Petitionsausschuss wählt Option 5
Ausschussmitglieder können sich offenbar nicht festlegen und übergeben die Petition als „Material“an die Regierung
- Sie konnten sich offenbar einfach nicht einigen. Der Petitionsausschuss des Landtags hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag im Bezug auf die Petition zum Windpark Rosenberg Süd zu keiner klaren Entscheidung durchringen können. Das Gremium gibt der Petition weder statt, noch weist es sie ab. Stattdessen wird die Petition nun als „Material“an die Landesregierung überwiesen. Ein durchaus ungewöhnlicher Vorgang.
In unserer gestrigen Ausgabe hatte unsere Zeitung noch aufgezeigt, welche vier Handlungsoptionen der Petitionsausschuss am Donnerstag hatte. Am Ende sollte es anders kommen. Denn der Ausschuss wählte eine fünfte Alternative und fasste – einigermaßen überraschend für alle Verfahrensbeteiligten – die Entscheidung, keine abschließende Entscheidung über die Petition treffen zu wollen. Die Petition der Rosenberger Bürgerinitiative (BI) „Windkraft mit Vernunft – Rosenberg Süd“wird stattdessen an die Landesregierung als „Material“überwiesen, hieß es gestern in einer knapp gehaltenen Pressemitteilung.
In dieser Mitteilung wird die Vorsitzende des Gremiums, die GrünenAbgeordnete Beate Böhlen, zitiert. Sie weist darauf hin, dass dem Bau des Windparks auch „nach Prüfung jüngerer Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte“aus ihrer Sicht keine Rechtsgründe entgegenstünden. Gleichwohl hätte der Ausschuss Kritik „am gesamten Verwaltungsverfahren“geübt. Insbesondere die unzureichende Bürgerbeteiligung sei im Gremium bemängelt worden, heißt es in der Pressemitteilung. Und weiter: Das Beteiligungsverfahren hätte durchaus öffentlich durchgeführt werden können. „Das hätte ich mir persönlich gewünscht, auch wenn es rechtlich nicht zwingend wäre“, wird Böhlen in der Mitteilung wörtlich zitiert. Der Ausschuss sei deshalb zu dem Ergebnis gekommen, die Petition der Landesregierung als „Material“zu überweisen.
Auf Nachfrage unserer Zeitung spricht Böhlen von einem „sehr guten Beschluss“. Das Gremium habe der Petition aufgrund der Sachlage zwar keine Abhilfe verschaffen können; man habe die Abhilfe aber auch nicht verweigern wollen. Deshalb gehe der Vorgang jetzt an die Landesregierung; mit dem Hinweis, dass bei solchen Verfahren wie in Rosenberg künftig eine „frühestmögliche Bürgerbeteiligung“zu erfolgen habe. Gleichzeitig wird die Landesregierung angehalten, im Ausschuss noch einmal über den Vorgang in Rosenberg zu berichten. Insbesondere mit Blick auf die derzeit noch laufende Klage eines Anwohners gegen den Windpark. Wie Böhlen in diesem Kontext ausführt, sei der Klageweg für die Rosenberger ohnehin der „richtige Weg“.
Unterschiedliche Reaktionen
Die Reaktionen auf den Beschluss des Petitionsausschusses fielen am Donnerstag unterschiedlich aus.
Bei der EnBW, die den Windpark Rosenberg Süd baut, wertet man den Beschluss grundsätzlich positiv. „Für uns ist es wichtig, dass die Richtigkeit der Genehmigung in keinster Weise in Frage gestellt wurde“, lautete ein erstes Statement von Unternehmenssprecher Jörg Busse.
Leicht enttäuscht zeigen sich die Mitglieder der BI Rosenberg. Sie bedauern, dass „Hängepartie weitergeht“; heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme. Der Beschluss des Petitionsauschusses sei das Zeichen einer „mutlosen Politik“, die sich nicht traue, klar Stellung zu beziehen. Gleichwohl wertet die BI es zumindest als Teilerfolg, dass das Anliegen der BI vom Petitionsausschuss zumindest nicht explizit abgelehnt worden ist, sondern stattdessen an die Landesregierung delegiert wird.
Die Entscheidung sei deshalb auch „eine Klatsche für die Genehmigungsbehörde“, im vorliegenden Fall für das Landratsamt, das „das Interesse der Windenergie-Lobby höher gestellt hat als die Bedrängung der Anwohner durch Riesenwindräder“.
Der CDU-Landtagsabegordnete Winfried Mack, der die BI aus Rosenberg unterstützt, versteht das Votum des Petitionsausschusses indes als „sehr deutliche Kritik am Vorhaben und am Verfahren“. In der Regel fasse der Ausschuss klare Beschlüsse; dass er eine Petition an die Regierung weiterleite, komme nur sehr selten vor. Mack wünscht sich, dass das Genehmigungsverfahren noch einmal komplett neu durchgeführt wird – dann mit entsprechender Bürgerbeteiligung. Vorerst könne man aber nur abwarten, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart über den eingereichten Eilantrag eines Anwohners entscheiden wird, der einen sofortigen Baustopp auf der Windparkbaustelle erwirken will, und wie das Regierungspräsidium Stuttgart jetzt mit den 94 eingegangenen Einwänden gegen den Windpark umgehen wird.