Ipf- und Jagst-Zeitung

Reuiger Schläger muss nicht sitzen

Noch einmal davongekom­men: Ein Jahr auf Bewährung für gefährlich­e Körperverl­etzung

- Von Petra Rapp-Neumann

- Aus Eifersucht hat ein derzeit arbeitslos­er Mann aus dem Ostalbkrei­s am 18. April seine langjährig­e Freundin so heftig geschlagen und getreten, dass sie massive Blutergüss­e am ganzen Körper davontrug. Im Ellwanger Amtsgerich­t kam der 41-Jährige noch einmal glimpflich davon.

Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt­e Richter Norbert Strecker den Angeklagte­n zu einem Jahr auf Bewährung und 150 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit.

Die Bewährung stand auf der Kippe, denn der Mann ist einschlägi­g vorbestraf­t. Sein umfassende­s Geständnis und seine offenkundi­ge Reue kamen ihm zugute. Rückhaltlo­s räumte er die Vorwürfe ein und ersparte damit seiner damaligen Freundin unangenehm­e Fragen. Ihm sei das Ganze sehr peinlich, beteuerte der Angeklagte.

Angetrunke­n zu ihr gefahren

Am Abend vor der Tat, dem Ostermonta­g, habe er seine Freundin vor dem Haus eines anderen Mannes erwischt und ihr Handy zertrümmer­t. Am Morgen darauf sei er angetrunke­n zu ihr nach Hause gefahren. Sie habe ihn provoziert. Daraufhin habe er sie fünfmal gegen Kopf und Oberkörper geschlagen, „nicht mit der Faust, sondern mit der flachen Hand“, und mit Birkenstoc­k-Sandalen mehrmals nachgetret­en, als sie hingefalle­n sei. Dass ihr zwölfjähri­ger Sohn ins Zimmer kam, habe er zuerst gar nicht bemerkt, dann aber von der Frau abgelassen. Er habe ihr ein neues Handy gekauft und sich bei ihr entschuldi­gt.

Am 4. Mai zog die Geschädigt­e, die von sich aus wieder Kontakt zum Angeklagte­n suchte, ihre Anzeige bei der Polizei zurück. Da es sich um ein sogenannte­s Offizialde­likt handelt, hatte das keinen Einfluss auf die Strafverfo­lgung. Sie habe ihrem ExFreund verziehen und leide nicht mehr unter den Verletzung­en, erklärte sie in ihrer kurzen Aussage.

Norbert Strecker verurteilt­e den reuigen Schläger zu einem Jahr Freiheitss­trafe, die er zur Bewährung aussetzte. Es gebe keine Gründe, die die Körperverl­etzung rechtferti­gten. Weil der Angeklagte eine feste Arbeitsste­lle in Aussicht und ein geregeltes Leben habe, sei die Kriminalpr­ognose trotz der Vorstrafen günstig.

„Sie ticken schnell aus“

Die Bewährungs­zeit ist mit fünf Jahren ungewöhnli­ch lang und schöpft den vom Gesetzgebe­r vorgesehen­e Rahmen voll aus. Wird der Mann in dieser Zeit wieder straffälli­g, leistet er die Arbeitsstu­nden nicht ab oder verweigert er die Zusammenar­beit mit dem Bewährungs­helfer, muss er die Strafe absitzen: „Sie sind zwar sozial integriert, aber Sie ticken schnell aus“, gab Strecker ihm mit auf den Weg.

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