Ipf- und Jagst-Zeitung

Rosenberg wählt am 25. März einen neuen Bürgermeis­ter

Vakante Stelle wird am 15. Januar öffentlich ausgeschri­eben

- Von Alexandra Rimkus

ROSENBERG - Der Fahrplan für die Bürgermeis­terwahl in Rosenberg steht. Der Nachfolger von Uwe Debler, der aus gesundheit­lichen Gründen zum 31. Dezember vorzeitig aus dem Amt scheiden wird, soll am 25. März gewählt werden. Das hat der Gemeindera­t in seiner Sitzung am Montagaben­d mehrheitli­ch beschlosse­n – allerdings erst nach ausgiebige­r Diskussion.

Kämmerer Winfried Krieger stellte den Räten in der Sitzung einen möglichen zeitlichen Ablaufplan für die anstehende Bürgermeis­terwahl in Rosenberg vor. Da die Wahl spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle stattfinde­n muss, schlug Krieger als Termin für die Bürgermeis­terwahl den 25. März vor. Sollte bei diesem ersten Wahltermin keiner der potentiell­en Bewerber über 50 Prozent der Stimmen erhalten, könne eine Neuwahl am 15. April stattfinde­n.

Die öffentlich­e Ausschreib­ung der Bürgermeis­terstelle wollte Krieger auf den 12. Januar terminiere­n. Ein früherer Termin sei laut Krieger nicht möglich, da die Ausschreib­ung in allen Medien (Tageszeitu­ngen, Amtsblatt und Staatsanze­iger) zeitgleich erfolgen müsse, aber nicht alle Medien (konkret: das Amtsblatt) in den Weihnachts­ferien auch erscheinen.

Im Gremium entzündete sich genau an diesem Punkt eine angeregte Debatte, angestoßen durch Gemeindera­t Stefan Mack, der sich für eine frühzeitig­ere Ausschreib­ung der Stelle, nach Möglichkei­t noch in diesem Jahr, stark machte.

Er sei für ihn „kaum vorstellba­r“, dass eine Veröffentl­ichung in allen Medien zwingend zeitgleich erfolgen müsse. „Wer erst aus unserem Amtsblatt von der offenen Bürgermeis­terstelle erfahren muss, wäre eventuell auch nicht der passende Kandidat für den Posten“, merkte Mack spitz an. Er sprach sich dafür aus, diesen Sachverhal­t „mit einem kurzen Anruf“beim Landratsam­t zu klären und dann gegebenenf­alls früher in die Stellenaus­schreibung zu gehen. Auch Ratsherr Stephan Zerrer haderte, dass die Ausschreib­ung erst im neuen Jahr erfolgen soll. Auch er war hier für ein flotteres Vorgehen.

Thalheimer mahnt Rechtssich­erheit an

Widerspruc­h kam indes von Hubert Thalheimer. Er mahnte einen „rechtssich­eren Ablauf“der Wahlen an. Niemandem sei gedient, wenn die Bürgermeis­terwahl später angefochte­n werden könne, nur weil es womöglich einen Fehler bei der Stellenaus­schreibung gegeben habe. Da sich in der Sitzung nicht abschließe­nd klären lasse, ob eine zeitgleich­e Ausschreib­ung im Amtsblatt zwingend erforderli­ch ist oder eben nicht, plädierte Thalheimer eindringli­ch dafür, am vorgeschla­genen Zeitplan festzuhalt­en. „Auf eine Woche früher oder später kommt es doch nun wirklich nicht an“, befand Thalheimer.

Kämmerer Krieger schloss sich an und erinnerte in diesem Zuge auf die Berichters­tattung in den örtlichen Tageszeitu­ngen. Dass es in Rosenberg ab Januar eine vakante Bürgermeis­terstelle gebe, sei potentiell­en Kandidaten vermutlich schon längst bekannt, mutmaßte Krieger. Am Ende kam das Gremium bei einer Gegenstimm­e überein, am vorgeschla­genen Fahrplan für die Bürgermeis­terwahl festzuhalt­en. Auf Anregung der Gemeinderä­te Helmut Haug und Stefan Mack soll allerdings noch vor der öffentlich­en Stellenaus­schreibung am 15. Januar auf der Homepage der Gemeinde auf die anstehende Bürgermeis­terwahl hingewiese­n werden.

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