Horlacher ficht Wahl des IHK-Präsidenten an
Die Kritik des Einzelhändlers: Regeln der Bundeswahlordnung wurden nicht eingehalten
(an) - Rainer Horlacher hat die Wahl des neuen Präsidenten der IHK Ostwürttemberg angefochten. Die Anfechtung der Wahl begründet Horlacher ausdrücklich nicht mit einer Kritik am Kandidaten Markus Maier. Ausschlaggebend sei allein die Tatsache, dass die IHK als Körperschaft des öffentlichen Rechts sich nicht an die eigene Satzung gehalten habe.
Markus Maier war am 14. September in Nachfolge zu Carl Trinkl zum Präsidenten der IHK gewählt worden (wir berichteten). Horlacher sagt, dass er bereits vor der Wahl die Hauptgeschäftsführerin der Kammer, Michaela Eberle, schriftlich auf die Satzung der IHK hingewiesen habe. In dieser Satzung sei die Wahl des Präsidenten und der Präsidiumsmitglieder durch die Vollversammlung in geheimer Wahl festgeschrieben. Schon dieser Hinweis sowie die Forderung, die Satzung einzuhalten, sei in der Vollversammlungssitzung scharf kritisiert, berichtet Horlacher. Bei der anschließenden Wahl seien die Regeln der Bundeswahlordnung nicht eingehalten worden. „Es ging mal wieder getreu der Devise business as usual, betont der in Hüttlingen ansässige Einzelhändler. Da die Unternehmen in Ostwürttemberg per Gesetz zur Mitgliedschaft in ihrer Kammer gezwungen seien, sollten die Einhaltung von Satzung und Gesetzen sowie der sparsame Umgang mit den Zwangsbeiträgen, so Horlacher, eigentlich selbstverständlich sein und nicht eingefordert werden müssen.
Auf Nachfrage bestätigte die IHK, dass das Vollversammlungsmitglied Rainer Horlacher am 12. Oktober eine Wahlanfechtung eingereicht habe. Diese prüfe die Kammer derzeit. Nach Abschluss der Prüfung werde die IHK über das Ergebnis informieren.
Zum Ablauf der Wahl am 14. September stellt die Kammer fest: In der Sitzung der IHK-Vollversammlung sei von deren Mitgliedern zur Durchführung des Wahlverfahrens zunächst ein Wahlausschuss gewählt worden. Dieser habe die Stimmzettel für die Wahl des Präsidenten an die Wahlberechtigten verteilt. Zur Kennzeichnung der Stimmzettel seien Wahlkabinen bereitgestellt gewesen. Die gekennzeichneten und gefalteten Stimmzettel seien von den Vollversammlungsmitgliedern in die Wahlurne eingeworfen worden. Die Mitglieder des Wahlausschusses hätten anschließend die Wahlurne geöffnet und die Auszählung sowie eine zweite Auszählung zur Prüfung des Ergebnisses vorgenommen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Rainer Horlacher gegen die IHK Ostwürttemberg zu Felde zieht. Bereits im vergangenen Jahr hat das gewählte Mitglied der Vollversammlung beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim geklagt. In dem Verfahren warf Horlacher der IHK Ostwürttemberg eine unzulässige Vermögensbildung vor.