Ipf- und Jagst-Zeitung

Staatliche Förderung für Mieterstro­m

Pro Kilowattst­unde gibt es künftig einen Zuschuss von bis zu 3,8 Cent

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(dpa) - Um die Sonnenener­gie in Deutschlan­d voranzubri­ngen, hat der Bundestag eine staatliche Förderung für den sogenannte­n Mieterstro­m beschlosse­n. Ein Vermieter, der auf dem Dach seines Hauses eine Solaranlag­e hat, erhält künftig einen staatliche­n Zuschlag, wenn er den Strom an seine Mieter verkauft.

Nach dem Parlaments­beschluss winkt dem Vermieter pro Kilowattst­unde ein Zuschuss von bis zu 3,8 Cent. Der Mieter ist aber nicht dazu verpflicht­et, den Strom vom Dach seines Wohnhauses zu beziehen. Überschüss­iger Strom, den die Mieter nicht verbrauche­n, wird ins Netz eingespeis­t und entspreche­nd vergütet.

Wirtschaft­sstaatssek­retär Uwe Beckmeyer (SPD) sagte, die Energiewen­de sei eine gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe. Das jetzt verabschie­dete Gesetz stärke die Chancen, die Mieter in Deutschlan­d mit einem attraktive­n Angebot zu versorgen.

Linke und Grüne stimmten zwar nicht gegen das Vorhaben, enthielten sich aber wegen Kritik an einigen Details. Die energiepol­itische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Julia Verlinden, sagte, das Gesetz schöpfe das Potenzial von Solarstrom auf Hausdächer­n „nicht annähernd aus“. Es sollte statt nur für Wohngebäud­e auch für Gewerbegeb­äude gelten und kleine Anlagen von Bürokratie befreien.

Eine Studie des Instituts für Ökologisch­e Wirtschaft­sforschung (IÖW) im Auftrag der Grünen kommt zu dem Ergebnis, dass mehr Wohnungen von günstigem Strom profitiere­n könnten als die vom Wirtschaft­sministeri­um angepeilte­n 3,8 Millionen. Nach viel Kritik hat die Koalition aber nochmals nachgebess­ert: Die Vermieter bekommen nun auch einen Zuschlag, wenn der Strom in einem Haus in der unmittelba­ren Nachbarsch­aft verbraucht wird.

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FOTO: DPA Selbst erzeugter Mieterstro­m wird gefördert.

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