Verdächtige auf der Wache festgenommen
Prozess wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Aalener Schöffengericht fortgesetzt
(gk) - Der Prozess gegen vier Männer im Alter von 24 bis 53 Jahren wegen schweren Bandendiebstahls vor dem Aalener Schöffengericht ist am Donnerstag fortgesetzt worden. Da die Beschuldigten nach wie vor keine Angaben zur Sache machten, standen an diesem dritten Verhandlungstag die Vernehmungen etlicher Polizeibeamter als Zeugen auf dem Programm.
Zum Auftakt berichtete ein Kriminalbeamter aus Dillingen wie man dem Quartett auf die Spur gekommen ist. Im Zuge von Ermittlungen wegen zahlreicher Wohnungseinbrüche in Gundelfingen im Februar 2017 fiel den dortigen Ermittlern ein Auto mit Aalener Kennzeichen auf. Die Telefonüberwachung des Halters und ein verdeckt angebrachter GPS-Sender an dem verdächtigen Fahrzeug führte zu dem 53-Jährigen, der jetzt in Aalen vor Gericht steht. Durch die Auswertung der GPS-Daten des Autos konnte außerdem die Garage im Großraum Ellwangen ausfindig gemacht werden, wo das Diebesgut gelagert war – wir haben berichtet. Nach der Durchsuchung der Garage sowie der Wohnung des Beschuldigten in einer Flüchtlingsunterkunft in Aalen wurde der Verdächtige im Juni 2017 festgenommen. Die Festnahme der drei anderen Männer – Sohn und Stiefsohn des Hauptverdächtigen sowie ein Bekannter – war für die Ermittler ein „kurioser Glücksfall“, wie Rechtsanwalt Peter Hubel bemerkte. Das Trio erschien einen Tag nach der Festnahme des Vaters auf dem Aalener Polizeirevier, um sich nach dem Familienoberhaupt zu erkundigen. Dabei war ihnen offensichtlich nicht bewusst, dass auch sie bereits im Fokus der Ermittler standen. Sie wurden unverzüglich festgenommen.
Kritik am Protokoll
In der folgenden Vernehmung auf dem Polizeirevier machte der Sohn Angaben und räumte dabei verschiedene gemeinsame Aufbrüche von Baucontainern ein. Diese Aussage zog er allerdings zu Prozessbeginn wieder zurück, mit der Begründung, man habe ihn bei der Vernehmung unter Druck gesetzt und er habe gar nicht richtig verstanden, was man ihn gefragt und was er letztlich auch unterschrieben hat. Die beiden Vernehmungsbeamten des Polizeireviers wehrten sich als Zeugen gegen die vor allem von den Rechtsanwälten Ebert und Hubel erhobenen Vorwürfe. Die Verteidiger bezweifelten, dass der Beschuldigte korrekt über seine Rechte aufgeklärt worden war, und kritisierten auch die Form des Protokolls, in dem keine Fragen und Antworten aufgeführt sind, sondern lediglich eine Zusammenfassung des Sachverhalts. Sie legten gegen die Verwendung des Vernehmungsprotokolls als Beweismittel Widerspruch ein, worüber das Gericht allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden wird. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.