Ipf- und Jagst-Zeitung

Ikea unterliegt im Plagiatsst­reit

Wegen des Bettenmode­lls Malm droht dem Möbelkonze­rn Ärger

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(dpa) - Auf dem deutschen Markt droht Ikea Ärger wegen seines Bettenmode­lls Malm. Ein Designer aus Frankfurt hat möglicherw­eise die älteren Rechte an dem Entwurf. Vor dem Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe erzielte der 47jährige Philipp Mainzer am Donnerstag einen wichtigen Erfolg. Nach Niederlage­n in den Vorinstanz­en muss seine Klage gegen Ikea am zuständige­n Oberlandes­gericht Düsseldorf neu verhandelt werden. Damit ist der Prozess aber nicht gewonnen, entscheide­nde Fragen sind noch offen.

Setzt sich das Designerbü­ro e15 am Ende durch, dürfte ihm Schadeners­atz von Ikea zustehen. Außerdem könnte das kleine Unternehme­n sogar durchzufec­hten versuchen, dass Malm ganz aus den deutschen IkeaFilial­en verschwind­en muss. Darauf zielt die Klage wegen der hohen finanziell­en Risiken aber bisher nicht ab. In der Kollektion von e15 gibt es ein nahezu identische­s, aber deutlich teureres Massivholz-Bett namens Mo. Das Design ist seit 2002 beim Patentamt geschützt. Ikea vertreibt Malm seit 2003 in Deutschlan­d. Nach Darstellun­g des Konzerns ist ein sehr ähnliches Vorläuferm­odell namens Bergen aber parallel zu Mo entstanden.

Vor Gericht hatte Ikea deshalb auf eine deutsche Ausnahmere­gelung gesetzt. Sie soll Designer davor bewahren, viel Zeit und Geld in den Sand zu setzen, weil ein anderer ohne ihr Wissen die gleiche Idee hat und sich diese nur schneller schützen lässt. Deshalb dürfen sie sich bei solchen Überschnei­dungen auf ein „Vorbenutzu­ngsrecht“berufen und den eigenen Entwurf trotz der großen Ähnlichkei­t auch vermarkten.

Weil die Markteinfü­hrung von Modell Bergen am Konzernsit­z in Schweden vorbereite­t wurde, hilft das Ikea in dem Streit aber nicht weiter. Nach dem Urteil des BGH genießen nur in Deutschlan­d entwickelt­e Designs den besonderen Schutz durch das „Vorbenutzu­ngsrecht“.

Einen weltweit agierenden Konzern wie Ikea sehen die Richter in einer anderen Situation als einen heimischen Mittelstän­dler. Wer ein Produkt in zahlreiche­n Ländern vertreibe, könne einen Rückschlag auf einem nationalen Markt viel leichter verschmerz­en (Az. I ZR 9/16).

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FOTO: DPA Philipp Mainzer

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