Ipf- und Jagst-Zeitung

BGH kippt mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse Freiburg

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(dpa) - Die Sparkasse Freiburg darf für bestimmte Leistungen keine Gebühren von ihren Kunden verlangen. Das entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) und erklärte mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse für unwirksam. Banken müssen bestimmte Preise an den tatsächlic­h anfallende­n Kosten orientiere­n, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Es ging dabei unter anderem um fünf Euro für postalisch­e Benachrich­tigungen etwa

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FOTO: DPA Banken müssen bestimmte Preise an den tatsächlic­h anfallende­n Kosten orientiere­n.

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