Fußgängertunnel: Land stellt Weichen
(ij) - Das Regierungspräsidium Stuttgart hat für die geplante Fußgängerröhre in Jagstzell jetzt den Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Mit dem Planfeststellungsbeschluss steht dem Neubau der Fußgängerunterführung in Jagstzells Ortsmitte nichts mehr im Wege. Der neue Tunnel wird einige Meter versetzt von der aktuellen Unterführung erbaut. Im Rahmen des Neubaus ist auch eine Absenkung des Geländes östlich der Bahnlinie auf das Niveau der Straße „An der Jagstbrücke“vorgesehen, da aufgrund der Topographie die bisherige Unterführung im Hochwasserfall sehr schnell überflutet wurde. Außerdem wird eine Querungsinsel auf der Bundesstraße 290 westlich der Bahnlinie errichtet.
Ausgleich nutzt den Eidechsen
Als naturschutzrechtlicher Ausgleich für die geplanten baulichen Eingriffe in die Natur und Landschaft sind unter anderem die Herstellung von Eidechsenlebensräumen, die Anlage von Benjeshecken mit Saumstrukturen sowie die Wiederherstellung und Neuanlage von Fettwiesen und Zierrasenflächen vorgesehen. Des Weiteren ist die Neupflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken geplant.
Der Planfeststellungsbeschluss und die Unterlagen werden von Montag, 7. August, bis einschließlich Montag, 21. August, bei der Gemeindeverwaltung Jagstzell zur Einsicht ausgelegt.
Darüber hinaus können die Unterlagen mit Beginn der Auslegung auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart (www.rp-stuttgart.de) unter Abteilungen > Abteilung 2 > Referat 24 > Planfeststellungen > Aktuelle Planfeststellungsbeschlüsse eingesehen werden. Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter „Bekanntmachungen“abrufbar.