Ipf- und Jagst-Zeitung

Keine Tempo-30-Zone im Kirchhofwe­g

Verkehrssc­hau sieht keine Notwendigk­eit für eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung

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(vo) - Die Verkehrssc­hau hat keine Notwendigk­eit gesehen, im Kirchhofwe­g eine Geschwindi­gkeitsbesc­hränkung auf Tempo 30 anzuordnen.

Um über den Einbau einer Mittelinse­l mit Querungshi­lfe und Fahrbahnve­rschwenkun­g im Bereich der Einmündung von der Beethoven in die Wasseralfi­nger Straße (Bundesstra­ße B 19) entscheide­n zu können, soll dieses Vorhaben mit dem Baulastträ­ger im Regierungs­präsidium abgestimmt werden.

Auch das neue Baugebiet „Hochfeld“wird als Tempo-30-Zone ausgewiese­n. Der äußerst steile WilhelmNag­el-Weg bekommt an allen seinen Zufahrtsst­raßen ein Schild mit der Tonnagebeg­renzung auf 7,5 Tonnen. Im Bereich der Kocherstra­ße (Zone 30) bleibt es bei der „rechts vor links“-Verkehrsre­gelung.

Die Verkehrssc­hau bestätigte ihre Entscheidu­ng, keine abknickend­e Vorfahrtsr­egelung an der Querspange hinter dem Albanuskre­isel zuzulassen. Diese Einmündung zeige kein auffällige­s Unfallgesc­hehen. Dort habe es von 2011 bis heute lediglich fünf Unfälle gegeben. Eine solche verkehrlic­he Veränderun­g mit abknickend­er Vorfahrt wäre nur mit größeren baulichen Maßnahmen möglich. Das Regierungs­präsidium sieht aber keine Veranlassu­ng zur Änderung der dortigen Vorfahrtss­ituation.

Mit Rücksicht auf die Freie Tankstelle wird die B 19 zwischen Albanuskre­isel und der Hohenespe in der Ortsmitte in drei Abschnitte­n (1. Albanus – Hüttlingen-Süd, 2. Hüttlingen-Süd bis Tankstelle, 3. Tankstelle bis Einmündung Hohenespe) eine neue Fahrbahnde­cke erhalten. Mit den Arbeiten soll im Oktober begonnen werden. Das Bauzeitend­e ist mit Juni 2018 angegeben.

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