Dekane fordern Segnung gleichgeschlechtlicher Paare
Kirchenobere der evangelischen Prälatur Ulm drängen auf Möglichkeit einer Amtshandlung
(tu) - Eine kirchliche Amtshandlung zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren haben die Dekane der Prälatur Ulm und Prälatin Gabriele Wulz in einer Stellungnahme gefordert. Ohne eine öffnende Regelung werde die evangelische Landeskirche auf absehbare Zeit mit einer Fülle von schwerwiegenden Gewissenskonflikten in dieser Sache konfrontiert, heißt es weiter.
Unterzeichnet haben die Stellungnahme, die als „Entwurf aus dem Sprengel Ulm“bezeichnet wird, unter anderem Dekanin Ursula Richter (Schwäbisch Gmünd) sowie die Dekane Ralf Drescher (Aalen) und Karl-Heinz Schlaudrauff (Heidenheim).
Man würdige den Einsatz für die Ermöglichung einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem Gottesdienst und bedaure, dass in der Landessynode die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustande gekommen sei, schreiben die Dekane. Mit dieser Entscheidung sei jedoch die damit verbundene theologische und gesellschaftliche Herausforderung nicht gelöst. „Sie muss uns auf allen Ebenen der Landeskirche weiter beschäftigen.“
Die Reaktionen Betroffener, so die Dekane und die Prälatin, zeigten, wie tief gleichgeschlechtliche Paare von dieser Entscheidung enttäuscht und verletzt seien. Die derzeitige Regelung lasse Gemeinden, Pfarrerinnen und Pfarrern keinen Raum für ihre Gewissensentscheidung, gleichgeschlechtliche Paare in einem Gottesdienst zu segnen.
Und wörtlich: „Als Dekane und Dekanin wissen wir uns selbstverständlich an die Ordnung der Landeskirche gebunden. Aus diesem Grund bitten wir dringend, auf der Basis des vorgelegten Entwurfs des Oberkirchenrats eine kirchliche Amtshandlung zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren zu entwickeln.“