Licht und Schatten bei der Zweiten
Deutliches 0:3 und ein Tiebreaksieg beim Heimspieltag
(an) - Zum ersten Doppelheimspieltag hat die zweite Herrenmannschaft des TSV Ellwangen die SG Volley Neckar-Teck II und den TSV G.A. Stuttgart IV zu Gast gehabt. Mit einer klaren 0:3-Niederlage und einem Tiebreak Sieg kann man zufrieden sein.
Im ersten Spiel gegen die Reserve der Spielgemeinschaft, die bisher Platz zwei in der Bezirksliga Ost belegte, war ein Klassenunterschied erkennbar. Die Hausherren erwischten anfangs keinen guten Start in den Tag. Die Gäste waren einfach cleverer. Meist waren es Angriffspunkte durch einen angeschlagenen Block, die den Gästen den Weg zum Sieg ebnete. Mit einem dazu gut arbeitenden Block waren die Volleyballer vom Neckar nicht bezwingbar für Ellwangen.
Anfänglich gut
In den ersten beiden Sätzen konnte man noch gut mithalten, leider konnte sich kein TSVler hervorheben. Dann ging der Heimmannschaft die Puste aus, das Resultat im dritten Satz war daher mehr als deutlich. Diese zwei Faktoren bescherten der Zweiten des TSV die erste Heimniederlage der laufenden Saison mit 0:3 (18:25, 20:25, 8:25).
Das zweite Spiel war ein Krimi der seinesgleichen sucht. Satz eins endete mit 29:31 und dem besseren Ende für Stuttgart. Die Spieler um Trainer Jonas Lingel waren ab Satz eins jedoch deutlich präsenter. Sie konnten die Niederlage aus Spiel eins gut abschütteln. Mit wuchtiger Angriffskraft in der Mitte von Daniel van der Jagt und über die Außenposition in Person von Michael Hirschmiller und Julius Gaugler setzte man sich durch. Ein enges Spiel, dass einen verdienten Sieger hervorbrachte. Mit weiteren Aufschlagserien und guter Annahme bezwang man die Kesselstädter mit 3:2 (29:31, 29:27, 22:25, 25:20, 15:12). Wichtige Punkte, wenn man die Tabellenkonstellation und das Saisonziel Klassenerhalt in Betracht zieht.
Daniel van der Jagt, Steffen Baumhakl, Joachim Rüger, Michael Hirschmiller, Florian Bruckmüller, Elias Schaller, Manuel Keck, Volker Hirschmiller, Ralph Kieninger, Marius Wagner, Jonas Lingel, Julius Gaugler.