Keine Tempo-30-Zone im Kirchhofweg
Verkehrsschau sieht keine Notwendigkeit für eine Geschwindigkeitsbeschränkung
(vo) - Die Verkehrsschau hat keine Notwendigkeit gesehen, im Kirchhofweg eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 anzuordnen.
Um über den Einbau einer Mittelinsel mit Querungshilfe und Fahrbahnverschwenkung im Bereich der Einmündung von der Beethoven in die Wasseralfinger Straße (Bundesstraße B 19) entscheiden zu können, soll dieses Vorhaben mit dem Baulastträger im Regierungspräsidium abgestimmt werden.
Auch das neue Baugebiet „Hochfeld“wird als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Der äußerst steile WilhelmNagel-Weg bekommt an allen seinen Zufahrtsstraßen ein Schild mit der Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen. Im Bereich der Kocherstraße (Zone 30) bleibt es bei der „rechts vor links“-Verkehrsregelung.
Die Verkehrsschau bestätigte ihre Entscheidung, keine abknickende Vorfahrtsregelung an der Querspange hinter dem Albanuskreisel zuzulassen. Diese Einmündung zeige kein auffälliges Unfallgeschehen. Dort habe es von 2011 bis heute lediglich fünf Unfälle gegeben. Eine solche verkehrliche Veränderung mit abknickender Vorfahrt wäre nur mit größeren baulichen Maßnahmen möglich. Das Regierungspräsidium sieht aber keine Veranlassung zur Änderung der dortigen Vorfahrtssituation.
Mit Rücksicht auf die Freie Tankstelle wird die B 19 zwischen Albanuskreisel und der Hohenespe in der Ortsmitte in drei Abschnitten (1. Albanus – Hüttlingen-Süd, 2. Hüttlingen-Süd bis Tankstelle, 3. Tankstelle bis Einmündung Hohenespe) eine neue Fahrbahndecke erhalten. Mit den Arbeiten soll im Oktober begonnen werden. Das Bauzeitende ist mit Juni 2018 angegeben.