EuGH billigt Merkels Politik
Richterspruch zum EU-Asylrecht stärkt die Regierung
(dpa/ts) - Mit seinem Urteil zum EU-Asylrecht hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) indirekt die Flüchtlingspolitik von Angela Merkel (CDU) im Herbst 2015 gebilligt. Die Kanzlerin habe sich über die europäischen Zuständigkeitsregeln und das DublinSystem hinweggesetzt. Doch handelte sie nicht gegen, sondern im Zeichen europäischer Solidarität, als sie die Grenzen öffnete. Merkel machte vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Zugleich hielten die Richter aber an den EU-Grundregeln fest, wonach jener Staat für die Prüfung von Asylanträgen zuständig ist, in dem der jeweilige Flüchtling zuerst EU-Boden betrat. Damit wäre Kroatien, das 2015 viele Flüchtlinge „durchgewunken“hatte, verpflichtet, sie auf Antrag wieder bei sich aufzunehmen. Für Deutschland hat das Urteil aber kaum Konsequenzen. Laut Bundesinnenministerium seien die Fälle weitgehend abgeschlossen.
- Aufatmen im Kanzleramt: Aus Luxemburg kam am Mittwoch die Nachricht, dass Angela Merkel in der Flüchtlingskrise nicht gegen Europäisches Recht verstoßen hat, wie es ihr Kritiker vorgeworfen hatten. Das „Wir schaffen das!“der Kanzlerin, ihre Entscheidung, im September 2015 Flüchtlinge aus einem sicheren Herkunftsland wie Ungarn in Deutschland aufzunehmen, sei durch ein „Selbsteintrittsrecht“gedeckt, das es jedem EU-Mitglied ermöglicht, Asylbewerber aufzunehmen, um andere europäische Partner zu unterstützen. Genugtuung bei der Regierungschefin über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), aber auch ihre Kritiker sehen sich bestätigt.
Das Urteil des EuGH, es ist ein „Ja, aber“. So stellten die Richter klar, dass die Dublin-Regeln, die EU-Asylregeln, weiter Bestand haben. Danach müssen Flüchtlinge ihren Asylantrag in dem Land der EU stellen, in dem sie zuerst ankommen. Migranten, die aus einem anderen Land der EU kommen, können wieder zurückgeschickt werden. Geschieht dies nicht innerhalb von drei Monaten, so die Richter, gibt es ein Anspruch auf die Eröffnung eines Asylverfahrens. Ein Syrer und zwei Afghanen hatten beim EuGH geklagt. Sie hatten in Slowenien und Österreich Asyl beantragt, waren zuvor aber bereits in Kroatien gewesen, was als sicheres Herkunftsland zuständig gewesen wäre.
Innenministerium: wenige Fälle
Im September 2015 hatten sich Zehntausende von Flüchtlingen aus Ungarn auf den Weg nach Deutschland gemacht. Die Kanzlerin hatte schließlich aus humanitären Gründen entschieden, sie per Bahn nach Deutschland zu holen. Die Folge: Fortan kamen täglich mehr als 10 000 Flüchtlinge. Auf die Willkommenskultur folgten bald die Klagen der Länder und Kommunen, dass der Ansturm kaum geordnet zu bewältigen sei. Von „Kontrollverlust“war die Rede. Merkels umstrittene Entscheidung führte zu einem monatelangen Streit der Unionsparteien. Jetzt die höchstrichterliche Absolution für die Kanzlerin. Ein Urteil, in dem sich aber auch ihre Kritiker wiederfinden. Merkels Entscheidung, die Grenzen zu öffnen, so das Urteil der Richter, sei mit europäischem Recht vereinbar. Dennoch müssten auch die Dublin-Regeln weiter angewendet werden. Die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs, Eleanor Sharpston, war dagegen der Meinung gewesen, dass angesichts des enormen Flüchtlingsstroms die strikte Anwendung der Dublin-Regeln nicht infrage kommen konnte. Dem folgten die Richter nicht. „Mit dem Urteil wird die Dublin-Verordnung erheblich gestärkt. Das Gericht stellt klar, dass jeder Mitgliedstaat für die Einhaltung europäischen Rechts verantwortlich ist“, erklärte Unionsfraktionsvize Stephan Harbarth gegenüber der „Schwäbischen Zeitung“. Für Asylfälle