Kleine Gewerkschaften uneins
Richter halten Tarifeinheitsgesetz für rechtens
(dpa) - Claus Weselsky sieht seine Lokführergewerkschaft GDL für die nächsten 150 Jahre gesichert, die Pilotenvereinigung Cockpit (VC) bangt weiter um ihre Zukunft – und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht sich bestätigt: Die Reaktionen auf das Karlsruher Urteil zum Tarifeinheitsgesetz fallen so unterschiedlich aus, als hätte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mehrere Entscheidungen verkündet. Tatsächlich entschieden die Richter, dass das Tarifeinheitsgesetz weitgehend rechtens ist. Es muss aber vom Gesetzgeber bis Ende 2018 nachgebessert werden, um ihm „die Schärfe“zu nehmen und den Schutz kleiner Gewerkschaften zu verbessern.
Das Gesetz, von Nahles eingebracht, soll vor allem erreichen, dass Gewerkschaften eines Betriebes zusammenarbeiten und ein Tarifvertrag für alle Beschäftigten des Betriebs gilt.
(dpa) - Bei der Wirtschaft stößt das Urteil auf Erleichterung. „Das positive Signal von der heutigen Entscheidung ist, dass auch künftig Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen, welcher Tarifvertrag für sie gilt und angewendet werden kann“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer in München. Widersprüchliche Regelungen für dieselbe Arbeitnehmergruppe blieben damit ausgeschlossen. „Heute ist ein guter Tag für die Soziale Marktwirtschaft.“
Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Rainer Dulger, sagte, ohne Tarifeinheit wäre der Flächentarif wertlos – „wenn trotz gültiger Tarifverträge Spartengewerkschaften jederzeit einen Betrieb durch Arbeitskampfmaßnahmen lahmlegen könnten“. Hier habe das Gericht die „sorgfältig austarierte Lösung“der Bundesregierung bestätigt. Deutsche-Bahn-Personalchef Ulrich Weber lobte, „dass es nun Rechtssicherheit gibt“. Der Weg der Bahn, mit zwei Gewerkschaften für eine Berufsgruppe gleiche Bedingungen zu schaffen, sei bestätigt worden.