Ipf- und Jagst-Zeitung

Hohe Staatshilf­en für BMW unzulässig

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(dpa) - BMW stehen für die Fertigung von Elektroaut­os in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergeld­er zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitio­nsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg. Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmark­ts unvereinba­r. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldet­e Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entspreche­nd gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer geklagt – unterstütz­t vom Land Sachsen. BMW erwägt nun, beim Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) gegen das Urteil vorzugehen. Dafür hat das Unternehme­n zwei Monate Zeit. Das EU-Gericht befand, dass die Beihilfe für die Errichtung einer Produktion­sanlage in Leipzig nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München habe ausgleiche­n dürfen. Es sei nicht nachgewies­en, dass eine Beihilfe auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus tatsächlic­h dazu beigetrage­n hätte, dass BMW in Leipzig zusätzlich­e Investitio­nen tätigt.

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