Fahrverbot und hohe Geldstrafe für leichtsinniges Überholen
Nürnberger verursacht Unfall mit hohem Sachschaden auf Aalener Westumgehung
(gk) - Zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Monat Fahrverbot hat Amtsrichter Martin Reuff einen 55-jährigen Ingenieur aus Nürnberg verurteilt.
Der Beschuldigte war am 12. Januar dieses Jahres morgens kurz nach 8 Uhr auf der Westumgehung mit einem gemieteten VW Golf unterwegs und hat auf Höhe des Hundeübungsplatzes in Fahrtrichtung Rombach Tunnel zwei Lastwagen überholt. Dabei stieß er mit einem ordnungsgemäß entgegenkommenden Audi A5 zusammen und prallte anschließend noch gegen einen der überholten Lastwagens.
Wie durch ein Wunder wurden sowohl der Unfallverursacher als auch der Audi-Fahrer nur leicht verletzt. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Ellwangen hatte der Überholer Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Hauptverhandlung kam.
Öffentliches Interesse an Strafverfolgung
Der geschädigte Audi Fahrer hatte zwar - trotz leichter Verletzungen und Totalschaden am neuen Audi A 5 - keinen Strafantrag gestellt, erster Staatsanwalt Armin Burger machte jedoch ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung geltend.
In seiner Aussage bekräftigte der Ingenieur, dass er eigentlich ein besonnener Fahrer sei – er hat keine Punkte in Flensburg und sei nicht vorbestraft. Beim Ausscheren hinter dem Lastwagen sah er seinen Angaben zufolge keinen Gegenverkehr. Die einsehbare Strecke betrug allerdings „nur“etwa 350 Meter, das hatte der vom Gericht beauftragte UnfallSachverständige ermittelt. Da er jedoch zum Überholen nicht zurückgeschaltet hat, sondern im sechsten Gang überholen wollte, hätte er – bei den gefahrenen Geschwindigkeiten – für einen erfolgreichen Überholvorgang mindestens 420 Meter weit sehen müssen. In diesen für den GolfFahrer nicht einsehbaren 70 Metern befand sich jedoch bereits der Audi, der, so dessen Fahrer als Zeuge, sogar etwas langsamer unterwegs war, als die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde an dieser Stelle. Für ein Einscheren zwischen den beiden Lastwagen war für den Golf kein Platz mehr und der Fahrer des Audi konnte nur bedingt ausweichen, da rechts Leitplanken die Fahrbahn begrenzten. Ein seitlich versetzter Zusammenprall bei etwa 80 Stundenkilometern – so der Sachverständige – war die Folge. Der Angeklagte hatte sich vor der Verhandlung beim Geschädigten entschuldigt. In der Verhandlung ging es letztendlich nur noch darum, ob man dem Unfallverursacher ein grob verkehrswidriges, rücksichtsloses Verhalten vorwerfen könne, wie es Staatsanwalt Burger in seinem Plädoyer einschätzte, oder ob es sich lediglich um eine fahrlässige Verkehrsgefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung gehandelt habe. Darauf plädierte der Verteidiger, Rechtsanwalt Jürgen Bauch aus Nürnberg. Sein Mandant, so der Anwalt, sei keineswegs einer jener „typischen“Raser, die durch riskante Überholmanöver andere gefährden.
Dieser Ansicht schloss sich auch Amtsrichter Reuff an und verhängte mit einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Monat Fahrverbot eine für diesen schweren Unfall doch recht moderate Strafe.