BGH kippt mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse Freiburg
(dpa) - Die Sparkasse Freiburg darf für bestimmte Leistungen keine Gebühren von ihren Kunden verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und erklärte mehrere Zusatz-Entgelte der Sparkasse für unwirksam. Banken müssen bestimmte Preise an den tatsächlich anfallenden Kosten orientieren, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Es ging dabei unter anderem um fünf Euro für postalische Benachrichtigungen etwa