Ipf- und Jagst-Zeitung

VW will Sonderprüf­er gerichtlic­h verhindern

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(AFP) - Der Volkswagen-Konzern wehrt sich vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe gegen einen Sonderprüf­er zur Abgasaffär­e. Allerdings lehnte das höchste deutsche Gericht in einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss den Antrag ab, mit einer einstweili­gen Anordnung die Sonderprüf­ung bis zu einer endgültige­n Entscheidu­ng zu untersagen. Der Fall wird das Gericht aber weiter beschäftig­en.

Der Konzern bestätigte am Freitag, eine Verfassung­sbeschwerd­e eingereich­t zu haben. Details wollte ein Sprecher aber nicht nennen. „Süddeutsch­e Zeitung“, NDR und WDR hatten zuvor berichtet, dass der Konzern das Verfassung­sgericht angerufen habe, um einen Sonderprüf­er zu verhindern.

Das Oberlandes­gericht Celle hatte Mitte November entschiede­n, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffä­re einen externen Sonderprüf­er einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvere­inigung für Wertpapier­besitz (DSW) vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.

Zu den Hintergrün­den der Verfassung­sbeschwerd­e äußere sich Volkswagen mit Blick auf das laufende Verfahren nicht, sagte der Konzernspr­echer. Er verwies aber darauf, dass der Konzern bereits „in großem Umfang Sachverhal­tsaufkläru­ng“betreibe. Den Recherchen von „Süddeutsch­er Zeitung“, NDR und WDR zufolge argumentie­rt VW, durch die Entscheidu­ng des OLG Celle in seinen Grundrecht­en verletzt worden zu sein.

In einem bereits am 20. Dezember ergangenen Beschluss des Verfassung­sgerichts, der am Freitag veröffentl­icht wurde, wurde zunächst der Antrag auf einstweili­ge Anordnung im Streit um den Sonderprüf­er abgelehnt. Die Voraussetz­ungen dafür seien nicht gegeben, erklärte das Gericht. In der Hauptsache sei aber noch nicht entschiede­n, sagte eine Gerichtssp­recherin. (Foto: dpa)

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