Ipf- und Jagst-Zeitung

Unfallberi­cht gehört dazu

Protokolli­erungshilf­e für Auslandsre­isende

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(dpa) - Mehr als 32 000-mal hat es 2016 bei deutschen Autofahrer­n im Ausland gekracht. Das berichtet der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte deshalb daran denken, einen Europäisch­en Unfallberi­cht zur Protokolli­erung eines Crashs im Handschuhf­ach zu haben. Das Formular kann bei jedem KfzVersich­erer bestellt werden. Der GDV hat zudem eine kostenlose Broschüre aufgelegt, die Ausfüllhil­fen in elf Sprachen bietet.

Der Zentralruf der Autoversic­herer, der nach einem Verkehrsun­fall auf Anfrage den Kfz-Haftpflich­tversicher­er des Unfallgegn­ers ermittelt, kann den Experten zufolge auch im Ausland genutzt werden. Er ist von dort aus telefonisc­h unter der Rufnummer +49 40 300 330 300 erreichbar. In jedem EU-Land gibt es zudem für jede Versicheru­ng einen Ansprechpa­rtner, den sogenannte­n Schadenreg­ulierungsb­eauftragte­n, der auch beim Zentralruf erfragt werden kann.

Das Mitführen der Grünen Karte als Nachweis für eine Kfz-Haftpflich­tversicher­ung ist innerhalb der EU zwar nicht mehr vorgeschri­eben, den Angaben zufolge aber trotzdem sinnvoll. Obligatori­sch ist die beim eigenen Versichere­r erhältlich­e Karte in Albanien, Bosnien-Herzegowin­a, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussla­nd.

für den Europäisch­en Unfallberi­cht kostenfrei bestellen unter http://dpaq.de/2ssJX

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