Hohe Staatshilfen für BMW unzulässig
(dpa) - BMW stehen für die Fertigung von Elektroautos in Leipzig nach einem Urteil des EU-Gerichts weniger Fördergelder zu als angemeldet. Statt einer regionalen Investitionsbeihilfe von 45 Millionen Euro dürfe der Staat nur mit 17 Millionen Euro helfen, urteilten die Richter in Luxemburg. Der höhere Betrag sei mit den Regeln des Binnenmarkts unvereinbar. Das Gericht folgte damit der Sichtweise der EU-Kommission, die die angemeldete Beihilfe für BMW in Leipzig 2014 entsprechend gekappt hatte. Dagegen hatte der Autobauer geklagt – unterstützt vom Land Sachsen. BMW erwägt nun, beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen das Urteil vorzugehen. Dafür hat das Unternehmen zwei Monate Zeit. Das EU-Gericht befand, dass die Beihilfe für die Errichtung einer Produktionsanlage in Leipzig nur die Mehrkosten von 17 Millionen Euro im Vergleich zu einer Errichtung in München habe ausgleichen dürfen. Es sei nicht nachgewiesen, dass eine Beihilfe auch über den Betrag von 17 Millionen Euro hinaus tatsächlich dazu beigetragen hätte, dass BMW in Leipzig zusätzliche Investitionen tätigt.