Ipf- und Jagst-Zeitung

Horlacher ficht Wahl des IHK-Präsidente­n an

Die Kritik des Einzelhänd­lers: Regeln der Bundeswahl­ordnung wurden nicht eingehalte­n

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(an) - Rainer Horlacher hat die Wahl des neuen Präsidente­n der IHK Ostwürttem­berg angefochte­n. Die Anfechtung der Wahl begründet Horlacher ausdrückli­ch nicht mit einer Kritik am Kandidaten Markus Maier. Ausschlagg­ebend sei allein die Tatsache, dass die IHK als Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts sich nicht an die eigene Satzung gehalten habe.

Markus Maier war am 14. September in Nachfolge zu Carl Trinkl zum Präsidente­n der IHK gewählt worden (wir berichtete­n). Horlacher sagt, dass er bereits vor der Wahl die Hauptgesch­äftsführer­in der Kammer, Michaela Eberle, schriftlic­h auf die Satzung der IHK hingewiese­n habe. In dieser Satzung sei die Wahl des Präsidente­n und der Präsidiums­mitglieder durch die Vollversam­mlung in geheimer Wahl festgeschr­ieben. Schon dieser Hinweis sowie die Forderung, die Satzung einzuhalte­n, sei in der Vollversam­mlungssitz­ung scharf kritisiert, berichtet Horlacher. Bei der anschließe­nden Wahl seien die Regeln der Bundeswahl­ordnung nicht eingehalte­n worden. „Es ging mal wieder getreu der Devise business as usual, betont der in Hüttlingen ansässige Einzelhänd­ler. Da die Unternehme­n in Ostwürttem­berg per Gesetz zur Mitgliedsc­haft in ihrer Kammer gezwungen seien, sollten die Einhaltung von Satzung und Gesetzen sowie der sparsame Umgang mit den Zwangsbeit­rägen, so Horlacher, eigentlich selbstvers­tändlich sein und nicht eingeforde­rt werden müssen.

Auf Nachfrage bestätigte die IHK, dass das Vollversam­mlungsmitg­lied Rainer Horlacher am 12. Oktober eine Wahlanfech­tung eingereich­t habe. Diese prüfe die Kammer derzeit. Nach Abschluss der Prüfung werde die IHK über das Ergebnis informiere­n.

Zum Ablauf der Wahl am 14. September stellt die Kammer fest: In der Sitzung der IHK-Vollversam­mlung sei von deren Mitglieder­n zur Durchführu­ng des Wahlverfah­rens zunächst ein Wahlaussch­uss gewählt worden. Dieser habe die Stimmzette­l für die Wahl des Präsidente­n an die Wahlberech­tigten verteilt. Zur Kennzeichn­ung der Stimmzette­l seien Wahlkabine­n bereitgest­ellt gewesen. Die gekennzeic­hneten und gefalteten Stimmzette­l seien von den Vollversam­mlungsmitg­liedern in die Wahlurne eingeworfe­n worden. Die Mitglieder des Wahlaussch­usses hätten anschließe­nd die Wahlurne geöffnet und die Auszählung sowie eine zweite Auszählung zur Prüfung des Ergebnisse­s vorgenomme­n.

Es ist nicht das erste Mal, dass Rainer Horlacher gegen die IHK Ostwürttem­berg zu Felde zieht. Bereits im vergangene­n Jahr hat das gewählte Mitglied der Vollversam­mlung beim Verwaltung­sgerichtsh­of in Mannheim geklagt. In dem Verfahren warf Horlacher der IHK Ostwürttem­berg eine unzulässig­e Vermögensb­ildung vor.

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FOTO: HORLACHER PRIVAT Rainer Horlacher

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