Richtschwert im Schlossmuseum
Neues Exponat ist Symbol die Ellwanger Blutgerichtsbarkeit.
- Ob Scharfrichter Mattheus Fuchs aus Memmingen auch Hinrichtungen in Ellwangen vollstreckt hat, ist ungewiss, aber nicht unwahrscheinlich. Scharfrichter waren viel unterwegs, von Fuchs sind Hinrichtungen in Chur in der Schweiz verbürgt. Ihm hat das Richtschwert gehört, dessen Kauf die VRBank Ellwangen ermöglicht hat. Nun hängt es im Ellwanger Schlossmuseum als Symbol für die Blutgerichtsbarkeit des Klosters Ellwangen, also für das Recht, bei Straftaten über Leben und Tod zu richten.
Das Schwert hat Eberhard Veit, Kustos des Museums, aufgetan. Er beobachtet den Markt. Richtschwerter werden selten angeboten und wenn, sind sie oft nicht bezahlbar. In diesem Fall haben Angebot und Preis gepasst und die VR-Bank hat das Finanzielle geregelt. Als Dankeschön für die Vitrinen, die der Geschichtsund Altertumsverein der Bank zu deren 150-jährigem Bestehen geliehen hat. Und als Anerkennung für dessen ehrenamtliche Arbeit im Schlossmuseum, die Vorstandssprecher Jürgen Hornung ausdrücklich würdigte.
1220 hat das Kloster die Blutgerichtsbarkeit bekommen. Ein Privileg, das die Bedeutung Ellwangens unterstreicht. Ein erster Scharfrichter in Ellwangen wird 1588 erwähnt, hat Veit herausgefunden. Auf zehn ist er bei seinen Forschungen bisher gestoßen. Scharfrichter waren zuständig für die Vollstreckung der Todesurteile, egal ob am Galgen, mit dem Schwert oder auf dem Scheiterhaufen. Aber auch für das Entsorgen der toten Tiere.
„Galgen, Rad und Pfahl sollen dir sein keine Qual“
Weil ihnen anatomische Kenntnisse zugetraut wurden, waren sie auch als Tierärzte tätig. Sie waren nicht unbedingt beliebt oder angesehen, aber gut bezahlt. Eine Urkunde für Ellwangen belegt, dass der Scharfrichter vier Gulden dafür bekam, einen Delinquenten an den Pranger zu stellen. 16 Gulden erhielt er für eine Exekution am Strang. Wobei sich die Schafrichter ihrer Sache auch nicht zu sicher sein durften. Misslang eine Hinrichtung, konnten sie auch selbst zum Tode verurteilt werden, weiß Joachim Renschler, Vorsitzender des Geschichts- und Altertumsvereins. Vielleicht hat deshalb Mattheus Fuchs den Spruch „Ich tu dich richten mit einem Streich, der Tod ereilt dich gleich“auf sein Schwert gravieren lassen. Oder „Galgen, Rad und Pfahl sollen dir sein keine Qual“. Was so sicher nicht stimmen dürfte. Der Tod auf dem Rad war grausam, weiß Veit. Auf dem Feuer nicht weniger. Weshalb die jeweiligen Herren die Verurteilten oft begnadigten. Nicht zum Leben, aber zu einem weniger schmerzvollen Tod. Durch das Richtschwert zum Beispiel.
Das von Mattheus Fuchs ist von 1663. Dass einmal Blut daran geklebt hat, mag man sich lieber nicht vorstellen. Wie alle Richtschwerter hat es keine Spitze, weil es nicht für den Kampf unter Rittern gedacht ist. Es ist schwer und muss mit beiden Händen gehalten werden.
Dass die Klinge teilweise graviert ist, sei eine Besonderheit, sagt Eberhard Veit. Die Bildchen der Todesarten erinnern daran, dass es schon deutlich weniger zivilisierte Zeiten gegeben hat. Todesurteile wurden für Totschlag, Mord und Brandstiftung verhängt. Bei Landfriedensbruch konnten die aufständischen Bauern auch nicht mit Gnade rechnen. Renschler weiß sogar von einem Fall, bei dem eine Zigeunerin hingerichtet wurde, weil sie ein Huhn gestohlen hatte. Das war aber nicht in Ellwangen.
Wie lange Richtschwerter in Ellwangen im Einsatz waren, ist noch nicht erforscht. Vermutlich bis 1820 oder 1840. Wann die letzte Hinrichtung war, weiß man hingegen. Sie war 1936 im Hof des Gefängnisses. Das Opfer war ein Mann, der einen Lastwagenfahrer erschlagen hatte, um die Reifen abmontieren zu können.