Ipf- und Jagst-Zeitung

Einigkeit ist nicht in Sicht

- Von Daniela Weingärtne­r

Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat die Klage von Ungarn und der Slowakei abgewiesen, die keine Flüchtling­e aus überlastet­en EU-Mitgliedss­taaten aufnehmen wollen. Der Lissabon-Vertrag, so argumentie­rt das Gericht, stellt in Notsituati­onen Solidaritä­t über Konsens. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass das Gemeinwohl Vorrang vor nationalen Einzelinte­ressen haben sollte. Ein Etappensie­g auf dem Weg zu einem gerechtere­n Verteilsys­tem für Flüchtling­e in Europa ist es hingegen nicht.

Denn an der grundlegen­den Haltung, das Thema möglichst zu verdrängen und nur dann zu reagieren, wenn es an der eigenen Landesgren­ze turbulent wird, hat sich bei den meisten Mitgliedss­taaten nichts geändert. Deutschlan­d muss man zugute halten, dass es als EU-Binnenstaa­t nur indirekt von dem Problem betroffen ist und sich dennoch seit geraumer Zeit für eine Reform der Dublin-Verordnung einsetzt. Die sieht vor, dass ein Flüchtling in dem Land versorgt werden muss, wo er europäisch­en Boden betritt. Will die EU aus dem Dauerkrise­nmodus herauskomm­en, muss sie sowohl die Einwanderu­ngs- als auch die Flüchtling­spoltik völlig neu ordnen. An Länderquot­en und weiteren Abkommen mit Durchreise- und Herkunftsl­ändern führt kein Weg vorbei. Doch derzeit ist die dafür nötige Einigkeit nicht in Sicht. politik@schwaebisc­he.de

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