Ehemaliges Samariterstift: Keine „Kümmernutzung“
Neresheimer Gemeinderat weist förmliches Sanierungsgebiet Ehemaliges Alten- und Pflegeheim aus
(tu) – In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat Neresheim das Sanierungsgebiet Ehemaliges Alten- und Pflegeheim förmlich festgelegt. Innerhalb der nächsten acht Jahre soll ein Investor sein Konzept für eine Nutzung des Areals umgesetzt haben. Dabei gibt die Stadt weitgehend freie Hand, beteiligt sich aber auch nicht finanziell an dem Vorhaben.
Das Gebäude des ehemaligen Altenund Pflegeheims der Neresheimer Samariterstiftung steht bekanntlich seit dem Jahr 2010 vollkommen leer. Vor einem Jahr hat es ein privater Investor gekauft, der zurzeit an einem Nutzungskonzept arbeitet, rekapitulierte Bürgermeister Gerd Dannenmann.
Bislang sind in den Obergeschossen Wohnungen vorgesehen, im Erdgeschoss eine Mischung aus Wohnungen, die weiterverkauft werden sollen, und so genanntem nicht störendem Gewerbe. Dies entspreche grundsätzlich den Vorstellungen der Stadt. Im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet sich der ehemalige Kindergarten, der als privates Wohnhaus genutzt wird.
Potenzial für neuen Wohnraum
Bei dem ehemaligen Samariterstift, heißt es in der Vorlage, handelt es sich um ein ortsbildprägendes Gebäude. Durch den langen Leerstand und den zunehmenden Verfall wirke es sich störend auf das Umfeld aus. Gleichzeitig biete der Komplex großes Potenzial für die Schaffung von Wohnraum, für den ebenso ein besonders hoher Bedarf bestehe wie für gewerbliche Flächen. Das sind die Mängel:
Im erhaltenswerten, markanten Gebäudeteil besteht umfassender Modernisierungsbedarf. Dieser steigt, je länger das Gebäude leer steht und wirkt sich damit zunehmend auch beeinträchtigend auf die Umgebung aus.
Die Gebäudestruktur erschwert eine wirtschaftliche Nachnutzung. Daher sieht die Stadt einen erheblichen Umstrukturierungs-und Umnutzugsbedarf für das ehemalige Samariterstift.
Es handele sich um die Gemengelage eines großflächigen, strukturellen Leerstands in integrierter, innerörtlicher Lage in unmittelbarer Nachbarschaft zu intakter Wohnbebauung beziehungsweise zu sozialen Einrichtungen. Angesichts des Bedarfs an Wohnungen in Neresheim könnten ein noch länger andauernder Leerstand oder „Kümmernutzungen“an diesem hochwertigen Standort nicht hingenommen werden.
Eine Fußwegebeziehung zwischen den südlich angrenzenden Kernstadtbereichen sowie den nördlich an das Untersuchungsgebiet anschließenden Entwicklungsflächen sei nicht gegeben.
Damit die Stadt die Umnutzung und Sanierung des Gebäudekomplexes zielgerichtet steuern und begleiten könne, empfahl die Verwaltung, das Areal förmlich als Sanierungsgebiet auszuweisen. Denn die städtebaulichen Mängel und Missstände könnten nur im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme nach dem Baugesetzbuch behoben werden.
Auch Kleingewerbe möglich
Das sind die Sanierungsziele:
Erhaltende Erneuerung der ortsbildprägenden, markanten Bausubstanz durch private Modernisierungen, Instandsetzungen und Umnutzungen.
Etablierung einer Nutzungsmischung aus Wohnen und nicht störender Kleingewerbenutzung.
Nachfrageorientierte Realisierung der Modernisierung und Umnutzung in Bauabschnitten.
Schaffung einer öffentlichen Wegeverbindung am südwestlichen Rand des geplanten Sanierungsgebiets.
Für diese Neuordnung will die Stadt mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag abschließen, der keine finanzielle Beteiligung der Kommune vorsieht. Darin wird auch festgelegt, dass der Investor auf seine Kosten die gewünschte Wegeverbindung schafft.
Die Stadt geht davon aus, dass die Maßnahmen zur Erneuerung der Bebauung ausschließlich auf dem Verhandlungsweg mit dem Investor erreicht werden und will daher nicht aktiv Einfluss nehmen, etwa durch den Zwischenerwerb von Flächen.