Entscheidung über Eilantrag zieht sich hin
Windpark Rosenberg Süd: Gericht hat über Baustopp immer noch nicht entschieden
Demnächst geht er dann ans Netz: der umstrittene Windpark Rosenberg Süd. Eines der beiden Windräder ist bereits komplett aufgebaut, Nummer zwei folgt in Kürze. Derweil sitzen die Mitglieder der Rosenberger Bürgerinitiative (BI) „Windkraft mit Vernunft“auf heißen Kohlen und warten auf die richterliche Entscheidung über ihren Eilantrag, mit dem sie einen Baustopp auf der Windparkbaustelle erreichen wollten. Der Antrag liegt seit dem 3. Mai beim Verwaltungsgericht in Stuttgart. Und soll dort demnächst „in Angriff genommen werden“, wie die Vorsitzende Richterin und Pressesprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, Ulrike Zeitler, gegenüber unserer Zeitung erklärt.
Wie Zeitler ausführt, seien derartige Verfahren immer sehr umfangreich und deshalb auch zeitintensiv, unter anderem auch weil die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit der Erwiderung hätten. Im vorliegenden Falle habe das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landratsamt Ostalbkreis, erst Ende August eine solche Erwiderung zum BaustoppEilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht.
Richterin im Urlaub
Jetzt könnte der Vorgang theoretisch bearbeitet werden, aktuell sei die dafür zuständige Richterin aber noch im Sommerurlaub. Aber danach würde die Sache vorangetrieben, verspricht Zeitler. Wobei die zuständige Richterin für die Bearbeitung vermutlich einige Zeit brauchen wird – denn der Vorgang umfasst laut Zeitler mittlerweile mehrere Aktenordner. Mit einer Entscheidung in diesem Jahr sei aber „auf jeden Fall“zu rechnen, betont die Pressesprecherin mit Nachdruck. Sollte das Verwaltungsgericht dem Baustoppantrag der BI tatsächlich stattgeben, die Windräder zum Zeitpunkt aber schon stehen und in Betrieb sein, womit zu rechnen ist, würde damit zumindest ein vorläufiger Betriebsstopp im Windpark Rosenberg Süd erreicht – vorbehaltlich einer Entscheidung der nächsten übergeordneten Instanz. Weiter weist Zeitler darauf hin, dass für Eilanträge, wie sie von der BI eingereicht worden sind, keine feste Bearbeitungsfristen gelten. Gleichwohl würden solche Verfahren am Verwaltungsgericht „grundsätzlich bevorzugt behandelt“.
Hängebeschluss scheitert auch
Bei den Vertretern der BI ist der Frust über die lahme Bearbeitung ihres Antrags einigermaßen groß. Nachdem schon die Petition von den Behörden schleppend bearbeitet worden war und deshalb am Ende keine aufschiebende Wirkung entfalten konnte, ist nun auch der gerichtliche Eilantrag auf einen Baustopp ins Leere gelaufen. „Wenn alle Rechtsmittel, die uns zustehen, auf diese Weise ausgehebelt werden, welche Rechtsmittel hat man dann als Bürger noch? Keine!“, konstatiert Jens Greiner, einer der BI-Sprecher, einigermaßen frustriert. Für ihn ist klar, dass deutsche Behörden Windparkprojektierern keinen Sofortvollzug genehmigen dürfen, wenn deutsche Gerichte offenkundig nicht in der Lage sind, in angemessener Zeit über Eilanträge zu entscheiden.
Auch ein sogenannter Hängebeschluss, den die BI am 17. Juli bei Gericht beantragt hat, ist bislang ohne Erfolg geblieben ist. Mit diesem juristischen Hilfsmittel wollte die BI ein Aussetzen der Bauarbeiten auf der Baustelle erreichen, bis das Stuttgarter Verwaltungsgericht dazu in der Lage ist, über den Eilantrag der BI zu entscheiden.
Auch über den Hängebeschluss gibt es allerdings nach wie vor keine richterliche Entscheidung.