Was sich im neuen Jahr alles ändert
Mehr Mutterschutz und strenge Blicke in die Kassen
- Arbeitnehmer werden entlastet und Europa beschert Verbrauchern bessere Rechte. Die wichtigsten Änderungen im Jahr 2018 im Überblick:
Familien:
Das Kindergeld steigt um zwei Euro im Monat. Die ersten beiden Kinder fördert der Staat mit je 194 Euro, das dritte mit 200 Euro, jedes weitere mit 225 Euro. Familienfreundlich ist auch eine Neuregelung zum Mutterschutz. Schülerinnen und Studentinnen können sich sechs Wochen vor der Geburt von ihren Verpflichtungen befreien lassen. Der Zeitraum erstreckt sich auch auf die ersten acht Wochen nach der Entbindung. Ist das Kind behindert, verlängert sich die Spanne auf zwölf Wochen. Der Unterhaltsanspruch für Kinder mit getrennten Eltern steigt einkommensabhängig um bis zu zwölf Euro.
Arbeitnehmer:
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung vermindert sich pro 1000 Euro Bruttolohn um 50 Cent im Monat. Auch bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen macht sich die gute Arbeitsmarktlage bemerkbar. Im Durchschnitt wird die Extrazahlung ebenfalls um 50 Cent pro 1000 Euro monatlich sinken. Das hängt jedoch von der finanziellen Lage der jeweiligen Kasse ab. Wie in jedem Jahr erhöhen sich auch 2018 die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung. Rentenbeiträge müssen bis zu einem Entgelt von 6500 Euro im Westen und 5800 Euro im Osten im Monat bezahlt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Abgaben der Krankenversicherung steigen, erhöht sich einheitlich auf 4425 Euro. Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung endet bei einem Einkommen von 4950 Euro monatlich. Arbeitnehmer, die einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben, erhalten ab dem kommenden Jahr eine höhere Förderung. Die Grundzulage steigt von 154 Euro auf 175 Euro.
Rentner: Ruheständler können auf ● eine kräftige Anhebung ihrer Rente zum 1. Juli 2018 hoffen. Vorläufige Berechnungen gehen von einem Plus von etwa drei Prozent aus. Den genauen Zuschlag beschließt die neue Bundesregierung aber erst im Frühjahr.
Langzeitarbeitslose: Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt um sieben Euro auf 416 Euro. Paare bekommen sechs Euro mehr monatlich, Kinder je nach Alter bis zu fünf Euro.
Verbraucher:
Das Bezahlen mit einer Kreditkarte wird günstiger. Händler oder Hotels dürfen dafür keine Extragebühr mehr verlangen. Diese EU-weite Regelung tritt am 13. Januar in Kraft. Zusatzgebühren sind dann auch bei Überweisungen oder Lastschriften verboten. Außerdem haften die Inhaber von Kreditkarten künftig nur noch mit maximal 50 Euro, wenn die Karte verloren geht und noch nicht gesperrt wurde und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Besitzers vorliegt. Momentan sind es 150 Euro.
Für Urlauber ändern sich am 1. Juli einige Gesetze. Positiv: OnlinePortale oder Reisebüros, bei denen mehrere Einzelleistungen gebucht werden, müssen wie Pauschalreiseveranstalter eine Insolvenzversicherung vorlegen. Schlechter fahren Reisende, weil Veranstalter die Preise nach der Buchung noch bis 30 Tage vor dem Start anheben dürfen. Vom Vertrag zurücktreten dürfen die Kunden nur, wenn der Zuschlag acht Prozent oder mehr beträgt.
Gute Nachrichten für Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix: Die Dienste können künftig auch bei zeitweiligen Auslandsaufenthalten ohne Zusatzgebühr genutzt werden.
Zehntausende Bürger wurden 2017 Opfer einer Telefon-Abzocke. Die Ping-Anrufe kommen aus fernen Ländern mit leicht verwechselbarer Vorwahlnummer und verleiten zu einem kostspieligen Rückruf. Ab dem 15. Januar müssen die Abzocker eine kostenlose Preisansage schalten.
Steuerzahler:
Der Grundfreibetrag erhöht sich. Bis zu 9000 Euro Jahreseinkommen bleiben steuerfrei, bei Paaren die doppelte Summe. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben, um 72 Euro auf 7428 Euro. Die Steuererklärung wird erleichtert: Belege müssen die Steuerzahler nicht mehr mit einreichen, sondern nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorweisen. Für das Veranlagungsjahr 2018 werden zudem neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung eingeführt. Die Unterlagen müssen erste Ende Juli eines Jahres beim Finanzamt eingegangen sein. Kleinunternehmer müssen künftig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Großzügiger werden die Abschreibungen von kleineren Anschaffungen gehandhabt. Bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro lassen sich die Geringwertigen Wirtschaftsgüter auf einen Schlag abgesetzen. Händlern oder Gastronomen könnten die Finanzbeamten unerwartet einen Besuch abstatten und in die Kasse schauen.
Autofahrer:
Ab 1. September gibt es ein neues Abgasprüfverfahren. Kommt dabei heraus, dass das Fahrzeug mehr Schadstoffe emittiert als bislang gemessen, könnte es bei der Kfz-Steuer teurer werden.