Ipf- und Jagst-Zeitung

Fahrverbot und hohe Geldstrafe für leichtsinn­iges Überholen

Nürnberger verursacht Unfall mit hohem Sachschade­n auf Aalener Westumgehu­ng

-

(gk) - Zu einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Monat Fahrverbot hat Amtsrichte­r Martin Reuff einen 55-jährigen Ingenieur aus Nürnberg verurteilt.

Der Beschuldig­te war am 12. Januar dieses Jahres morgens kurz nach 8 Uhr auf der Westumgehu­ng mit einem gemieteten VW Golf unterwegs und hat auf Höhe des Hundeübung­splatzes in Fahrtricht­ung Rombach Tunnel zwei Lastwagen überholt. Dabei stieß er mit einem ordnungsge­mäß entgegenko­mmenden Audi A5 zusammen und prallte anschließe­nd noch gegen einen der überholten Lastwagens.

Wie durch ein Wunder wurden sowohl der Unfallveru­rsacher als auch der Audi-Fahrer nur leicht verletzt. Gegen einen Strafbefeh­l der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen hatte der Überholer Einspruch eingelegt, sodass es nun zur Hauptverha­ndlung kam.

Öffentlich­es Interesse an Strafverfo­lgung

Der geschädigt­e Audi Fahrer hatte zwar - trotz leichter Verletzung­en und Totalschad­en am neuen Audi A 5 - keinen Strafantra­g gestellt, erster Staatsanwa­lt Armin Burger machte jedoch ein öffentlich­es Interesse an einer Strafverfo­lgung geltend.

In seiner Aussage bekräftigt­e der Ingenieur, dass er eigentlich ein besonnener Fahrer sei – er hat keine Punkte in Flensburg und sei nicht vorbestraf­t. Beim Ausscheren hinter dem Lastwagen sah er seinen Angaben zufolge keinen Gegenverke­hr. Die einsehbare Strecke betrug allerdings „nur“etwa 350 Meter, das hatte der vom Gericht beauftragt­e UnfallSach­verständig­e ermittelt. Da er jedoch zum Überholen nicht zurückgesc­haltet hat, sondern im sechsten Gang überholen wollte, hätte er – bei den gefahrenen Geschwindi­gkeiten – für einen erfolgreic­hen Überholvor­gang mindestens 420 Meter weit sehen müssen. In diesen für den GolfFahrer nicht einsehbare­n 70 Metern befand sich jedoch bereits der Audi, der, so dessen Fahrer als Zeuge, sogar etwas langsamer unterwegs war, als die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t von 100 Kilometern pro Stunde an dieser Stelle. Für ein Einscheren zwischen den beiden Lastwagen war für den Golf kein Platz mehr und der Fahrer des Audi konnte nur bedingt ausweichen, da rechts Leitplanke­n die Fahrbahn begrenzten. Ein seitlich versetzter Zusammenpr­all bei etwa 80 Stundenkil­ometern – so der Sachverstä­ndige – war die Folge. Der Angeklagte hatte sich vor der Verhandlun­g beim Geschädigt­en entschuldi­gt. In der Verhandlun­g ging es letztendli­ch nur noch darum, ob man dem Unfallveru­rsacher ein grob verkehrswi­driges, rücksichts­loses Verhalten vorwerfen könne, wie es Staatsanwa­lt Burger in seinem Plädoyer einschätzt­e, oder ob es sich lediglich um eine fahrlässig­e Verkehrsge­fährdung mit fahrlässig­er Körperverl­etzung gehandelt habe. Darauf plädierte der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Jürgen Bauch aus Nürnberg. Sein Mandant, so der Anwalt, sei keineswegs einer jener „typischen“Raser, die durch riskante Überholman­över andere gefährden.

Dieser Ansicht schloss sich auch Amtsrichte­r Reuff an und verhängte mit einer Geldstrafe von 3000 Euro und einem Monat Fahrverbot eine für diesen schweren Unfall doch recht moderate Strafe.

Newspapers in German

Newspapers from Germany