Planungsüberschreitungen werden unterschiedlich behandelt
Bei der Bürgeranhörung des Petitionsausschusses zum Thema Windpark Rosenberg Süd führte Michael Soukup von der EnBW-Projektentwicklung Wind an, dass Änderungen im Rahmen eines Bauverfahrens durch die ständig fortschreitende Technik üblich sind. Die EnBW-ODR hatte im Rahmen einer nicht öffentlichen Vorantragskonferenz zum Windpark Rosenberg Süd im März 2015 beim Landratsamt (LRA) Ostalbkreis angekündigt vier VestaWindkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 137 Metern, einem Rotordurchmesser von 126 Metern und einer Gesamthöhe von 200 Metern bauen zu wollen, evtl. auch andere Typen „mit vergleichbarer Leistung und Größe“(so das Protokoll der Erstantragskonferenz).
Aufgrund dieser Basis hat auch die Genehmigungsbehörde im LRA nicht die Notwendigkeit eines öffentlichen Genehmigungsverfahrens gesehen. Herr Soukup sagte, dass im Jahr 2016 Windenergieanlagen mit 164 Meter Nabenhöhe, 131 Meter Rotordurchmesser und 230 Meter Gesamthöhe auf den Markt kamen und man deswegen diese im August 2016 beim LRA Ostalb beantragt hat. Diese Windräder wurden laut NordexFirmenhomepage jedoch bereits im September 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt und waren Insidern schon seit 2014 bekannt.
Das LRA hat die massiven Überschreitungen der Angaben des Erstantrages nicht als relevant angesehen. Immerhin wird die Höhe der Windräder um 15 Prozent überschritten. Außerdem war niemals von einer größeren Höhe die Rede gewesen, sondern von einer vergleichbaren Größe und das sind bei Windrädern Leistungsangaben.
Ein Bauherr, der sein Haus mit einer Firsthöhe von acht Metern um zwei Steinreihen, also um 50 Zentimeter höher (gute sechs Prozent) machen will, weil er eine energiesparende Umluftanlage einbauen will, muss bei der Genehmigungsbehörde diese Änderung der Firsthöhe beantragen, hat einen erheblichen Zeitverzug, muss dafür zusätzliche Gebühren entrichten und sich diese Änderung in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung genehmigen lassen. Macht er dies nicht, gibt es ein Rechtsverfahren. Bei der Windkraft sind Überschreitungen um 15 Prozent dem technischen Fortschritt geschuldet und müssen nicht nachgenehmigt werden.
Hermann Sorg Rosenberg
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