Ein Kurs hilft beim Ankommen
Staatsanwälte und Richter geben in der LEA Rechtsstaatsunterricht
(ij) - Welche Gesetze gelten in Deutschland? Warum müssen muslimische Kinder am Schwimmunterreicht teilnehmen? Um solche teils ganz praktischen Fragen geht es im Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge in der LEA. Dabei arbeiten Regierungspräsidium und die Ellwanger Justiz zusammen. Ihre Bilanz nach den ersten beiden Kursen fällt positiv aus. Das Interesse war groß.
Für Berthold Weiß, den Leiter der LEA, ist dieses vierstündige Kursangebot ein ganz wichtiger Beitrag zur Orientierung: Viele Flüchtlinge, die neu nach Deutschland kämen, seien verunsichert. Sie wünschten sich eine möglichst rasche Einführung in die Regeln, nach denen die Menschen hier zusammenleben. Der Rechtsstaatsunterricht sei ein wichtiger Baustein, um ihnen zu helfen, sich in die Gesellschaft zu integrieren.
Großes Interesse bei den Teilnehmern
Die Dozenten der beiden ersten Kurse, Oberamtsanwältin Andrea Koller und Oberstaatsanwalt Dirk Schulte von der Staatsanwaltschaft Ellwangen, waren angetan vom Interesse der Kursteilnehmer: „Aus unserer Sicht waren die Kurse ein voller Erfolg, weil die Teilnehmer sehr neugierig waren und aufgeschlossen mitgearbeitet haben“
Die Kurse werden landesweit angeboten. Dabei bleibt auch Raum für Fragen. Dank der beiden Übersetzer Charlotte Reck und Georgei Kadamplackal John konnten sich Kursteilnehmer und Dozenten ohne Probleme austauschen. Es sei spürbar gewesen, dass die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer die Gesetze und Regeln in Deutschland kennenlernen wollen, um sie dann auch zu beachten, heißt es in einer Pressemitteilung des Regierungspräsidiums.
Für den Rechtsstaatsunterricht wurden an allen Landgerichten in Baden-Württemberg Dozentenpools für interessierte Richter und Staatsanwälte gebildet. In Ellwangen haben sich sieben Richterinnen und Richter sowie sechs Staatsanwälte und eine Amtsanwältin gemeldet. Mit dem Programm „Richtig. Ankommen. Rechtsstaatsunterricht für Flüchtlinge“sollen den Menschen aus völlig anderen Kulturkreisen die Grundlagen der deutschen Rechtsordnung nahe gebracht werden. Dabei geht es zum Beispiel um den Gleichheitsgrundsatz oder warum ein Richter in einer religiösen Streitfrage entscheidet und nicht der Imam.
Angesprochen werden aber auch Alltagsthemen, warum beispielsweise muslimische Kinder am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen müssen.
Der Rechtsstaatsunterricht in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen soll ab September nach einer Auswertung der ersten Erfahrungen fortgesetzt werden.