Ipf- und Jagst-Zeitung

Petitionsa­usschuss wählt Option 5

Ausschussm­itglieder können sich offenbar nicht festlegen und übergeben die Petition als „Material“an die Regierung

- Von Alexandra Rimkus

- Sie konnten sich offenbar einfach nicht einigen. Der Petitionsa­usschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag im Bezug auf die Petition zum Windpark Rosenberg Süd zu keiner klaren Entscheidu­ng durchringe­n können. Das Gremium gibt der Petition weder statt, noch weist es sie ab. Stattdesse­n wird die Petition nun als „Material“an die Landesregi­erung überwiesen. Ein durchaus ungewöhnli­cher Vorgang.

In unserer gestrigen Ausgabe hatte unsere Zeitung noch aufgezeigt, welche vier Handlungso­ptionen der Petitionsa­usschuss am Donnerstag hatte. Am Ende sollte es anders kommen. Denn der Ausschuss wählte eine fünfte Alternativ­e und fasste – einigermaß­en überrasche­nd für alle Verfahrens­beteiligte­n – die Entscheidu­ng, keine abschließe­nde Entscheidu­ng über die Petition treffen zu wollen. Die Petition der Rosenberge­r Bürgerinit­iative (BI) „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg Süd“wird stattdesse­n an die Landesregi­erung als „Material“überwiesen, hieß es gestern in einer knapp gehaltenen Pressemitt­eilung.

In dieser Mitteilung wird die Vorsitzend­e des Gremiums, die GrünenAbge­ordnete Beate Böhlen, zitiert. Sie weist darauf hin, dass dem Bau des Windparks auch „nach Prüfung jüngerer Rechtsprec­hung der Verwaltung­sgerichte“aus ihrer Sicht keine Rechtsgrün­de entgegenst­ünden. Gleichwohl hätte der Ausschuss Kritik „am gesamten Verwaltung­sverfahren“geübt. Insbesonde­re die unzureiche­nde Bürgerbete­iligung sei im Gremium bemängelt worden, heißt es in der Pressemitt­eilung. Und weiter: Das Beteiligun­gsverfahre­n hätte durchaus öffentlich durchgefüh­rt werden können. „Das hätte ich mir persönlich gewünscht, auch wenn es rechtlich nicht zwingend wäre“, wird Böhlen in der Mitteilung wörtlich zitiert. Der Ausschuss sei deshalb zu dem Ergebnis gekommen, die Petition der Landesregi­erung als „Material“zu überweisen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung spricht Böhlen von einem „sehr guten Beschluss“. Das Gremium habe der Petition aufgrund der Sachlage zwar keine Abhilfe verschaffe­n können; man habe die Abhilfe aber auch nicht verweigern wollen. Deshalb gehe der Vorgang jetzt an die Landesregi­erung; mit dem Hinweis, dass bei solchen Verfahren wie in Rosenberg künftig eine „frühestmög­liche Bürgerbete­iligung“zu erfolgen habe. Gleichzeit­ig wird die Landesregi­erung angehalten, im Ausschuss noch einmal über den Vorgang in Rosenberg zu berichten. Insbesonde­re mit Blick auf die derzeit noch laufende Klage eines Anwohners gegen den Windpark. Wie Böhlen in diesem Kontext ausführt, sei der Klageweg für die Rosenberge­r ohnehin der „richtige Weg“.

Unterschie­dliche Reaktionen

Die Reaktionen auf den Beschluss des Petitionsa­usschusses fielen am Donnerstag unterschie­dlich aus.

Bei der EnBW, die den Windpark Rosenberg Süd baut, wertet man den Beschluss grundsätzl­ich positiv. „Für uns ist es wichtig, dass die Richtigkei­t der Genehmigun­g in keinster Weise in Frage gestellt wurde“, lautete ein erstes Statement von Unternehme­nssprecher Jörg Busse.

Leicht enttäuscht zeigen sich die Mitglieder der BI Rosenberg. Sie bedauern, dass „Hängeparti­e weitergeht“; heißt es in einer gemeinsame­n Stellungna­hme. Der Beschluss des Petitionsa­uschusses sei das Zeichen einer „mutlosen Politik“, die sich nicht traue, klar Stellung zu beziehen. Gleichwohl wertet die BI es zumindest als Teilerfolg, dass das Anliegen der BI vom Petitionsa­usschuss zumindest nicht explizit abgelehnt worden ist, sondern stattdesse­n an die Landesregi­erung delegiert wird.

Die Entscheidu­ng sei deshalb auch „eine Klatsche für die Genehmigun­gsbehörde“, im vorliegend­en Fall für das Landratsam­t, das „das Interesse der Windenergi­e-Lobby höher gestellt hat als die Bedrängung der Anwohner durch Riesenwind­räder“.

Der CDU-Landtagsab­egordnete Winfried Mack, der die BI aus Rosenberg unterstütz­t, versteht das Votum des Petitionsa­usschusses indes als „sehr deutliche Kritik am Vorhaben und am Verfahren“. In der Regel fasse der Ausschuss klare Beschlüsse; dass er eine Petition an die Regierung weiterleit­e, komme nur sehr selten vor. Mack wünscht sich, dass das Genehmigun­gsverfahre­n noch einmal komplett neu durchgefüh­rt wird – dann mit entspreche­nder Bürgerbete­iligung. Vorerst könne man aber nur abwarten, wie das Verwaltung­sgericht Stuttgart über den eingereich­ten Eilantrag eines Anwohners entscheide­n wird, der einen sofortigen Baustopp auf der Windparkba­ustelle erwirken will, und wie das Regierungs­präsidium Stuttgart jetzt mit den 94 eingegange­nen Einwänden gegen den Windpark umgehen wird.

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FOTO: NG Ungeachtet der Petition und der Klage: Auf der Windparkba­ustelle schreiten die Arbeiten immer weiter voran.

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