Teurer Sekundenschlaf
Wer jemals in der Schweiz zu schnell gefahren ist, der weiß: Die dortigen Sanktionen sind drastisch. Für vordergründig kleine Vergehen sieht der sogenannte „Bussenkatalog“fürchterliche Strafen vor. Wiederholungstätern droht nicht nur der Entzug des Führerscheins, sondern auch der Freiheit: Knast. Die Bußgelder können ansonsten die Höhe eines mittleren Jahreseinkommens erreichen.
So gesehen glimpflich davongekommen ist ein junger Militärmusikant aus dem schönen Städtchen Aarau. 500 Franken Bußgeld sollte Schlagzeuger Christian C. zahlen, weil er beim Zapfenstreich gepennt hat. Beim Auftritt im Kanton Graubünden hat er die Tschinellen, so nennt der Schweizer das Becken, zu spät bedient. Gerüchte besagen, dass er sein Solo um eine Sekunde verpasst hat. Umgehend legte der Mann Einspruch gegen die Strafe ein – und bekam ein bisschen recht. Tschinellenschnarcher C. wird für seinen Sekundenschlaf nun mit nur noch 150 Franken sanktioniert.
Die Affäre zieht in der Schweiz weite Kreise. Sogar Topjuristen aus der Metropole Zürich meldeten sich zu Wort. Valentin Landmann, quasi der Eidgenossen-Bossi, erklärte etwa in der „Luzerner Zeitung“: „Eine Partitur ist noch keine Dienstvorschrift.“Er bot dem Studenten an, ihm „zu einem günstigen Tarif“beizustehen. Umsonst macht natürlich auch der hilfsbereite Herr Landmann nichts. Die Rechnung mag man sich lieber nicht vorstellen.
C. sollte besser zahlen. Am Ende sind 150 Stutz eh recht günstig. Dafür gibt es am Zürcher Limmatquai bestenfalls drei, vier Kugeln Eis. (jos)