Waffen straffrei abgeben
(an) - Wer unerlaubt Waffen oder Munition besitzt, kann diese straffrei noch bis zum 1. Juli 2018 bei der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle abgeben. Darauf weist das Landratsamt Ostalbkreis hin. Die bundesweit geltende Amnestie für illegalen Waffenbesitz gilt bereits seit 6. Juli dieses Jahres. Hintergrund der Regelung ist eine Änderung des Waffengesetzes. Demnach geht man straffrei aus, wenn man eine Waffe oder Munition, die man am 6. Juli unerlaubt besessen hat, bis zum Stichtag abgibt.
Die Waffenbehörde des Landratsamtes rät jedoch ausdrücklich davon ab, Waffen bei fehlender Sachkunde selbst zur Behörde zu bringen. Für Laien ist der Lade- und Sicherungszustand von Schusswaffen nicht ohne weiteres zu erkennen, insbesondere bei Jagdwaffen kann schon eine geringe Erschütterung das Losbrechen eines Schusses verursachen.
Wer also Amnestiewaffen, aber auch Waffen aus legalem Besitz abgeben möchte, kann sich an das Landratsamt Ostalbkreis, Geschäftsbereich Sicherheit und Ordnung, Herrn Vetter (07361 503-1515) oder Herrn Klement (07361 503-1510) wenden. Die Waffen werden dann nach Terminvereinbarung abgeholt.
Bürger der Großen Kreisstädte Aalen, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd müssen sich an die städtischen Waffenbehörden wenden.