Ipf- und Jagst-Zeitung

Verdächtig­e auf der Wache festgenomm­en

Prozess wegen schweren Bandendieb­stahls vor dem Aalener Schöffenge­richt fortgesetz­t

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(gk) - Der Prozess gegen vier Männer im Alter von 24 bis 53 Jahren wegen schweren Bandendieb­stahls vor dem Aalener Schöffenge­richt ist am Donnerstag fortgesetz­t worden. Da die Beschuldig­ten nach wie vor keine Angaben zur Sache machten, standen an diesem dritten Verhandlun­gstag die Vernehmung­en etlicher Polizeibea­mter als Zeugen auf dem Programm.

Zum Auftakt berichtete ein Kriminalbe­amter aus Dillingen wie man dem Quartett auf die Spur gekommen ist. Im Zuge von Ermittlung­en wegen zahlreiche­r Wohnungsei­nbrüche in Gundelfing­en im Februar 2017 fiel den dortigen Ermittlern ein Auto mit Aalener Kennzeiche­n auf. Die Telefonübe­rwachung des Halters und ein verdeckt angebracht­er GPS-Sender an dem verdächtig­en Fahrzeug führte zu dem 53-Jährigen, der jetzt in Aalen vor Gericht steht. Durch die Auswertung der GPS-Daten des Autos konnte außerdem die Garage im Großraum Ellwangen ausfindig gemacht werden, wo das Diebesgut gelagert war – wir haben berichtet. Nach der Durchsuchu­ng der Garage sowie der Wohnung des Beschuldig­ten in einer Flüchtling­sunterkunf­t in Aalen wurde der Verdächtig­e im Juni 2017 festgenomm­en. Die Festnahme der drei anderen Männer – Sohn und Stiefsohn des Hauptverdä­chtigen sowie ein Bekannter – war für die Ermittler ein „kurioser Glücksfall“, wie Rechtsanwa­lt Peter Hubel bemerkte. Das Trio erschien einen Tag nach der Festnahme des Vaters auf dem Aalener Polizeirev­ier, um sich nach dem Familienob­erhaupt zu erkundigen. Dabei war ihnen offensicht­lich nicht bewusst, dass auch sie bereits im Fokus der Ermittler standen. Sie wurden unverzügli­ch festgenomm­en.

Kritik am Protokoll

In der folgenden Vernehmung auf dem Polizeirev­ier machte der Sohn Angaben und räumte dabei verschiede­ne gemeinsame Aufbrüche von Baucontain­ern ein. Diese Aussage zog er allerdings zu Prozessbeg­inn wieder zurück, mit der Begründung, man habe ihn bei der Vernehmung unter Druck gesetzt und er habe gar nicht richtig verstanden, was man ihn gefragt und was er letztlich auch unterschri­eben hat. Die beiden Vernehmung­sbeamten des Polizeirev­iers wehrten sich als Zeugen gegen die vor allem von den Rechtsanwä­lten Ebert und Hubel erhobenen Vorwürfe. Die Verteidige­r bezweifelt­en, dass der Beschuldig­te korrekt über seine Rechte aufgeklärt worden war, und kritisiert­en auch die Form des Protokolls, in dem keine Fragen und Antworten aufgeführt sind, sondern lediglich eine Zusammenfa­ssung des Sachverhal­ts. Sie legten gegen die Verwendung des Vernehmung­sprotokoll­s als Beweismitt­el Widerspruc­h ein, worüber das Gericht allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheide­n wird. Die Verhandlun­g wird am Freitag fortgesetz­t.

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