Messerstich lässt sich nicht beweisen
Beide Männer wollen nicht der Vater sein und schlagen sich – Beschuldigter wird freigesprochen
- Amtsrichterin Isolde Ziegler-Bastillo hat einen 37-jährigen Mann freigesprochen, den die Ellwanger Staatsanwalt wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt hatte. Im April soll der Mann bei einem handgreiflichen Streit mit einem 22-Jährigen in der Nähe des Aalener Stadtgartens ein Messer gezückt und seinen Kontrahenten damit leicht verletzt haben. Durch die Zeugenaussagen des mutmaßlich Geschädigten und dessen Cousin ließ sich die Tat, so die Richterin, nicht zweifelsfrei nachweisen.
Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft plädierte am Ende auf Freispruch. Gleichwohl hatte Ziegler -Bastillo auch Zweifel an der Version des Angeklagten, der ohne Verteidiger vor Gericht erschienen war und der sich als Unschuldslamm darstellte. Das vermeintliche Opfer, ein „Schrank“von einem Mann, der den eher schmächtigen Beschuldigten um Haupteslänge überragt, hatte seine Anzeige bei der Polizei zwar noch am Abend der Tat wieder zurückgezogen, da die Angelegenheit zwischenzeitlich „geklärt“worden sei, sagte der bearbeitende Polizeibeamte als Zeuge aus. Das konnte die Mühlen des Gesetzes freilich nicht mehr aufhalten, da gefährliche Körperverletzung von Polizei und Staatsanwaltschaft als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt werden.
Grund der Auseinandersetzung zwischen den beiden, die sich schon seit längerem kennen war wohl die zumindest teilweise gleichzeitige Beziehung zu einer Frau. Als diese im letzten Jahr schwanger wurde und Nachwuchs bekam, wollte keiner der beiden Streithähne der Vater sein. Während der Beschuldigte das bereits schwarz auf weiß hat, läuft die Vaterschaftsfeststellung gegen das mutmaßliche Opfer noch. Nachdem der Beschuldigte die Mutter seines Kontrahenten über dessen mutmaßliche Vaterschaft in Kenntnis setzte, spitzte sich die Geschichte zu und es kam auf dem Spritzenhausplatz zum Showdown, zunächst mit verbalen und dann auch mit körperlichen Attacken.
Bei einem zweiten Treffen am selben Abend soll es dann zum Messerstich gekommen sein. Das vermeintliche Opfer schilderte die Angriffsversuche seines Gegners mit einem breiten Grinsen, was für Richterin Ziegler-Bastillo angesichts der unterschiedlichen Staturen der beiden Männer durchaus verständlich war, andererseits natürlich nicht unbedingt zur Glaubwürdigkeit des Zeugen beitrug. Auch bei der Aussage des Cousins fiel es Staatsanwalt und Richterin trotz energischer Nachfragen schwer zwischen Dichtung und Wahrheit zu unterscheiden. ZieglerBastillo beschied dem jungen Mann schließlich auch klipp und klar, dass sie ihm kein Wort glaube.
Da die durch Fotos dokumentierte Verletzung im Schulterbereich durch den behaupteten Messerstich auch nicht mehr war als ein Kratzer, erinnere die ganze Geschichte doch eher an ein Märchen aus Tausend und einer Nacht, als an die angeklagte gefährliche Körperverletzung. Man könne nicht ausschließen, so Ziegler-Bastillo, dass man dem Beschuldigten einfach etwas anhängen wollte. Der Freispruch war deshalb die logische Konsequenz nach dem Verlauf der Verhandlung.