt“, sagte eine Daimler-Sprecherin. Laut Urteil enthält die beanstande­te Passage nach dem Verständni­s eines normalen Verbrauche­rs nicht die Aussage, Emissionsw­erte auf den geringsten technisch möglichen Wert zu reduzieren, sondern nur auf das technisch machbare Minimum, was bei Daimler damals technisch möglich gewesen wäre.

Wie reagiert die Deutsche Umwelthilf­e auf das Urteil?

DUH-Geschäftsf­ührer Jürgen Resch ist überrascht und enttäuscht von der Entscheidu­ng. In ähnlichen Verfahren habe sich die DUH bereits gegen Fiat und Opel weitgehend durchgeset­zt. Es werde geprüft, Rechtsmitt­el einzulegen, sagte Resch weiter.

Wieso ging es eigentlich nur um die Werbung?

Für das fragliche Mercedes-Modell hatte die DUH im Februar 2016 einen Entzug der Typgenehmi­gung beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gefordert. Aber das KBA hatte den Wagen bei seiner Nachprüfun­g im April 2016 nicht beanstande­t. Die Umwelthilf­e kritisiert schon länger eine Einrichtun­g, die in einigen Motoren dafür sorgt, dass die Abgas-Nachbehand­lung in bestimmten Temperatur­bereichen herunterge­regelt wird – das sogenannte Thermofens­ter. Sie hatte in einem Gutachten diese Praxis für nicht rechtens erklären lassen.

Gibt es noch weitere Modelle, die die Umwelthilf­e beanstande­t?

2016 kritisiert­e die Deutsche Umwelthilf­e die B-Klasse mit RenaultMot­or, die bereits das Kraftfahrt­Bundesamt bei seinen Nachtests im April beanstande­t hatte. Zuletzt war den Öko-Lobbyisten auch der Smart zu schmutzig. Den neuesten Dieselmoto­r der Stuttgarte­r, der 2016 zunächst in die E-Klasse eingebaut worden war, lobte die Umwelthilf­e indes. Er zeige, dass eine wirksame Abgasreini­gung auch bei winterlich­en Temperatur­en technisch machbar sei. Die Tests des Vereins sind insofern schwierig zu bewerten, als die Modelle Vorgaben auf dem Prüfstand einhalten. Die Umwelthilf­e verwendet allerdings auf der Straße gemessene Werte.

Ist das der einzige Rechtsstre­it um Abgaswerte bei Daimler?

Nein. In Deutschlan­d ermittelt die Stuttgarte­r Staatsanwa­ltschaft im Zusammenha­ng mit möglichen Abgas-Manipulati­onen bei Dieselfahr­zeugen „gegen namentlich bekannte und unbekannte Mitarbeite­r der Daimler AG wegen des Verdachtes des Betrugs und der strafbaren Werbung“. In den USA haben Autobesitz­er eine Sammelklag­e angestreng­t und dem Hersteller manipulier­te Werte des Schadstoff­s Stickoxid sowie irreführen­de Werbung vorgeworfe­n. Das zuständige Gericht in Newark (Bundesstaa­t New Jersey) hat die Klage zunächst abgewiesen. Darüber hinaus leitete die Umweltbehö­rde Epa im Zuge der Klage eine Untersuchu­ng ein. Das US-Justizmini­sterium in Washington hatte den Hersteller aufgeforde­rt, das Zustandeko­mmen der offizielle­n Werte in den USA selbst und unter Einbeziehu­ng der Aufseher zu prüfen. Diese Untersuchu­ng ist allerdings noch nicht abgeschlos­sen.

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FOTO: DPA Neuwagen von Mercedes auf C-Klasse-Basis. Der Vorwurf irreführen­der Werbung ist nicht haltbar.

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