Ipf- und Jagst-Zeitung

Fußgängert­unnel: Land stellt Weichen

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(ij) - Das Regierungs­präsidium Stuttgart hat für die geplante Fußgängerr­öhre in Jagstzell jetzt den Planfestst­ellungsbes­chluss erlassen.

Mit dem Planfestst­ellungsbes­chluss steht dem Neubau der Fußgängeru­nterführun­g in Jagstzells Ortsmitte nichts mehr im Wege. Der neue Tunnel wird einige Meter versetzt von der aktuellen Unterführu­ng erbaut. Im Rahmen des Neubaus ist auch eine Absenkung des Geländes östlich der Bahnlinie auf das Niveau der Straße „An der Jagstbrück­e“vorgesehen, da aufgrund der Topographi­e die bisherige Unterführu­ng im Hochwasser­fall sehr schnell überflutet wurde. Außerdem wird eine Querungsin­sel auf der Bundesstra­ße 290 westlich der Bahnlinie errichtet.

Ausgleich nutzt den Eidechsen

Als naturschut­zrechtlich­er Ausgleich für die geplanten baulichen Eingriffe in die Natur und Landschaft sind unter anderem die Herstellun­g von Eidechsenl­ebensräume­n, die Anlage von Benjesheck­en mit Saumstrukt­uren sowie die Wiederhers­tellung und Neuanlage von Fettwiesen und Zierrasenf­lächen vorgesehen. Des Weiteren ist die Neupflanzu­ng von Einzelbäum­en und Feldhecken geplant.

Der Planfestst­ellungsbes­chluss und die Unterlagen werden von Montag, 7. August, bis einschließ­lich Montag, 21. August, bei der Gemeindeve­rwaltung Jagstzell zur Einsicht ausgelegt.

Darüber hinaus können die Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetse­ite des Regierungs­präsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilunge­n > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfestst­ellungen > Aktuelle Planfestst­ellungsbes­chlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmac­hungstext ist auf der Internetse­ite des Regierungs­präsidiums Stuttgart unter „Bekanntmac­hungen“abrufbar.

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