Rechtsgrundlage für Grenzöffnung unklar
(dpa/sz) - Im September 2015 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) entschieden, die deutschen Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen. Zwei Jahre später, dies berichtet die „Welt“am Freitag, zweifelt nun ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages die rechtliche Grundlage für diesen Schritt an. Ungeklärt sei die Frage, ob das Parlament damals über Merkels Maßnahme hätte abstimmen müssen.
(dpa) - Die Bundesregierung wendet sich gegen die Argumentation, sie habe in der Flüchtlingskrise unrechtmäßig gehandelt oder das Parlament nicht ausreichend eingebunden. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages vom Mai 2017, über das die „Welt“am Freitag berichtete, analysiert eben diese Fragen, kommt aber nicht zu einem eindeutigen Schluss. Die Bundestagsjuristen stellen darin verschiedene Rechtsauffassungen gegenüber, ohne Position zu beziehen. Regierungssprecher Steffen Seibert betonte, das Gutachten stelle am Ende eben nicht fest, dass eine Rechtsgrundlage gefehlt habe oder es an parlamentarischer Mitsprache gemangelt habe. Die Regierung habe den Bundestag in der Flüchtlingsfrage ausführlich beteiligt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im September 2015 – angesichts chaotischer Zustände entlang der Balkanroute – entschieden, ohne strenge Kontrollen in großer Zahl Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zu lassen.