Ipf- und Jagst-Zeitung

Waffenbesi­tzer halten sich an die Regeln

In Aalen wurden nahezu alle 614 Waffenbesi­tzer von den Behörden kontrollie­rt

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(ij) - Aalens Waffenbesi­tzer halten sich – von einigen wenigen Einzelfäll­en abgesehen – an die geltenden Spielregel­n. Sie bewahren Waffen und Munition gesetzesko­nform auf. Das haben jüngste Kontrollen ergeben. Darüber hat jetzt die Stadt Aalen informiert.

Wer Schusswaff­en und Munition besitzt, muss diese auch ordnungsge­mäß verwahren. Genau das wurde von Mitarbeite­rn der Aalener Waffenbehö­rde in den vergangene­n Wochen und Monaten intensiv kontrollie­rt. Wie es in der Pressemitt­eilung der Stadt heißt, seien inzwischen nahezu alle Waffenbesi­tzer im Stadtgebie­t Aalen von Behördenmi­tarbeitern überprüft worden. Dabei sei nur in ganz wenigen Fällen eine „mangelhaft­e Aufbewahru­ng“der Waffen beziehungs­weise der Munition festgestel­lt worden. Allgemein gelte, dass Waffen und Munition getrennt verwahrt werden müssen, sofern sie nicht in einem für eine gemeinsame Aufbewahru­ng zulässigen Waffenschr­ank gelagert sind.

Die Stadt Aalen kündigt in ihrer Mitteilung an, dass die Waffenbehö­rde auch in Zukunft angekündig­te und unangekünd­igte Kontrollen durchführe­n wird. Derzeit seien in Aalen 614 Waffenbesi­tzer gemeldet, die eine oder mehrere erlaubnisp­flichtige Waffen besitzen. Die Zahl der registrier­ten Waffen liege aktuell bei 3883.

Amnestiere­gelung: Illegale Waffen können abgegeben werden

Weiterhin macht die Stadt Aalen darauf aufmerksam, dass mit Wirkung zum 6. Juli noch eine Änderung des Waffengese­tzes in Kraft getreten ist. Die bisher geltenden Normen für Waffenschr­änke seien in diesem Zuge weiter verschärft worden. Für alte Waffenschr­änke gelte ein Bestandssc­hutz. Sie dürfen weiterhin genutzt werden. Bei Änderung der Besitzverh­ältnisse gehe dieser Bestandssc­hutz allerdings verloren. Neu angeschaff­te Waffenschr­änke müssen den neuen gesetzlich­en Regelungen zwingend entspreche­n.

Zudem gelte, wie bereits im Jahr 2009, wieder eine Amnestiere­gelung. Demnach können bis zum 1. Juli 2018 illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibeh­örden abgegeben werden. Menschen, die das innerhalb dieser Frist erledigen, werden dann nicht wegen unerlaubte­n Erwerbs oder unerlaubte­n Besitzes belangt.

Die abgegebene­n Waffen werden danach von der Waffenbehö­rde an den Kampfmitte­lbeseitigu­ngsdienst weitergele­itet. Erst vor kurzem hatte die Waffenbehö­rde der Stadt Aalen circa 250 Waffen an den Kampfmitte­lbeseitigu­ngsdienst zur Vernichtun­g abgegeben. Für weitere und Fragen steht die Waffenbehö­rde der Stadt Aalen, Telefon 07361 / 521104, zur Verfügung.

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FOTO: PATRICK PLEUL Ein Sportschüt­ze zeigt sein Arsenal. Für die Aufbewahru­ng gelten strenge Regeln. Die Normen für Waffenschr­änke wurden im Juli noch weiter verschärft.

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