Reuiger Schläger muss nicht sitzen
Noch einmal davongekommen: Ein Jahr auf Bewährung für gefährliche Körperverletzung
- Aus Eifersucht hat ein derzeit arbeitsloser Mann aus dem Ostalbkreis am 18. April seine langjährige Freundin so heftig geschlagen und getreten, dass sie massive Blutergüsse am ganzen Körper davontrug. Im Ellwanger Amtsgericht kam der 41-Jährige noch einmal glimpflich davon.
Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Richter Norbert Strecker den Angeklagten zu einem Jahr auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Bewährung stand auf der Kippe, denn der Mann ist einschlägig vorbestraft. Sein umfassendes Geständnis und seine offenkundige Reue kamen ihm zugute. Rückhaltlos räumte er die Vorwürfe ein und ersparte damit seiner damaligen Freundin unangenehme Fragen. Ihm sei das Ganze sehr peinlich, beteuerte der Angeklagte.
Angetrunken zu ihr gefahren
Am Abend vor der Tat, dem Ostermontag, habe er seine Freundin vor dem Haus eines anderen Mannes erwischt und ihr Handy zertrümmert. Am Morgen darauf sei er angetrunken zu ihr nach Hause gefahren. Sie habe ihn provoziert. Daraufhin habe er sie fünfmal gegen Kopf und Oberkörper geschlagen, „nicht mit der Faust, sondern mit der flachen Hand“, und mit Birkenstock-Sandalen mehrmals nachgetreten, als sie hingefallen sei. Dass ihr zwölfjähriger Sohn ins Zimmer kam, habe er zuerst gar nicht bemerkt, dann aber von der Frau abgelassen. Er habe ihr ein neues Handy gekauft und sich bei ihr entschuldigt.
Am 4. Mai zog die Geschädigte, die von sich aus wieder Kontakt zum Angeklagten suchte, ihre Anzeige bei der Polizei zurück. Da es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt handelt, hatte das keinen Einfluss auf die Strafverfolgung. Sie habe ihrem ExFreund verziehen und leide nicht mehr unter den Verletzungen, erklärte sie in ihrer kurzen Aussage.
Norbert Strecker verurteilte den reuigen Schläger zu einem Jahr Freiheitsstrafe, die er zur Bewährung aussetzte. Es gebe keine Gründe, die die Körperverletzung rechtfertigten. Weil der Angeklagte eine feste Arbeitsstelle in Aussicht und ein geregeltes Leben habe, sei die Kriminalprognose trotz der Vorstrafen günstig.
„Sie ticken schnell aus“
Die Bewährungszeit ist mit fünf Jahren ungewöhnlich lang und schöpft den vom Gesetzgeber vorgesehene Rahmen voll aus. Wird der Mann in dieser Zeit wieder straffällig, leistet er die Arbeitsstunden nicht ab oder verweigert er die Zusammenarbeit mit dem Bewährungshelfer, muss er die Strafe absitzen: „Sie sind zwar sozial integriert, aber Sie ticken schnell aus“, gab Strecker ihm mit auf den Weg.