Beamtenbeleidigungen kosten 600 Euro
26-Jähriger hatte Polizisten als „Fischkopf“und „Schwuchtel“verunglimpft
- Ein 26-Jähriger ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Ellwangen wegen der Beleidigung von zwei Polizeibeamten zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Er hatte die Beamten als „Fischkopf“und „Schwuchtel“verunglimpft. Eine ebenfalls angeklagte Körperverletzung konnte die Staatsanwaltschaft dem mehrfach vorbestraften Delinquenten nicht nachweisen.
Der Vorfall, um den es ging, hatte sich am Faschingsdienstag dieses Jahres zugetragen. Zwei Gruppen Jugendlicher waren an diesem Tag vor dem Müller Markt aus einem nichtigen Anlass aufeinander losgegangen. Erst wurde beleidigt, dann foltgen Fäuste.
Dem 26-jährigen Gelegenheitsarbeiter wurde vorgeworfen, einen der Kontrahenten mit Fäusten und Tritten malträtiert zu haben. Ein Vorwurf, der sich im Laufe der Verhandlung nicht erhärten ließ. Nach dem Prozessauftakt Anfang August wurden am Dienstag vom Gericht weitere Zeugen angehört. Doch auch sie konnten keine Klarheit in die Angelegenheit bringen. Zwei Jugendliche, die in die Auseinandersetzung verwickelt waren, hatten nichts gesehen oder konnten sich nicht mehr erinnern.
13 Vorstrafen
Ein 46-jähriger Mitarbeiter vom Security-Dienst gab an, dass er erst zu der Keilerei gestoßen ist, als die bereits im vollen Gange war. Zu diesem Zeitpunkt habe der 26-Jährige allerdings am Rande der Schlägerei gestanden und sei eigentlich nur dadurch aufgefallen, dass er zunächst die Security-Mitarbeiter und danach dann auch noch die Polizeibeamten „blöd angeschnauzt“habe. Was am Ende wohl auch dazu geführt habe, dass die Polizisten sich den 26-Jährigen und nicht die anderen Teilnehmer der Schlägerei vorknöpften, mutmaßte der Sicherheitsbedienstete.
Am Ende räumte der Staatsanwalt ein, dass man dem jungen Mann keine Körperverletzung nachweisen könne. Lediglich die Beleidigungen gegenüber den zwei Polizeibeamten, die der Angeklagte im Prozess eingeräumt hatte, seien strafrechtlich zu ahnden. Das aber durchaus scharf. In diesem Zuge ging der Staatsanwalt auf die 13 Vorstrafen des 26-Jährigen ein, der die deutsche Justiz seit 2006 in regelmäßigen Abständen beschäftigt. Anfangs noch wegen Diebstählen, später dann auch wegen Körperverletzungsdelikten, Raub, Urkundenfälschung oder der Verbreitung pornographischer Schriften. Auch eine Vorstrafe wegen Beleidigung findet sich in dem langen Register. Da der junge Mann zudem schon dreimal bewährungsbrüchig geworden ist, forderte der Staatsanwalt jetzt eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Allerdings nur eine kurze: von einem Monat und zwei Wochen. Verteidiger Paul Feil plädierte dagegen für eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichtes stellte. Feil wies darauf hin, dass sein Mandat eine feste Arbeitsstelle in Aussicht habe, die Prognose des Angeklagten sei insgesamt positiv.
Der 26-Jährige, der sich in der Verhandlungspause noch darüber echauffiert hatte, dass „alle in ihm nur das Schlechte sehen“und in diesem Zuge auch die Berichterstattung in unserer Zeitung zu dem Verfahren als „Frechheit“verurteilte, versicherte gegenüber Richter Norbert Strecker, dass er sich von Grund auf geändert habe. „Alles ist jetzt anders. Ich baue keinen Scheiß’ mehr. Ich hoffe, dass ich noch einmal eine Chance bekomme. Ich habe doch selbst die Schnauze voll.“
Geldstrafe gerade noch vertretbar
Richter Strecker erwiderte, dass er solche Beteuerungen schon sehr oft gehört habe. Gleichwohl beließ er es am Ende bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 10 Euro. Die sei trotz der strafrechtlichen Biographie des Angeklagten „gerade noch vertretbar“.