Ipf- und Jagst-Zeitung

Psychiatri­scher Gutachter sieht Wiederholu­ngsgefahr

Der Experte empfiehlt Sicherungs­verwahrung für den Mörder der Joggerin von Endingen

- Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Im Prozess um den Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg hat sich der psychiatri­sche Gutachter für eine Sicherungs­verwahrung ausgesproc­hen. Es bestehe Wiederholu­ngsgefahr, sagte der Sachverstä­ndige Peter Winckler am Dienstag am Landgerich­t Freiburg. Zudem sei der Mann voll schuldfähi­g. Der angeklagte 40-jährige Lastwagenf­ahrer aus Rumänien hatte zum Prozessauf­takt ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November vergangene­n Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewalti­gt und getötet worden.

Zudem wird dem Angeklagte­n der Mord an einer 20 Jahre alten französisc­hen Austauschs­tudentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden.

Winckler warnte in seinem Gutachten, es könne von dem Angeklagte­n jederzeit, unvermitte­lt und ohne äußere Anzeichen Gewalt ausgehen. Der Lastwagenf­ahrer und Vater von drei Kindern habe bei den Befragunge­n keine Gefühle und keine Anteilnahm­e gezeigt. „Er hat über den Tatablauf berichtet, als sei es nicht seine Tat“, sagte Winckler. Dies sei äußerst ungewöhnli­ch. Eine psychische Erkrankung oder eine Alkoholsuc­ht gebe es nicht. Der Mann sei voll schuldfähi­g.

Der Gutachter stellte sich damit hinter den Staatsanwa­lt. Auch dieser strebt eine Sicherungs­verwahrung nach einer lebenslang­en Haftstrafe an. Eine solche Maßnahme könne in dem Prozess jedoch nur unter Vorbehalt angeordnet werden, sagte ein Gerichtssp­recher. Da es zu dem Mord in Kufstein noch keinen Prozess gegeben habe, müsse dieser abgewartet werden, um definitiv über eine Sicherungs­verwahrung zu entscheide­n. Ein Prozess in Österreich ist Justizanga­ben zufolge geplant, sobald das Freiburger Urteil rechtskräf­tig ist.

Nächste Woche Plädoyers

Der Prozess in Freiburg wird fortgesetz­t. Am Donnerstag kommender Woche sind den Angaben zufolge die Plädoyers geplant. Ein Urteil soll es noch vor Weihnachte­n geben. Einen konkreten Termin herfür gibt es laut Gerichtssp­recher noch nicht.

Wo der Mann im Falle zweier Verurteilu­ngen seine Strafe absitzen muss, ist noch offen, sagte Staatsanwa­lt Hansjörg Mayr von der Staatsanwa­ltschaft Innsbruck. Dies würden die Behörden beider Länder gemeinsam entscheide­n.

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