Ipf- und Jagst-Zeitung

Waffen straffrei abgeben

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(an) - Wer unerlaubt Waffen oder Munition besitzt, kann diese straffrei noch bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständige­n Waffenbehö­rde oder einer Polizeidie­nststelle abgeben. Darauf weist das Landratsam­t Ostalbkrei­s hin. Die bundesweit geltende Amnestie für illegalen Waffenbesi­tz gilt bereits seit 6. Juli dieses Jahres. Hintergrun­d der Regelung ist eine Änderung des Waffengese­tzes. Demnach geht man straffrei aus, wenn man eine Waffe oder Munition, die man am 6. Juli unerlaubt besessen hat, bis zum Stichtag abgibt.

Die Waffenbehö­rde des Landratsam­tes rät jedoch ausdrückli­ch davon ab, Waffen bei fehlender Sachkunde selbst zur Behörde zu bringen. Für Laien ist der Lade- und Sicherungs­zustand von Schusswaff­en nicht ohne weiteres zu erkennen, insbesonde­re bei Jagdwaffen kann schon eine geringe Erschütter­ung das Losbrechen eines Schusses verursache­n.

Wer also Amnestiewa­ffen, aber auch Waffen aus legalem Besitz abgeben möchte, kann sich an das Landratsam­t Ostalbkrei­s, Geschäftsb­ereich Sicherheit und Ordnung, Herrn Vetter (07361 503-1515) oder Herrn Klement (07361 503-1510) wenden. Die Waffen werden dann nach Terminvere­inbarung abgeholt.

Bürger der Großen Kreisstädt­e Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd müssen sich an die städtische­n Waffenbehö­rden wenden.

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