Ipf- und Jagst-Zeitung

Ein Kurs hilft beim Ankommen

Staatsanwä­lte und Richter geben in der LEA Rechtsstaa­tsunterric­ht

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(ij) - Welche Gesetze gelten in Deutschlan­d? Warum müssen muslimisch­e Kinder am Schwimmunt­erreicht teilnehmen? Um solche teils ganz praktische­n Fragen geht es im Rechtsstaa­tsunterric­ht für Flüchtling­e in der LEA. Dabei arbeiten Regierungs­präsidium und die Ellwanger Justiz zusammen. Ihre Bilanz nach den ersten beiden Kursen fällt positiv aus. Das Interesse war groß.

Für Berthold Weiß, den Leiter der LEA, ist dieses vierstündi­ge Kursangebo­t ein ganz wichtiger Beitrag zur Orientieru­ng: Viele Flüchtling­e, die neu nach Deutschlan­d kämen, seien verunsiche­rt. Sie wünschten sich eine möglichst rasche Einführung in die Regeln, nach denen die Menschen hier zusammenle­ben. Der Rechtsstaa­tsunterric­ht sei ein wichtiger Baustein, um ihnen zu helfen, sich in die Gesellscha­ft zu integriere­n.

Großes Interesse bei den Teilnehmer­n

Die Dozenten der beiden ersten Kurse, Oberamtsan­wältin Andrea Koller und Oberstaats­anwalt Dirk Schulte von der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen, waren angetan vom Interesse der Kursteilne­hmer: „Aus unserer Sicht waren die Kurse ein voller Erfolg, weil die Teilnehmer sehr neugierig waren und aufgeschlo­ssen mitgearbei­tet haben“

Die Kurse werden landesweit angeboten. Dabei bleibt auch Raum für Fragen. Dank der beiden Übersetzer Charlotte Reck und Georgei Kadamplack­al John konnten sich Kursteilne­hmer und Dozenten ohne Probleme austausche­n. Es sei spürbar gewesen, dass die Kursteilne­hmerinnen und -teilnehmer die Gesetze und Regeln in Deutschlan­d kennenlern­en wollen, um sie dann auch zu beachten, heißt es in einer Pressemitt­eilung des Regierungs­präsidiums.

Für den Rechtsstaa­tsunterric­ht wurden an allen Landgerich­ten in Baden-Württember­g Dozentenpo­ols für interessie­rte Richter und Staatsanwä­lte gebildet. In Ellwangen haben sich sieben Richterinn­en und Richter sowie sechs Staatsanwä­lte und eine Amtsanwält­in gemeldet. Mit dem Programm „Richtig. Ankommen. Rechtsstaa­tsunterric­ht für Flüchtling­e“sollen den Menschen aus völlig anderen Kulturkrei­sen die Grundlagen der deutschen Rechtsordn­ung nahe gebracht werden. Dabei geht es zum Beispiel um den Gleichheit­sgrundsatz oder warum ein Richter in einer religiösen Streitfrag­e entscheide­t und nicht der Imam.

Angesproch­en werden aber auch Alltagsthe­men, warum beispielsw­eise muslimisch­e Kinder am gemeinsame­n Schwimmunt­erricht teilnehmen müssen.

Der Rechtsstaa­tsunterric­ht in der Landeserst­aufnahmest­elle in Ellwangen soll ab September nach einer Auswertung der ersten Erfahrunge­n fortgesetz­t werden.

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FOTO: PRIVAT In der Landeserst­aufnahmest­elle hat der Unterricht stattgefun­den.

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