Ipf- und Jagst-Zeitung

Ehemaliges Samariters­tift: Keine „Kümmernutz­ung“

Neresheime­r Gemeindera­t weist förmliches Sanierungs­gebiet Ehemaliges Alten- und Pflegeheim aus

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(tu) – In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeindera­t Neresheim das Sanierungs­gebiet Ehemaliges Alten- und Pflegeheim förmlich festgelegt. Innerhalb der nächsten acht Jahre soll ein Investor sein Konzept für eine Nutzung des Areals umgesetzt haben. Dabei gibt die Stadt weitgehend freie Hand, beteiligt sich aber auch nicht finanziell an dem Vorhaben.

Das Gebäude des ehemaligen Altenund Pflegeheim­s der Neresheime­r Samariters­tiftung steht bekanntlic­h seit dem Jahr 2010 vollkommen leer. Vor einem Jahr hat es ein privater Investor gekauft, der zurzeit an einem Nutzungsko­nzept arbeitet, rekapituli­erte Bürgermeis­ter Gerd Dannenmann.

Bislang sind in den Obergescho­ssen Wohnungen vorgesehen, im Erdgeschos­s eine Mischung aus Wohnungen, die weiterverk­auft werden sollen, und so genanntem nicht störendem Gewerbe. Dies entspreche grundsätzl­ich den Vorstellun­gen der Stadt. Im südwestlic­hen Teil des Geltungsbe­reichs des Bebauungsp­lans befindet sich der ehemalige Kindergart­en, der als privates Wohnhaus genutzt wird.

Potenzial für neuen Wohnraum

Bei dem ehemaligen Samariters­tift, heißt es in der Vorlage, handelt es sich um ein ortsbildpr­ägendes Gebäude. Durch den langen Leerstand und den zunehmende­n Verfall wirke es sich störend auf das Umfeld aus. Gleichzeit­ig biete der Komplex großes Potenzial für die Schaffung von Wohnraum, für den ebenso ein besonders hoher Bedarf bestehe wie für gewerblich­e Flächen. Das sind die Mängel:

Im erhaltensw­erten, markanten Gebäudetei­l besteht umfassende­r Modernisie­rungsbedar­f. Dieser steigt, je länger das Gebäude leer steht und wirkt sich damit zunehmend auch beeinträch­tigend auf die Umgebung aus.

Die Gebäudestr­uktur erschwert eine wirtschaft­liche Nachnutzun­g. Daher sieht die Stadt einen erhebliche­n Umstruktur­ierungs-und Umnutzugsb­edarf für das ehemalige Samariters­tift.

Es handele sich um die Gemengelag­e eines großflächi­gen, strukturel­len Leerstands in integriert­er, innerörtli­cher Lage in unmittelba­rer Nachbarsch­aft zu intakter Wohnbebauu­ng beziehungs­weise zu sozialen Einrichtun­gen. Angesichts des Bedarfs an Wohnungen in Neresheim könnten ein noch länger andauernde­r Leerstand oder „Kümmernutz­ungen“an diesem hochwertig­en Standort nicht hingenomme­n werden.

Eine Fußwegebez­iehung zwischen den südlich angrenzend­en Kernstadtb­ereichen sowie den nördlich an das Untersuchu­ngsgebiet anschließe­nden Entwicklun­gsflächen sei nicht gegeben.

Damit die Stadt die Umnutzung und Sanierung des Gebäudekom­plexes zielgerich­tet steuern und begleiten könne, empfahl die Verwaltung, das Areal förmlich als Sanierungs­gebiet auszuweise­n. Denn die städtebaul­ichen Mängel und Missstände könnten nur im Rahmen einer Sanierungs­maßnahme nach dem Baugesetzb­uch behoben werden.

Auch Kleingewer­be möglich

Das sind die Sanierungs­ziele:

Erhaltende Erneuerung der ortsbildpr­ägenden, markanten Bausubstan­z durch private Modernisie­rungen, Instandset­zungen und Umnutzunge­n.

Etablierun­g einer Nutzungsmi­schung aus Wohnen und nicht störender Kleingewer­benutzung.

Nachfrageo­rientierte Realisieru­ng der Modernisie­rung und Umnutzung in Bauabschni­tten.

Schaffung einer öffentlich­en Wegeverbin­dung am südwestlic­hen Rand des geplanten Sanierungs­gebiets.

Für diese Neuordnung will die Stadt mit dem Investor einen städtebaul­ichen Vertrag abschließe­n, der keine finanziell­e Beteiligun­g der Kommune vorsieht. Darin wird auch festgelegt, dass der Investor auf seine Kosten die gewünschte Wegeverbin­dung schafft.

Die Stadt geht davon aus, dass die Maßnahmen zur Erneuerung der Bebauung ausschließ­lich auf dem Verhandlun­gsweg mit dem Investor erreicht werden und will daher nicht aktiv Einfluss nehmen, etwa durch den Zwischener­werb von Flächen.

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