Waffenbesitzer halten sich an die Regeln
In Aalen wurden nahezu alle 614 Waffenbesitzer von den Behörden kontrolliert
(ij) - Aalens Waffenbesitzer halten sich – von einigen wenigen Einzelfällen abgesehen – an die geltenden Spielregeln. Sie bewahren Waffen und Munition gesetzeskonform auf. Das haben jüngste Kontrollen ergeben. Darüber hat jetzt die Stadt Aalen informiert.
Wer Schusswaffen und Munition besitzt, muss diese auch ordnungsgemäß verwahren. Genau das wurde von Mitarbeitern der Aalener Waffenbehörde in den vergangenen Wochen und Monaten intensiv kontrolliert. Wie es in der Pressemitteilung der Stadt heißt, seien inzwischen nahezu alle Waffenbesitzer im Stadtgebiet Aalen von Behördenmitarbeitern überprüft worden. Dabei sei nur in ganz wenigen Fällen eine „mangelhafte Aufbewahrung“der Waffen beziehungsweise der Munition festgestellt worden. Allgemein gelte, dass Waffen und Munition getrennt verwahrt werden müssen, sofern sie nicht in einem für eine gemeinsame Aufbewahrung zulässigen Waffenschrank gelagert sind.
Die Stadt Aalen kündigt in ihrer Mitteilung an, dass die Waffenbehörde auch in Zukunft angekündigte und unangekündigte Kontrollen durchführen wird. Derzeit seien in Aalen 614 Waffenbesitzer gemeldet, die eine oder mehrere erlaubnispflichtige Waffen besitzen. Die Zahl der registrierten Waffen liege aktuell bei 3883.
Amnestieregelung: Illegale Waffen können abgegeben werden
Weiterhin macht die Stadt Aalen darauf aufmerksam, dass mit Wirkung zum 6. Juli noch eine Änderung des Waffengesetzes in Kraft getreten ist. Die bisher geltenden Normen für Waffenschränke seien in diesem Zuge weiter verschärft worden. Für alte Waffenschränke gelte ein Bestandsschutz. Sie dürfen weiterhin genutzt werden. Bei Änderung der Besitzverhältnisse gehe dieser Bestandsschutz allerdings verloren. Neu angeschaffte Waffenschränke müssen den neuen gesetzlichen Regelungen zwingend entsprechen.
Zudem gelte, wie bereits im Jahr 2009, wieder eine Amnestieregelung. Demnach können bis zum 1. Juli 2018 illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abgegeben werden. Menschen, die das innerhalb dieser Frist erledigen, werden dann nicht wegen unerlaubten Erwerbs oder unerlaubten Besitzes belangt.
Die abgegebenen Waffen werden danach von der Waffenbehörde an den Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet. Erst vor kurzem hatte die Waffenbehörde der Stadt Aalen circa 250 Waffen an den Kampfmittelbeseitigungsdienst zur Vernichtung abgegeben. Für weitere und Fragen steht die Waffenbehörde der Stadt Aalen, Telefon 07361 / 521104, zur Verfügung.