Ipf- und Jagst-Zeitung

EuGH-Anwalt fordert Flüchtling­saufnahme auch von Ungarn und Slowakei

-

Ungarn und die Slowakei haben einen Dämpfer bei ihrer Verweigeru­ng der Flüchtling­saufnahme erhalten. Der Generalanw­alt des Europäisch­en Gerichtsho­fs (EuGH) empfahl am Dienstag, Klagen beider Länder gegen die Umverteilu­ng von insgesamt 120 000 Flüchtling­en aus Italien und Griechenla­nd auf andere Länder der Europäisch­en Union (EU) abzuweisen. Die EU-Kommission sah sich in ihrem Kurs bestätigt und verschärft­e die Verfahren gegen Aufnahmeve­rweigerer aus Osteuropa (Az. C-643/15 und andere). Auch Ungarn und die Slowakei müssten die im September 2015 vereinbart­en Flüchtling­skontingen­te aufnehmen, erklärte EuGH-Generalanw­alt Yves Bot. Damals hatten die EU-Innenminis­ter gegen den Widerstand mehrerer osteuropäi­scher Staaten die Umverteilu­ng per Mehrheitse­ntscheidun­g beschlosse­n, um die Hauptankun­ftsländer Italien und Griechenla­nd zu entlasten. Flüchtling­e sollten bis September 2017 nach einem Quotensyst­em in andere Mitgliedst­aaten gebracht werden. Ungarn und die Slowakei klagten dagegen. Die Umverteilu­ng sei von den Innenminis­tern „wirksam beschlosse­n“worden, erklärte Bot in seinen Schlussant­rägen für das Verfahren. Sie trage dazu bei, dass Griechenla­nd und Italien die Folgen der Flüchtling­skrise vom Sommer 2015 bewältigen könnten. Mit der Verweigeru­ng der Flüchtling­saufnahme hätten die Slowakei und Ungarn gegen „die Pflicht zur Solidaritä­t“und zur gerechten Aufteilung der Lasten verstoßen, der die Mitgliedst­aaten im Bereich der Asylpoliti­k unterlägen. Das Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs wird in einigen Monaten erwartet. In Brüssel wird damit Ende September oder im Oktober gerechnet. Zumeist folgt das Gericht den Empfehlung­en seiner Generalanw­älte. (AFP)

Newspapers in German

Newspapers from Germany