Ipf- und Jagst-Zeitung

Beamtenbel­eidigungen kosten 600 Euro

26-Jähriger hatte Polizisten als „Fischkopf“und „Schwuchtel“verunglimp­ft

- Von Alexandra Rimkus

- Ein 26-Jähriger ist am Dienstag vor dem Amtsgerich­t Ellwangen wegen der Beleidigun­g von zwei Polizeibea­mten zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Er hatte die Beamten als „Fischkopf“und „Schwuchtel“verunglimp­ft. Eine ebenfalls angeklagte Körperverl­etzung konnte die Staatsanwa­ltschaft dem mehrfach vorbestraf­ten Delinquent­en nicht nachweisen.

Der Vorfall, um den es ging, hatte sich am Faschingsd­ienstag dieses Jahres zugetragen. Zwei Gruppen Jugendlich­er waren an diesem Tag vor dem Müller Markt aus einem nichtigen Anlass aufeinande­r losgegange­n. Erst wurde beleidigt, dann foltgen Fäuste.

Dem 26-jährigen Gelegenhei­tsarbeiter wurde vorgeworfe­n, einen der Kontrahent­en mit Fäusten und Tritten malträtier­t zu haben. Ein Vorwurf, der sich im Laufe der Verhandlun­g nicht erhärten ließ. Nach dem Prozessauf­takt Anfang August wurden am Dienstag vom Gericht weitere Zeugen angehört. Doch auch sie konnten keine Klarheit in die Angelegenh­eit bringen. Zwei Jugendlich­e, die in die Auseinande­rsetzung verwickelt waren, hatten nichts gesehen oder konnten sich nicht mehr erinnern.

13 Vorstrafen

Ein 46-jähriger Mitarbeite­r vom Security-Dienst gab an, dass er erst zu der Keilerei gestoßen ist, als die bereits im vollen Gange war. Zu diesem Zeitpunkt habe der 26-Jährige allerdings am Rande der Schlägerei gestanden und sei eigentlich nur dadurch aufgefalle­n, dass er zunächst die Security-Mitarbeite­r und danach dann auch noch die Polizeibea­mten „blöd angeschnau­zt“habe. Was am Ende wohl auch dazu geführt habe, dass die Polizisten sich den 26-Jährigen und nicht die anderen Teilnehmer der Schlägerei vorknöpfte­n, mutmaßte der Sicherheit­sbedienste­te.

Am Ende räumte der Staatsanwa­lt ein, dass man dem jungen Mann keine Körperverl­etzung nachweisen könne. Lediglich die Beleidigun­gen gegenüber den zwei Polizeibea­mten, die der Angeklagte im Prozess eingeräumt hatte, seien strafrecht­lich zu ahnden. Das aber durchaus scharf. In diesem Zuge ging der Staatsanwa­lt auf die 13 Vorstrafen des 26-Jährigen ein, der die deutsche Justiz seit 2006 in regelmäßig­en Abständen beschäftig­t. Anfangs noch wegen Diebstähle­n, später dann auch wegen Körperverl­etzungsdel­ikten, Raub, Urkundenfä­lschung oder der Verbreitun­g pornograph­ischer Schriften. Auch eine Vorstrafe wegen Beleidigun­g findet sich in dem langen Register. Da der junge Mann zudem schon dreimal bewährungs­brüchig geworden ist, forderte der Staatsanwa­lt jetzt eine Freiheitss­trafe ohne Bewährung. Allerdings nur eine kurze: von einem Monat und zwei Wochen. Verteidige­r Paul Feil plädierte dagegen für eine Geldstrafe, deren Höhe er ins Ermessen des Gerichtes stellte. Feil wies darauf hin, dass sein Mandat eine feste Arbeitsste­lle in Aussicht habe, die Prognose des Angeklagte­n sei insgesamt positiv.

Der 26-Jährige, der sich in der Verhandlun­gspause noch darüber echauffier­t hatte, dass „alle in ihm nur das Schlechte sehen“und in diesem Zuge auch die Berichters­tattung in unserer Zeitung zu dem Verfahren als „Frechheit“verurteilt­e, versichert­e gegenüber Richter Norbert Strecker, dass er sich von Grund auf geändert habe. „Alles ist jetzt anders. Ich baue keinen Scheiß’ mehr. Ich hoffe, dass ich noch einmal eine Chance bekomme. Ich habe doch selbst die Schnauze voll.“

Geldstrafe gerade noch vertretbar

Richter Strecker erwiderte, dass er solche Beteuerung­en schon sehr oft gehört habe. Gleichwohl beließ er es am Ende bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n à 10 Euro. Die sei trotz der strafrecht­lichen Biographie des Angeklagte­n „gerade noch vertretbar“.

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