VAF darf erweitern
Bopfinger Gemeinderat stimmt dem Bebauungsplan zu
- Der Bopfinger Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei gemacht für die Erweiterung des VAF-Verkettungswerks unterhalb der Ruine Flochberg. Einstimmig entschied sich das Gremium für den entsprechenden Bebauungsplan „Gewerbepark I A“mit einer Fläche von 0,37 Hektar, nachdem Einwände gegen das Projekt von verschiedenen Seiten diskutiert worden waren. Geplant ist ein neues Bürogebäude.
Entscheidend ist dabei unter anderem die Stellungnahme des Bereichs Umwelt und Landschaftsschutz im Regierungspräsidium Stuttgart. Obwohl der Neubau innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Schlossberg mit Ruine Flochberg“liegt, sieht ihn die Behörde als zulässig an. Von der Firma VAF sei dargelegt worden, dass sich das neue Bürogebäude so weit wie möglich in den Bestand einfüge: „Es wird beispielsweise die gleiche Höhe haben wie das bereits bestehende Bürogebäude und liegt zwischen diesem, den bestehenden Fertigungshallen und dem Schlossberg und wird dadurch und durch den umliegenden Baumbestand abgeschirmt“, heißt es.
Es sei plausibel dargelegt, dass die Erweiterung an dieser Stelle für die Firma „zwingend“sei. Außerdem wird die geplante Kompensationsmaßnahme – der Abriss der alten Trocknungsanlage bei Aufhausen – erwähnt.
Auch das Landratsamt hat keine größeren Einwände. „Die Ausführungen im Umweltbericht, die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes betreffen, sind ausreichend und nachvollziehbar“, heißt es vom Geschäftsbereich Naturschutz.
Umweltschützer kritisieren Bau im Landschaftsschutzgebiet
Kritik kommt jedoch von nichtstaatlichen Organsiationen: Der Landesnaturschutzverband BadenWürttemberg und der Arbeitskreis Naturschutz Ostwürttemberg zweifeln den von der Stadt Bopfingen anerkannten Umweltbericht an und fürchten um den Bestand von Tieren wie Schlingnatter, Zauneidechse, Haselmaus und Zwergfledermaus. Zudem werde im Bauantrag die Zahl der Mitarbeiter im neuen Gebäude mit 0 angegeben. „Die Zahl der Mitarbeiter im geplanten Gebäude ist für das Bebauungsverfahren nicht relevant“, sagte