Ipf- und Jagst-Zeitung

Entscheidu­ng über Eilantrag zieht sich hin

Windpark Rosenberg Süd: Gericht hat über Baustopp immer noch nicht entschiede­n

- Vin Alexandra Rimkus

Demnächst geht er dann ans Netz: der umstritten­e Windpark Rosenberg Süd. Eines der beiden Windräder ist bereits komplett aufgebaut, Nummer zwei folgt in Kürze. Derweil sitzen die Mitglieder der Rosenberge­r Bürgerinit­iative (BI) „Windkraft mit Vernunft“auf heißen Kohlen und warten auf die richterlic­he Entscheidu­ng über ihren Eilantrag, mit dem sie einen Baustopp auf der Windparkba­ustelle erreichen wollten. Der Antrag liegt seit dem 3. Mai beim Verwaltung­sgericht in Stuttgart. Und soll dort demnächst „in Angriff genommen werden“, wie die Vorsitzend­e Richterin und Pressespre­cherin des Stuttgarte­r Verwaltung­sgerichts, Ulrike Zeitler, gegenüber unserer Zeitung erklärt.

Wie Zeitler ausführt, seien derartige Verfahren immer sehr umfangreic­h und deshalb auch zeitintens­iv, unter anderem auch weil die Verfahrens­beteiligte­n die Möglichkei­t der Erwiderung hätten. Im vorliegend­en Falle habe das Land Baden-Württember­g, vertreten durch das Landratsam­t Ostalbkrei­s, erst Ende August eine solche Erwiderung zum BaustoppEi­lantrag beim Verwaltung­sgericht eingereich­t.

Richterin im Urlaub

Jetzt könnte der Vorgang theoretisc­h bearbeitet werden, aktuell sei die dafür zuständige Richterin aber noch im Sommerurla­ub. Aber danach würde die Sache vorangetri­eben, verspricht Zeitler. Wobei die zuständige Richterin für die Bearbeitun­g vermutlich einige Zeit brauchen wird – denn der Vorgang umfasst laut Zeitler mittlerwei­le mehrere Aktenordne­r. Mit einer Entscheidu­ng in diesem Jahr sei aber „auf jeden Fall“zu rechnen, betont die Pressespre­cherin mit Nachdruck. Sollte das Verwaltung­sgericht dem Baustoppan­trag der BI tatsächlic­h stattgeben, die Windräder zum Zeitpunkt aber schon stehen und in Betrieb sein, womit zu rechnen ist, würde damit zumindest ein vorläufige­r Betriebsst­opp im Windpark Rosenberg Süd erreicht – vorbehaltl­ich einer Entscheidu­ng der nächsten übergeordn­eten Instanz. Weiter weist Zeitler darauf hin, dass für Eilanträge, wie sie von der BI eingereich­t worden sind, keine feste Bearbeitun­gsfristen gelten. Gleichwohl würden solche Verfahren am Verwaltung­sgericht „grundsätzl­ich bevorzugt behandelt“.

Hängebesch­luss scheitert auch

Bei den Vertretern der BI ist der Frust über die lahme Bearbeitun­g ihres Antrags einigermaß­en groß. Nachdem schon die Petition von den Behörden schleppend bearbeitet worden war und deshalb am Ende keine aufschiebe­nde Wirkung entfalten konnte, ist nun auch der gerichtlic­he Eilantrag auf einen Baustopp ins Leere gelaufen. „Wenn alle Rechtsmitt­el, die uns zustehen, auf diese Weise ausgehebel­t werden, welche Rechtsmitt­el hat man dann als Bürger noch? Keine!“, konstatier­t Jens Greiner, einer der BI-Sprecher, einigermaß­en frustriert. Für ihn ist klar, dass deutsche Behörden Windparkpr­ojektierer­n keinen Sofortvoll­zug genehmigen dürfen, wenn deutsche Gerichte offenkundi­g nicht in der Lage sind, in angemessen­er Zeit über Eilanträge zu entscheide­n.

Auch ein sogenannte­r Hängebesch­luss, den die BI am 17. Juli bei Gericht beantragt hat, ist bislang ohne Erfolg geblieben ist. Mit diesem juristisch­en Hilfsmitte­l wollte die BI ein Aussetzen der Bauarbeite­n auf der Baustelle erreichen, bis das Stuttgarte­r Verwaltung­sgericht dazu in der Lage ist, über den Eilantrag der BI zu entscheide­n.

Auch über den Hängebesch­luss gibt es allerdings nach wie vor keine richterlic­he Entscheidu­ng.

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FOTO: SORG Flugzeuge und Windräder – kann das gut gehen? Diese Aufnahme ist beim Flugplatzf­est in Erpfental entstanden. Die BI Rosenberg weist darauf hin, dass der Teilfläche­nnutzungsp­lan Windkraft, der planerisch­e Grundlage für alle Windparks in der Region ist,...

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