Vier Optionen für den Windpark
Windpark Rosenberg Süd: Petitionsausschuss fällt heute vermutlich eine Entscheidung
(ij) - Der Petitionsausschuss des Landtags befasst sich am heutigen Donnerstag ein weiteres Mal mit dem Windpark Rosenberg Süd. Ausgang offen. Es gibt vier Optionen, wie es nach dieser Sitzung mit den Plänen für den Winpark weitergehen kann.
- Der Petitionsausschuss des Landtags befasst sich heute ein weiteres Mal mit dem Windpark Rosenberg Süd. Ausgang offen. Es gibt vier Optionen, wie es nach dieser Sitzung weitergehen kann.
Option 1:
Der Petition der Bürgerinitiative (BI) „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg Süd“wird heute „nicht abgeholfen“, sprich der Petitionsausschuss weist die Einwände der BI zurück. Danach erginge eine entsprechende Empfehlung des Gremiums an den Landtag, der über die Petition abschließend entscheiden muss und dabei in der Regel stets den Empfehlungen des Petitionsausschusses folgt.
Den Gegnern des Windparks bliebe in diesem Fall nur noch der Klageweg. Da die Rosenberger BI kein eingetragener Verein ist, kann sie nicht selbst juristisch gegen den Windpark vorgehen, sehr wohl aber ihre Mitglieder. Dazu zählt auch ein Anwohner aus Matzengehren, der im Rahmen eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Stuttgart (VWG) in diesen Tagen einen sofortigen Baustopp beantragt hat. Die Entscheidung des VWG über diesen Antrag steht aktuell noch aus.
Ob eventuell noch weitere Klagen von Mitgliedern eingereicht werden, sei zum jetzigen Zeitpunkt offen, hieß es am Mittwoch aus Kreisen der BI. Zum einen müsse die BI dazu vorab ihre Unterstützer anhören; da unter Umständen weitere Geldmittel eingesammelt werden müssten. Zum anderen wolle man gerne die juristische Bewertung der 94 Widersprüche zum Bauvorhaben abwarten, die beim Landratsamt eingegangen sind und derzeit dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Bearbeitung vorliegen.
Option 2:
Der Petition wird abgeholfen; sprich der Petitionsausschuss stellt sich auf die Seite der BI. Auch dann wird die Angelegenheit zur abschließenden Entscheidung an den Landtag überwiesen. Folgt das Plenum der Empfehlung des Ausschusses, was zu erwarten ist, werden die Landesregierung beziehungsweise ihre Ministerien dazu aufgefordert, den ganzen Vorgang noch einmal intensiv zu prüfen und neu aufzuarbeiten. Dazu hat die Regierung zwei Monate Zeit. Danach muss sie dem Landtag berichten, welche Schritte mit welchem Ergebnis eingeleitet worden sind.
Dass behördliche Genehmigungen nach einer erfolgreich eingereichten Petition von der Landesregierung wieder kassiert werden, kommt, laut „grober Einschätzung“des Petitionsbüros, allerdings „eher selten“vor.
Option 3:
Die Entscheidung über die Rosenberger Petition wird vom Ausschuss heute zum fünften Mal vertagt, weil offene Fragen nach wie vor nicht zufriedenstellend beantwortet sind.
Eine nochmalige Vertragung wäre ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang. Denn normalerweise wird im Petitionsausschuss zügig entschieden. Trotzdem ist es nicht ganz unwahrscheinlich, dass das Gremium auch heute zu keinem abschließenden Urteil kommt. Bei dem öffentlichen Anhörungstermin am vergangenen Montag in Rosenberg hatte der Obmann des Ausschusses, Karl Zimmermann (CDU), angedeutet, dass das Gremium eigentlich mehr Zeit bräuchte, um alle von der BI angemahnten Aspekte im Genehmigungsverfahren bis auf den Grund beleuchten zu können.
Die Mitglieder der BI wünschen sich dagegen ausdrücklich ein Ende der Hängepartie, da sich der Vorgang im Ausschuss sonst womöglich noch bis nach den Sommerferien hinzieht – während gleichzeitig die Arbeiten am Windpark unvermindert weiterlaufen.
Option 4:
Denkbar ist auch, dass der Ausschuss der Rosenberger Petition lediglich in Teilen abhelfen wird, in anderen Teilen nicht. Auch in diesem Fall liegt die abschließende Entscheidung dann beim Landtag. Die Reaktion der BI auf diesen Fall hängt von den Details des Beschlusses ab.