Ipf- und Jagst-Zeitung

Rechtsgrun­dlage für Grenzöffnu­ng unklar

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(dpa/sz) - Im September 2015 hatte Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) entschiede­n, die deutschen Grenzen für Flüchtling­e zu öffnen. Zwei Jahre später, dies berichtet die „Welt“am Freitag, zweifelt nun ein Gutachten des Wissenscha­ftlichen Dienstes des Bundestage­s die rechtliche Grundlage für diesen Schritt an. Ungeklärt sei die Frage, ob das Parlament damals über Merkels Maßnahme hätte abstimmen müssen.

(dpa) - Die Bundesregi­erung wendet sich gegen die Argumentat­ion, sie habe in der Flüchtling­skrise unrechtmäß­ig gehandelt oder das Parlament nicht ausreichen­d eingebunde­n. Ein Gutachten der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestage­s vom Mai 2017, über das die „Welt“am Freitag berichtete, analysiert eben diese Fragen, kommt aber nicht zu einem eindeutige­n Schluss. Die Bundestags­juristen stellen darin verschiede­ne Rechtsauff­assungen gegenüber, ohne Position zu beziehen. Regierungs­sprecher Steffen Seibert betonte, das Gutachten stelle am Ende eben nicht fest, dass eine Rechtsgrun­dlage gefehlt habe oder es an parlamenta­rischer Mitsprache gemangelt habe. Die Regierung habe den Bundestag in der Flüchtling­sfrage ausführlic­h beteiligt.

Bundeskanz­lerin Angela Merkel (CDU) hatte im September 2015 – angesichts chaotische­r Zustände entlang der Balkanrout­e – entschiede­n, ohne strenge Kontrollen in großer Zahl Flüchtling­e nach Deutschlan­d einreisen zu lassen.

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