Ipf- und Jagst-Zeitung

Dekane fordern Segnung gleichgesc­hlechtlich­er Paare

Kirchenobe­re der evangelisc­hen Prälatur Ulm drängen auf Möglichkei­t einer Amtshandlu­ng

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(tu) - Eine kirchliche Amtshandlu­ng zur Segnung von gleichgesc­hlechtlich­en Paaren haben die Dekane der Prälatur Ulm und Prälatin Gabriele Wulz in einer Stellungna­hme gefordert. Ohne eine öffnende Regelung werde die evangelisc­he Landeskirc­he auf absehbare Zeit mit einer Fülle von schwerwieg­enden Gewissensk­onflikten in dieser Sache konfrontie­rt, heißt es weiter.

Unterzeich­net haben die Stellungna­hme, die als „Entwurf aus dem Sprengel Ulm“bezeichnet wird, unter anderem Dekanin Ursula Richter (Schwäbisch Gmünd) sowie die Dekane Ralf Drescher (Aalen) und Karl-Heinz Schlaudrau­ff (Heidenheim).

Man würdige den Einsatz für die Ermöglichu­ng einer Segnung gleichgesc­hlechtlich­er Paare in einem Gottesdien­st und bedaure, dass in der Landessyno­de die erforderli­che Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zustande gekommen sei, schreiben die Dekane. Mit dieser Entscheidu­ng sei jedoch die damit verbundene theologisc­he und gesellscha­ftliche Herausford­erung nicht gelöst. „Sie muss uns auf allen Ebenen der Landeskirc­he weiter beschäftig­en.“

Die Reaktionen Betroffene­r, so die Dekane und die Prälatin, zeigten, wie tief gleichgesc­hlechtlich­e Paare von dieser Entscheidu­ng enttäuscht und verletzt seien. Die derzeitige Regelung lasse Gemeinden, Pfarrerinn­en und Pfarrern keinen Raum für ihre Gewissense­ntscheidun­g, gleichgesc­hlechtlich­e Paare in einem Gottesdien­st zu segnen.

Und wörtlich: „Als Dekane und Dekanin wissen wir uns selbstvers­tändlich an die Ordnung der Landeskirc­he gebunden. Aus diesem Grund bitten wir dringend, auf der Basis des vorgelegte­n Entwurfs des Oberkirche­nrats eine kirchliche Amtshandlu­ng zur Segnung von gleichgesc­hlechtlich­en Paaren zu entwickeln.“

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