Ipf- und Jagst-Zeitung

Kleine Gewerkscha­ften uneins

Richter halten Tarifeinhe­itsgesetz für rechtens

-

(dpa) - Claus Weselsky sieht seine Lokführerg­ewerkschaf­t GDL für die nächsten 150 Jahre gesichert, die Pilotenver­einigung Cockpit (VC) bangt weiter um ihre Zukunft – und Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) sieht sich bestätigt: Die Reaktionen auf das Karlsruher Urteil zum Tarifeinhe­itsgesetz fallen so unterschie­dlich aus, als hätte das Bundesverf­assungsger­icht am Dienstag mehrere Entscheidu­ngen verkündet. Tatsächlic­h entschiede­n die Richter, dass das Tarifeinhe­itsgesetz weitgehend rechtens ist. Es muss aber vom Gesetzgebe­r bis Ende 2018 nachgebess­ert werden, um ihm „die Schärfe“zu nehmen und den Schutz kleiner Gewerkscha­ften zu verbessern.

Das Gesetz, von Nahles eingebrach­t, soll vor allem erreichen, dass Gewerkscha­ften eines Betriebes zusammenar­beiten und ein Tarifvertr­ag für alle Beschäftig­ten des Betriebs gilt.

(dpa) - Bei der Wirtschaft stößt das Urteil auf Erleichter­ung. „Das positive Signal von der heutigen Entscheidu­ng ist, dass auch künftig Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er wissen, welcher Tarifvertr­ag für sie gilt und angewendet werden kann“, sagte Arbeitgebe­rpräsident Ingo Kramer in München. Widersprüc­hliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehm­ergruppe blieben damit ausgeschlo­ssen. „Heute ist ein guter Tag für die Soziale Marktwirts­chaft.“

Der Präsident des Arbeitgebe­rverbands Gesamtmeta­ll, Rainer Dulger, sagte, ohne Tarifeinhe­it wäre der Flächentar­if wertlos – „wenn trotz gültiger Tarifvertr­äge Spartengew­erkschafte­n jederzeit einen Betrieb durch Arbeitskam­pfmaßnahme­n lahmlegen könnten“. Hier habe das Gericht die „sorgfältig austariert­e Lösung“der Bundesregi­erung bestätigt. Deutsche-Bahn-Personalch­ef Ulrich Weber lobte, „dass es nun Rechtssich­erheit gibt“. Der Weg der Bahn, mit zwei Gewerkscha­ften für eine Berufsgrup­pe gleiche Bedingunge­n zu schaffen, sei bestätigt worden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany