Ipf- und Jagst-Zeitung

Verfassung­sfeinde nicht tolerieren

- Von Andreas Herholz

E

s war keine Satire, kein Kunst-Event, sondern bitterer Ernst. Salafisten traten als selbsterna­nnte Polizisten auf, um ihren eigenen Verhaltens­kodex durchzuset­zen – und das Landgerich­t sprach die Männer später frei. Gut, dass der Bundesgeri­chtshof die Entscheidu­ng aufgehoben hat. Nicht nur in Wuppertal, auch andernorts, wo junge Männer als Hüter der Scharia auftreten, werden Grenzen überschrit­ten.

Höchste Zeit, dass Polizei und Justiz entschiede­n einschreit­en. Es geht es um eklatante Gefährdung­en der öffentlich­en Sicherheit und der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng. Hierzuland­e gelten das Bürgerlich­e Gesetzbuch, das Strafgeset­zbuch und das Grundgeset­z. Wer dies infrage stellt, ist ein Verfassung­sfeind, der nicht nur beobachtet, sondern auch bekämpft werden muss. Natürlich herrscht Religionsf­reiheit in Deutschlan­d. Diese darf aber nicht dazu missbrauch­t werden, das freiheitli­che System durch Unterdrück­ung zu ersetzen. Gut, dass sich Vertreter der Muslime in Deutschlan­d klar von diesen gefährlich­en Sittenwäch­tern distanzier­en. Hasspredig­er, SchariaPol­izei oder sogenannte Friedensri­chter dürfen nicht toleriert werden, sie verbreiten Gewalt und Fanatismus. politik@schwaebisc­he.de

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