„Das Geld ist gut angelegt“
- Der Biberacher SPD-Abgeordnete Martin Gerster (Foto: oh) ist im Haushaltsausschuss des Bundestags für die Spitzensportförderung zuständig, zuvor war er sportpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Im Gespräch mit Ulrich Mendelin begrüßt er die Einigung zur Olympia-Übertragung.
Können Sie sich Olympische Spiele ohne ARD und ZDF vorstellen?
Eigentlich nicht. Deswegen bin ich sehr froh, dass ARD und ZDF mit Discovery eine Einigung herstellen konnten.
Wenn Eurosport anspruchsvoll aus Pyeongchang berichtet, warum sollte das nicht reichen?
Ich bedaure, dass die Einigung nicht schon für Pyeongchang vollumfänglich gilt. Jetzt werden wir sehen, was der Unterschied zwischen ARD und ZDF sowie Discovery ist. ARD und ZDF haben über Jahrzehnte mit unglaublich hoher Qualität berichtet – mit einem Fokus insbesondere auf Wettbewerbe mit deutscher Beteiligung. Discovery wird nur das internationale Signal übertragen. Das heißt, bei gleichzeitig stattfindenden Wettbewerben entscheidet jemand irgendwo in den USA, welcher davon übertragen wird – und das ist dann nicht unbedingt der mit deutscher Beteiligung. Der Sportinteressierte in Deutschland bekommt es also womöglich nicht live zu sehen, ob ein deutscher Medaillenaspirant sein Ziel erreicht.
Es fließen dreistellige Millionenbeträge. Ist das angemessen für eine Sportübertragung?
Bei den Lizenzen geht es natürlich um hohe Beträge. Aber das Geld ist gut angelegt. Ich halte es schon für sehr wichtig, dass nicht nur Fußball im Fernsehen läuft. Die Olympischen Spiele zeigen die gesamte Breite des Sports. Wenn nicht bei den Olympischen Spielen, würden bestimmte Sportarten nie mehr im Fernsehen zu sehen sein. Und welche Strahlkraft Erfolge deutscher Athleten in die Gesellschaft haben, haben Timo Boll im Tischtennis und Fabian Hambüchen im Turnen gezeigt. Sie haben diesen Sportarten einen Schub gegeben.
Ist die Lizenzvergabe allein eine Frage des Geldes, oder spielen andere Aspekte eine Rolle?
Vom IOC höre ich, dass bei der Lizenzvergabe an Discovery auch die Übertragung und Berichterstattung im Internet per Livestream eine Rolle gespielt hat. Hier sind die öffentlich-rechtlichen Sender an die restriktiven Regeln im Rundfunkstaatsvertrag gebunden. Das scheint beim Erwerb von Lizenzen zunehmend nachteilig zu sein. Hier sehe ich die Ministerpräsidenten, die für den Rundfunkstaatsvertrag zuständig sind, in der Pflicht, damit ARD und ZDF im Wettbewerb um Lizenzen nicht elementare Nachteile entstehen.